Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und die Bereitstellung von Druckerzeugnissen für das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen -
B 17.31 - 0374/19/VV : 1
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und die Bereitstellung von Druckerzeugnissen für das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - (BVA/ZfA)
Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter (22100000)
Postkarten, Glückwunschkarten und andere Druckerzeugnisse (22300000)
Fertigstellung im Bereich Druck (79821000)
Not specified / Other (00)
Not specified / Other (00)
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über die Druckformherstellung, den Druck, die buchbinderische Weiterverarbeitung und die Bereitstellung von Druckerzeugnissen (Zeitschrift "Begegnung", Jahrbuch des Auslandsschulwesens bzw. vergleichbare Publikationen, Imagemappen, Broschüren verschiedener Formate, Faltblätter, Plakate, Wandkalender) für das BVA/ZfA geschlossen. Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für den Zeitraum von 2021 geschlossen. Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr, maximal bis 2024 zu verlängern. Für die maximale Vertragslaufzeit gilt ein geschätztes Gesamtauftragsvolumen von 500.000,00 Euro. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption sowie zur Beauftragung des geschätzten Gesamtauftragsvolumen seitens der Auftraggeberin.
Preis
01.01.2021
31.12.2021
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr, maximal bis 2024 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Unternehmensdarstellung
Dem Angebot ist eine allgemeine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung (z. B. Maschinen, Hard- und Software) und die zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten des Bieters liefert. Es muss nachgewiesen werden, dass für die geforderte Leistung grundsätzlich die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und die personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die geforderten Angaben zur Unternehmensdarstellung sind formlos auf gesonderter Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Unternehmensdarstellung soll einen Umfang von maximal einer DIN A4 Seite haben.
b) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 4 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "Referenzvordruck" zu verwenden und auszufüllen. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Vom Bieter ist je Referenzobjekt mindestens eine Referenz für die drucktechnische Kompetenz für mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Leistungen zu benennen.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Referenzobjekt 1
- Publikation mit Rückendrahtheftung
- Auflage von mindestens 10.000 Exemplaren
- Format DIN A5 bis DIN A4
- Seitenumfang Umschlag: 4 Seiten
- Seitenumfang Inhalt: mindestens 48 Seiten
- Druck Umschlag: mindestens 4/4-farbig Euroskala, zzgl. Dispersionslack außen
- Druck Inhalt: mindestens 4/4-farbig Euroskala
Referenzobjekt 2
- Publikation mit PUR-Klebebindung
- Auflage von mindestens 4.000 Exemplaren
- Format DIN A5 bis DIN A4
- Seitenumfang Umschlag: 4 Seiten
- Seitenumfang Inhalt: mindestens 80 Seiten
- Druck Umschlag: mindestens 4/4-farbig Euroskala, zzgl. Dispersionslack außen
- Druck Inhalt: mindestens 4/4-farbig Euroskala
Referenzobjekt 3
- Art der Publikation: Image-/Präsentationsmappe
- Auflage von mindestens 1.000 Exemplaren
- Format offen mindestens 460 x 330 mm (B x H)
- Umfang: 4 Seiten + 2 Laschen an 3. und 4. Seite
- Druck: mindestens 4/0-farbig Euroskala
- Weiterverarbeitung mit rillen, stanzen, schneiden, ausbrechen
Referenzobjekt 4
- Art der Publikation: Wandkalender
- Auflage von mindestens 1.000 Exemplaren
- Format DIN A1
- Druck 4/0-farbig Euroskala
- Weiterverarbeitung mit schneiden, falzen auf DIN A4 (3-Bruch Zick-Zack-Falz, 1 x Kreuzbruch)
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift u. Kontaktdaten
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Es sind 4 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
01.12.2020
11:30
- Deutsch (DE)
30.12.2020
02.12.2020
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" vollständig ausgefüllt einzureichen (Firmenname und Anschrift des anbietenden Unternehmens). Der Vordruck "Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" ist Angebots- und Vertragsbestandteil.
Es ist ein fester und ständig erreichbarer Ansprechpartner für die Beratung und Auftragsabwicklung sowie einen zweiten Ansprechpartner als Vertreter im Dokument "Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" zu benennen.
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpartner anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Vor Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
Es sind die angebotenen Materialien, welche dem Angebot zugrunde liegen, anzugeben.
Technische Datenblätter und Papiermuster für die angebotenen Materialien
Zum Nachweis, dass auftragsbezogene technische/qualitative Anforderungen erfüllt werden, sind dem Angebot die technischen Datenblätter sowie entsprechende Papiermuster zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die angebotenen Papiere müssen den jeweils geforderten Angaben der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Papiermuster sind vom Bieter auf eigene Kosten spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist an das Beschaffungsamt des BMI zu senden.
Betriebsbesichtigung im Rahmen der Angebotsauswertung
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Betriebsbesichtigung durchzuführen, um sich davon zu überzeugen, dass Kapazitäten in ausreichendem Maße zur Erfüllung der Leistung zur Verfügung stehen. Es bedarf einer gesonderten Benachrichtigung und Terminvereinbarung durch das Beschaffungsamt. Zusätzliche Kosten hierfür können vom Bieter nicht geltend gemacht werden. Die Betriebsbesichtigung dient im Bedarfsfall ausschließlich zur Überprüfung und Verifizierung der eingereichten Nachweise.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
30.10.2020
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