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Ausschreibungsdetails

Ersatzbau der Löringhoff-Brücke Nr.33, DEK-km 18,390

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21.10.2020 (letzte Änderung am 08.12.2020)

19.01.2021 10:00

19.01.2021 10:00

3 431 SB4 235.03 DEK 33 / 4 / 80

Wasserstraßen-Neubauamt Datteln

08.12.2020 16:45

2020/S 207-500919

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wasserstraßen-Neubauamt Datteln
Ort: Datteln
NUTS: Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.wsv.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Bau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Ersatzbau der Löringhoff-Brücke Nr.33, DEK-km 18,390

3 431 SB4 235.03 DEK 33 / 4 / 80

II.1.2)
CPV-Code

Bau von Straßenbrücken (45221111)

II.1.3)
Art des Auftrags

Bauauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Neubau einer schiefwinkligen Stabbogenverbundbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) mit tiefgegründeten Kastenwiderlagern und Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks in Datteln.

Zur Aufrechterhaltung der Wegebeziehung über den Kanal wird eine bauzeitliche Umfahrungsstrecke über vorhandene Bestandswiderlager und einem auf der Baustelle lagernden Stahltrogüberbau eingerichtet.

Die Stahlkonstruktion des neuen Überbaus wird auf dem Kanalufer in Seitenlage vorgefertigt, von dort auf Pontons querverschoben und in Endlage eingeschwommen. Die Herstellung der Stahlbeton-Fahrbahnplatte erfolgt in Endlage über dem Wasser.

Durchführung von Erd- und Straßenbauarbeiten zur Anpassung und Herstellung der Zufahrtsrampen für die bauzeitliche Umfahrung und die neue Brücke im Endzustand.

Ausbau des DEK im Bereich der Brücke beidseits des Kanals als Spundwandufer sowie beginnendes Böschungsufer.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Recklinghausen (DEA36)

Datteln

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

- Technische Bearbeitung, Koordinator für Technische Bearbeitung (gemäß ZTV-ING und ZTV-W LB 202), Bestandsunterlagen

Querungsbauwerk

- ca. 1.700 m3 Stahlbeton (Unterbauten, Überbau)

- ca. 350 t Stahlkonstruktion inkl. Korrosionsschutz (Überbau)

- ca. 600 m Großbohrpfähle Durchmesser ca. 1,50 m

- ca. 5.800 m2 Straßen- und Wegebauarbeiten teilweise asphaltiert (öffentliche Straßen, Geh- und Radwege)

- ca. 850 m³ Betonabbruch (alte Unterbauten + Fahrbahnplatte)

Gewässerausbau

- ca. 350 m Gewässerausbau

- ca. 5.000 m3 Bodenaushub

- ca. 650 t Spundwandprofile einschließlich Verankerung

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:42

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Angabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Eignungskriterien gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“

1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat

Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.

2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘

1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.

Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.

3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘

1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens drei Referenzen nachzuweisen.

Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:

Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.

3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt.

Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weiteren Straftaten eingetragen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).

Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

Die Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5 BZRG kann auf Verlangen gefordert werden.

4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist:

Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB).

5. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt.

Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen.

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Erklärung, bezogen auf die letzten zwei Jahre, dass außerdem kein wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), kein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), keine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), kein Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB vorliegt.

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

19.01.2021

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

19.03.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

19.01.2021

10:00

Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bunde -
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung ge-genüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,

4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

04.12.2020



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

04.12.2020


08.12.2020




27.11.2020


01.12.2020




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