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Ausschreibungsdetails

Region gestalten (Bundesprogramm Ländliche Entwicklung) - Stärkung von bedarfsorientierten Pflegestrukturen in ländlichen strukturschwachen Regionen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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24.10.2020

23.11.2020 10:00

23.11.2020 10:00

10.05.07-20.6

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

24.10.2020 20:00

2020/S 209-510753

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Postleitzahl: 53179
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Region gestalten (Bundesprogramm Ländliche Entwicklung) - Stärkung von bedarfsorientierten Pflegestrukturen in ländlichen strukturschwachen Regionen

10.05.07-20.6

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Kernziel der BMI-Heimatpolitik ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle in Deutschland lebenden Menschen, unabhängig vom Wohnort. Um in allen Regionen Deutschlands gute Entwicklungschancen zu ermöglichen und den Menschen auch in strukturschwachen Regionen Perspektiven geben zu können, sollen mit Hilfe des Bundesprogramms „Region gestalten“, das aus Mitteln des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) finanziert wird, regionale Handlungsimpulse gesetzt werden. Ziel ist es, innovative, zukunftsweisende Lösungsansätze für aktuelle Herausforderungen in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu erproben, zu unterstützen und bundesweit publik zu machen.

Die regionale Daseinsvorsorge mit ihren unterschiedlichen Bereichen gilt in Deutschland als eine wesentliche Grundlage für gleichwertige Lebensverhältnisse. Sie steht für die Sicherung der Grundbedürfnisse und für die Schaffung von Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Lebensführung. Da sich Regionen durch ihre heterogenen Prägungen auszeichnen und unterschiedlich vom demografischen, gesellschaftlichen und technischen Wandel betroffen sind, stehen die Regionen ungleichen Herausforderungen gegenüber. Zeitgleich erwachsen in den Kommunen Diskussionen, wenn gewohnte Formen der Daseinsversorgungen nur noch unzureichend zur Verfügung stehen bzw. durch innovative Angebote ersetzt werden.

Vor diesem Hintergrund soll dieses „Region gestalten“-Projekt einen Beitrag für die bundesweite Herstellung von gleichwertigen Lebensverhältnissen leisten und hierzu regionale Umsetzungshilfen geben. Im Mittelpunkt steht dabei die Stärkung der bedarfsorientierten Pflegestrukturen in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Insgesamt wird das Projekt in drei Module gegliedert:

• Der theoretische Teil (Modul 1) bezieht sich auf die Erstellung einer Grundlagenstudie, die einen Überblick über die aktuelle Pflegestruktur und konkreten Herausforderungen der kommunalen Daseinsvorsorge aufzeigt. Dabei werden Ergebnisse von Modellvorhaben und Forschungsstudien einbezogen sowie beispielhaft bereits vorhandene Pflegekonzepte oder -strategien ausgewählter Regionen betrachtet. Gleichzeitig sollen die Bedarfe pflegebedürftiger Menschen (unabhängig von der Altersstruktur) aufgezeigt sowie die Umsetzungen und Auswirkungen der eingeleiteten pflegestärkenden Gesetze im pflegerischen Alltag dargestellt werden. Zudem sind die Perspektiven digitaler Angebote und Assistenzsysteme im Bereich der Pflege aufzuzeigen. Die Zusammenfassung dieser Grundlagenstudie soll in Form eines 10-Punkteprogramms erstellt werden, in der Handlungsempfehlungen aufgezeigt und priorisiert werden.

• Modul 2 zeichnet sich durch seine Praxisbezogenheit aus, indem ein strategischer Leitfaden auf Basis der oben genannten Handlungsempfehlungen unter Einbeziehung von Akteuren vor Ort, Betroffenen sowie mit kommunalen Vertretern und Fachleuten aus dem Pflegebereich erarbeitet und auf deren Anwendbarkeit besprochen wird. Hier sollen gerade die Personen eingeladen werden, die am besten wissen, welche Bedarfe pflege- und hilfsbedürftiger Menschen haben. Zudem sollen Strukturen und Prozesse dargelegt werden, die insbesondere sektorenübergreifende Koordination von Pflegeleistungen einbeziehen. Der Leitfaden soll den Kommunen eine Hilfestellung bei ihren strategischen Planungen und dem Aufbau von regionalen Pflegestrukturen geben. Dabei ist die Heterogenität der Regionen zu berücksichtigen, um eine Übertragbarkeit auf andere strukturschwache ländliche Regionen zu gewährleisten.

• Modul 3 ist als optionale Leistung vorgesehen. Die Grundlagenstudie sowie die Bekanntmachung des strategischen Leitfadens sollen zum Anlass genommen werden, das Thema „Pflege“ im Rahmen der gleichwertigen Lebensverhältnisse mit Fachleuten und Bürgerinnen und Bürgern im größeren Rahmen zu diskutieren. Vorgesehen sind bis zu vier Veranstaltungen in unterschiedlichen Regionen im Jahr 2022.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

537.815,12

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

siehe "Leistungsbeschreibung"

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

537.815,12

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.12.2020

31.12.2022

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

siehe "Leistungsbeschreibung"

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe "Eignungskriterien"

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

23.11.2020

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

23.11.2020

10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

weitere verbindliche Regelungen siehe "VI. 3) Zusätzliche Angaben zur Vergabe"


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

22.10.2020



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