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Ausschreibungsdetails

Gruppenversicherung für die Beschäftigten des Gefahrenraums Autobahn als betriebliche Grundfähigkeitsversicherung im Durchführungsweg Direktversicherung nach § 3.63 EStG

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31.10.2020 (letzte Änderung am 31.10.2020)

18.11.2020 14:00

18.11.2020 14:00

2020-10018

Die Autobahn GmbH des Bundes

13.11.2020 11:26

2020/S 214-524592

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Friedrichstraße 71
Postleitzahl: 10117
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.autobahn.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Gruppenversicherung für die Beschäftigten des Gefahrenraums Autobahn als betriebliche Grundfähigkeitsversicherung im Durchführungsweg Direktversicherung nach § 3.63 EStG

2020-10018

II.1.2)
CPV-Code

Versicherungen (66510000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Umsetzung des am 30.09.2019 geschlossenen Manteltarifvertrages für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (MTV Autobahn. In diesem wurde unter § 20 folgende die arbeitsrechtliche Vereinbarung getroffen, dass die Auftraggeberin für Ihre Beschäftigten im „Gefahrenraum Autobahn“ einen Gruppenversicherungsvertrag zur Einkommensvorsorge schließen wird. Der monatliche Beitrag pro Beschäftigten beträgt 70,00 EUR. Diese abzusichernde Belegschaft soll eine Grundfähigkeitsversicherung erhalten. Die voraussichtliche Anzahl aller zu versorgenden Beschäftigten beträgt bei Vertragsbeginn ca. 5.500. Als Leistungsendalter ist die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen.

Ziel ist, Versicherungsschutz ab dem 01.01.2021 für alle Beschäftigte im „Gefahrenraum Autobahn“ sicherzustellen. Der beauftragte Versicherer erklärt sich hierzu bereit,

umgehend nach Zuschlagserteilung mit der Autobahn GmbH Vorbereitungen zur Umsetzung zum Versicherungsschutz zum 01.01.2021 zu treffen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Versicherungen und Altersvorsorge (66500000)

Unfallversicherungen (66512100)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Umsetzung des am 30.09.2019 geschlossenen Manteltarifvertrages für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (MTV Autobahn. In diesem wurde unter § 20 folgende die arbeitsrechtliche Vereinbarung getroffen, dass die Auftraggeberin für Ihre Beschäftigten im „Gefahrenraum Autobahn“ einen Gruppenversicherungsvertrag zur Einkommensvorsorge schließen wird. Der monatliche Beitrag pro Beschäftigten beträgt 70,00 EUR. Diese abzusichernde Belegschaft soll eine Grundfähigkeitsversicherung erhalten. Die voraussichtliche Anzahl aller zu versorgenden Beschäftigten beträgt bei Vertragsbeginn ca. 5.500. Als Leistungsendalter ist die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen.

Ziel ist, Versicherungsschutz ab dem 01.01.2021 für alle Beschäftigte im „Gefahrenraum Autobahn“ sicherzustellen. Der beauftragte Versicherer erklärt sich hierzu bereit,

umgehend nach Zuschlagserteilung mit der Autobahn GmbH Vorbereitungen zur Umsetzung zum Versicherungsschutz zum 01.01.2021 zu treffen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:36

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der 3 -jährigen Vertragslaufzeit um maximal ein weiteres Jahre, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen

Jahresende schriftlich gekündigt wird.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der 3 -jährigen Vertragslaufzeit um maximal ein weiteres Jahre, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen

Jahresende schriftlich gekündigt wird.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

1. Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates gem. Formular Eigenerklärung zur Eignung

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

2. ausreichenden Rück-Versicherungsschutz und die Versicherungsverträge bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

3. mindestens drei Referenzen verfügen, welche die folgenden Anforderungen erfüllt:

Es handelt sich um eine Referenz über einen Gruppenversicherungsvertrag für eine betriebliche Grundfähigkeitsversicherung im Durchführungsweg Direktversicherung nach § 3.63 EStG, die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Um öffentliche Investitionsfördermaßnahmen angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der COVID-19-Pandemie schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, werden vorrübergehend die folgenden Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge des Bundes als verbindliche Handlungsleitlinien eingeführt. Die Möglichkeiten und Verpflichtungen der öffentlichen Auftraggeber zur Prüfung und Vorgabe von Nachhaltigkeitskriterien (insb. umweltbezogene und soziale Kriterien) bleiben hiervon unberührt. Die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen sollten insbesondere auch dafür genutzt werden,

um Kleine und Mittlere Unternehmen, Startups und Innovationen zu stärken sowie die Klimaschutzziele und Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu

verwirklichen.

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

18.11.2020

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.01.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

18.11.2020

15:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB

(siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97

Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.Die Vergabestelle wird gemäß§ 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber;

auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

30.10.2020



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