Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358565Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
Region gestalten (Bundesprogramm Ländliche Entwicklung) - Stärkung von bedarfsorientierten Pflegestrukturen in ländlichen strukturschwachen Regionen
10.05.07-20.6
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Kernziel der BMI-Heimatpolitik ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle in Deutschland lebenden Menschen, unabhängig vom Wohnort. Um in allen Regionen Deutschlands gute Entwicklungschancen zu ermöglichen und den Menschen auch in strukturschwachen Regionen Perspektiven geben zu können, sollen mit Hilfe des Bundesprogramms „Region gestalten“, das aus Mitteln des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) finanziert wird, regionale Handlungsimpulse gesetzt werden. Ziel ist es, innovative, zukunftsweisende Lösungsansätze für aktuelle Herausforderungen in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu erproben, zu unterstützen und bundesweit publik zu machen.
Die regionale Daseinsvorsorge mit ihren unterschiedlichen Bereichen gilt in Deutschland als eine wesentliche Grundlage für gleichwertige Lebensverhältnisse. Sie steht für die Sicherung der Grundbedürfnisse und für die Schaffung von Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Lebensführung. Da sich Regionen durch ihre heterogenen Prägungen auszeichnen und unterschiedlich vom demografischen, gesellschaftlichen und technischen Wandel betroffen sind, stehen die Regionen ungleichen Herausforderungen gegenüber. Zeitgleich erwachsen in den Kommunen Diskussionen, wenn gewohnte Formen der Daseinsversorgungen nur noch unzureichend zur Verfügung stehen bzw. durch innovative Angebote ersetzt werden.
Vor diesem Hintergrund soll dieses „Region gestalten“-Projekt einen Beitrag für die bundesweite Herstellung von gleichwertigen Lebensverhältnissen leisten und hierzu regionale Umsetzungshilfen geben. Im Mittelpunkt steht dabei die Stärkung der bedarfsorientierten Pflegestrukturen in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Insgesamt wird das Projekt in drei Module gegliedert:
• Der theoretische Teil (Modul 1) bezieht sich auf die Erstellung einer Grundlagenstudie, die einen Überblick über die aktuelle Pflegestruktur und konkreten Herausforderungen der kommunalen Daseinsvorsorge aufzeigt. Dabei werden Ergebnisse von Modellvorhaben und Forschungsstudien einbezogen sowie beispielhaft bereits vorhandene Pflegekonzepte oder -strategien ausgewählter Regionen betrachtet. Gleichzeitig sollen die Bedarfe pflegebedürftiger Menschen (unabhängig von der Altersstruktur) aufgezeigt sowie die Umsetzungen und Auswirkungen der eingeleiteten pflegestärkenden Gesetze im pflegerischen Alltag dargestellt werden. Zudem sind die Perspektiven digitaler Angebote und Assistenzsysteme im Bereich der Pflege aufzuzeigen. Die Zusammenfassung dieser Grundlagenstudie soll in Form eines 10-Punkteprogramms erstellt werden, in der Handlungsempfehlungen aufgezeigt und priorisiert werden.
• Modul 2 zeichnet sich durch seine Praxisbezogenheit aus, indem ein strategischer Leitfaden auf Basis der oben genannten Handlungsempfehlungen unter Einbeziehung von Akteuren vor Ort, Betroffenen sowie mit kommunalen Vertretern und Fachleuten aus dem Pflegebereich erarbeitet und auf deren Anwendbarkeit besprochen wird. Hier sollen gerade die Personen eingeladen werden, die am besten wissen, welche Bedarfe pflege- und hilfsbedürftiger Menschen haben. Zudem sollen Strukturen und Prozesse dargelegt werden, die insbesondere sektorenübergreifende Koordination von Pflegeleistungen einbeziehen. Der Leitfaden soll den Kommunen eine Hilfestellung bei ihren strategischen Planungen und dem Aufbau von regionalen Pflegestrukturen geben. Dabei ist die Heterogenität der Regionen zu berücksichtigen, um eine Übertragbarkeit auf andere strukturschwache ländliche Regionen zu gewährleisten.
• Modul 3 ist als optionale Leistung vorgesehen. Die Grundlagenstudie sowie die Bekanntmachung des strategischen Leitfadens sollen zum Anlass genommen werden, das Thema „Pflege“ im Rahmen der gleichwertigen Lebensverhältnisse mit Fachleuten und Bürgerinnen und Bürgern im größeren Rahmen zu diskutieren. Vorgesehen sind bis zu vier Veranstaltungen in unterschiedlichen Regionen im Jahr 2022.
537.815,12
EUR Euro
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
siehe "Leistungsbeschreibung"
537.815,12
EUR Euro
01.12.2020
31.12.2022
ja
siehe "Leistungsbeschreibung"
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
23.11.2020
10:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
23.11.2020
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
weitere verbindliche Regelungen siehe "VI. 3) Zusätzliche Angaben zur Vergabe"
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
22.10.2020