Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Abschnitt II: Gegenstand
3D-Röntgen-Mikrotomographiegerät
214-02.05-20.0361-19-II-M
Röntgengeräte (33111000)
Lieferauftrag
3D-Röntgen-Mikrotomographiegerät
Braunschweig (DE91)
Thünen-Institut für Holzforschung
Arbeitsbereich Biobasierte Grund- und Werkstoffe
Leuschnerstr. 91c
21031 Hamburg
Auftragsgegenstand ist die Lieferung und betriebsbereite Aufstellung der Mess- und Steuerungssoftware, eines hochauflösenden 3D-Röntgen-Mikrotomographiegerätes, inkl. Steuerungs-PC und nicht-limitierter Softwarelizenz für den Auftraggeber, die Aushändigung einer deutschsprachigen Bedienungsanleitung als PDF-Datei auf einem Datenträger, eine fachkundige Einweisung für fünf Mitarbeiter/innen in deutscher Sprache beim Auftraggeber vor Ort sowie eine mindestens zweitägige Schulung für fünf Mitarbeiter/innen über den Betrieb des Gerätes, der fortgeschrittenen Datenauswertung und -analyse und zum energieeffizienten Betrieb des Gerätes. Darüber hinaus gewährleistet der Auftragnehmer die Vorhaltung von Ersatzteilen für fünf Jahre nach der Aufstellung des Gerätes.
Qualitätskriterium Name: Maximale Röntgenspannung der Röntgenröhre / Gewichtung: 6,00
Qualitätskriterium Name: Maximaler Probendurchmesser / Gewichtung: 4,00
Qualitätskriterium Name: Maximale Probenhöhe / Gewichtung: 4,00
Qualitätskriterium Name: Leistung der Röntgeneinheit / Gewichtung: 8,00
Qualitätskriterium Name: Variable Distanzeinstellungen zwischen Röntgenquelle und Detektor / Gewichtung: 3,00
Qualitätskriterium Name: Nachrüstbare spiralförmige Rotationseinheit / Gewichtung: 4,00
Qualitätskriterium Name: Maximales Probengewicht / Gewichtung: 4,00
Qualitätskriterium Name: Gehäuse ermöglicht den Einbau einer zweiten Röntgenröhre und/oder zweiten Detektors / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium Name: Gehäuse ermöglicht Einbau und Durchführung von in-situ Messungen / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium Name: Phasenkontrastmodul nachrüstbar / Gewichtung: 4,00
Qualitätskriterium Name: Phasenkontrastmodul ohne Umbau de-/aktivierbar / Gewichtung: 4,00
Qualitätskriterium Name: Ersatzkathoden enthalten / Gewichtung: 4,00
Preis Gewichtung: 35,00
Laufzeit in Monaten:15
nein
nein
Die Angabe unter II.2.7) erfolgt aus technischen Gründen. Die einzelnen Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für
Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß §
150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten.
Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in
Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs
Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot
eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich
nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet
und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe
Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe
Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
30.11.2020
12:00
- Deutsch (DE)
15.02.2021
30.11.2020
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
- Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen. Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software
"AI LVCockpit"der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter http://www.lv-cockpit.de
/heruntergeladen werden. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis als Datei im
"aidf-Format" mit dem Angebot über "Meine e-Vergabe" auf die e-Vergabe-Plattform
des Bundes hochzuladen. Das Angebot darf die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf"
jeweils nur einmal enthalten. Die "Leistungsverzeichnis.aidf" darf in keinem zip-Ordner enthalten sein.
- Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei
ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Nachweis Ausstellungs- oder Vorführgerät
Beim Angebot eines Ausstellungs- oder Vorführ-Geräts ist dem Angebot ein Nachweis über den einwandfreien allgemeinen und technischen Zustand in geeigneter Form, z. B. durch ein Gutachten oder einen Inspektionsbericht, beizufügen.
- Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente
werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt, um eine
Gleichbehandlung zu gewährleisten. Diese Informationen sind bei der Erstellung des
Angebotes zu beachten! Die Bereitstellung entsprechender Informationen erfolgt
ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Für einen
Zugang zu diesen Informationen ist eine dortige Registrierung als am
Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe zwingend erforderlich! Nur
am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe erhalten dann per E-Mail
automatisierte Nachrichten über neue Informationen zum Vergabeverfahren.
- Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des
Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben.
Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
- Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als
bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages
zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot
zu unterschreiben (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur). Eine Darlegung
der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Weitere Informationen
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Nachunternehmen
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an
kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der
vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Details siehe
Vergabeunterlagen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
21.10.2020