Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Trennscheiben
B 20.20 - 8118/17/VV : 1
Werkzeug (44510000)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung Trennscheiben
Ja
alle Lose
Rahmenvereinbarung Universaltrennscheiben (Rettungstrennscheiben)
Werkzeug (44510000)
DEUTSCHLAND (DE)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu 11.000 Stück Universaltrennscheiben (Rettungstrennscheiben) mit verschiedenen Durchmessern.
Preis
4.000.000,00
EUR Euro
01.03.2021
31.12.2022
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
nein
nein
Der Abruf der Leistung erfolgt aus dem "Kaufhaus des Bundes". Abrufberechtigte sind, neben dem Beschaffungsamt des BMI, sämtliche Dienststellen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.
Rahmenvereinbarung Trennscheiben für hauptsächlich Holz
Werkzeug (44510000)
DEUTSCHLAND (DE)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu 3.600 Stück Trennscheiben für hauptsächlich Holz mit verschiedenen Durchmessern.
Preis
830.000,00
EUR Euro
01.03.2021
31.12.2022
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
nein
nein
Der Abruf der Leistung erfolgt aus dem "Kaufhaus des Bundes". Abrufberechtigte sind, neben dem Beschaffungsamt des BMI, sämtliche Dienststellen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
02.12.2020
11:30
- Deutsch (DE)
26.02.2021
02.12.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten, Funktion und Beschaffenheit des kompletten Lieferumfangs, eindeutig hervorgehen und benannt werden. Insbesondere muss das Spektrum der Materialien erkennbar sein. Ist dies nicht der Fall, müssen Skizzen, Zeichnungen oder Fotografien beigefügt werden. (Prospekte sollten gegebenenfalls um die geforderten Daten ergänzt werden).
Zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit kann eine Musterprüfung erforderlich sein. Das Übersenden der Muster erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung des Beschaffungsamtes des BMI. Keinesfalls sind die Muster vorher zu übersenden. Die Muster müssen im Anschluss an die Aufforderung innerhalb von 14 Tagen im Beschaffungsamt des BMI oder bei einer Dienststelle des THW vorliegen.
Nach Zuschlagserteilung müssen vom Auftragnehmer elektronische Daten zur Einstellung dieser Daten in das Kaufhaus des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Übersenden Sie daher mit dem Angebot das Formular "Katalogdaten KdBund".
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
27.10.2020