Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Geoinformationssystem MAPInfo des Herstellers Syncsort
ZIB 15.17 - 9926/20/VV : 1
Geografische Informationssysteme (GIS oder gleichwertiges System) (38221000)
Lieferauftrag
Geoinformationssystem MAPInfo des Herstellers Syncsort
430.000,00
EUR Euro
DEUTSCHLAND (DE)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung vom Geoinformationssystem MAPInfo des Herstellers Syncsort sowie Wartung und Support.
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Der Auftrag kann zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und
dem Angebot beizufügen.
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren in der Sparte Geoinformationssysteme sowie der Gesamtumsatz anzugeben. Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten Jahresumsätze des Geschäftsbereiches dieser drei Geschäftsjahre an. Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss mindestens 750.000,00 € (netto) betragen.
Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer Jahre geringer als 750.000,00 € (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen.
Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "12_Unternehmenszahlen".
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte Anlage "14_Referenzen" mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein.
Sie besitzen mindestens den Syncsort Partner-Status: "Strategic Partner" für MapInfo Produkte oder bieten im Rahmen des "Teamings" in Zusammenarbeit mit dem Hersteller an. Legen Sie bitte einen geeigneten Nachweis vor! (Kopie/Scan)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
23.11.2020
11:30
- Deutsch (DE)
29.01.2021
23.11.2020
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger:
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland und folgende Behörden und Organe:
1. Die Autobahn GmbH des Bundes
2. Erdölbevorratungsverband KdöR
3. Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH
4. Deutsches Jugendinstitut e.V.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
22.10.2020