Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Lotus Notes und weitere SW des Herstellers HCL
ZIB 13.04 - 9913/20/VV : 1
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Lieferauftrag
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die "Lieferung von Lotus Notes und weitere HCL Software und produktnahen Dienstleistungen"
70.000.000,00
EUR Euro
DEUTSCHLAND (DE)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die "Lieferung von Lotus Notes und weitere HCL Software und produktnahen Dienstleistungen"
70.000.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Der Auftrag kann zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Bitte geben Sie die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren, getrennt für die Jahre 2017, 2018 und 2019 an.
Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten Jahresumsätze (2017 + 2018 + 2019) dieser drei Geschäftsjahre an. Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss mindestens 35.000.000,00 € (netto) betragen.
Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer Jahre geringer als 35.000.000,00 € (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung 2017 bis 2019 zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen.
Listen Sie die geforderten Jahresumsätze auf einer eigens zu erstellenden Anlage auf.
Resellerstatus
Sie müssen Reseller von HCL sein.
Legen Sie bitte einen vom Hersteller unterzeichneten Nachweis vor! (Kopie/Scan)
Referenzen
a)Sie können als Unternehmen mindestens eine Referenz mit folgendem Leistungsschwerpunkt nachweisen:
Aufbau und Pflege einer Lotus Notes/Domino Umgebung
An die Referenz werden folgende Mindestbedingungen gestellt:
Die Installation muß mindestens eine Lotus Notes/Domino Umgebung für 5.000 Nutzer darstellen.
b)Sie können als Unternehmen mindestens eine weitere Referenz aus den zwei folgenden genannten Leistungsschwerpunkte nachweisen:
Aufbau und Pflege einer Connections Umgebung
An die Referenz werden folgende Mindestbedingungen gestellt:
Die Installation muß mindestens eine Connections Umgebung für 500 Nutzer darstellen.
Alternativ:
Aufbau und Pflege einer DX (Digital Experience) Umgebung
An die Referenz werden folgende Mindestbedingungen gestellt:
Die Installation muß mindestens eine Connections Umgebung für 500 Nutzer darstellen.
Erwartet werden Referenzen, die zur Lieferleistung auch einem Dienstleistungsanteil des Bieters über Installations- und Integrationsleistungen in der jeweiligen Systemumgebungen, vorweisen können.
Der Referenzkunde muss dabei nicht aus der öffentlichen Verwaltung stammen. Die Projekte müssen abgeschlossen sein.
Gehen Sie detailliert, systematisch und nachvollziehbar auf die Mengengerüste, die gelieferten Softwareprodukte, Installations -/Implementierungsleistungen ein,
Für die Referenz muß ein endkundenseitiger Ansprechpartner mit Rufnummer und E-Mail-Adresse auf Nachfrage benannt werden können (nicht des Vertriebsmitarbeiters des Auftrag- nehmers).
Nutzen Sie hierfür die Anlage "Vordruck Referenzen".
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
01.12.2020
11:30
- Deutsch (DE)
20.01.2021
01.12.2020
11:45
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Abrufberechtigt sind die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik
Deutschland sowie folgende Bedarfsträger:
ITZBund
BWI GmbH
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Deutsche Bundesbank
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Erdölbevorratungsverband
Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
BwFuhrparkService GmbH
Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
23.10.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.