Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter :
http://evergabe-online.deEinrichtung des öffentlichen Rechts
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung Geesthacht
503724-2a
Bau von Bürogebäuden (45213150)
Bauauftrag
Neuerrichtung und Anmietung von Büroflächen für das Jobcenter und die Agentur für Arbeit Geesthacht.
6.655.462,19
EUR Euro
Vermietung oder Verkauf von Gebäuden (70310000)
Bauleistungen im Hochbau (45210000)
Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Geesthacht
Das Jobcenter Herzogtum Lauenburg (nachfolgend auch JC Geesthacht genannt) und die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigen, Mietflächen im Stadtgebiet von Geesthacht anzumieten.
Es wird ein Vermieter gesucht, der nach den Vorgaben des JC Geesthacht und der Bundesagentur für Arbeit auf Basis eines funktionalen Nutzungskonzeptes, das mit der Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen zur Verfügung gestellt wird, die benötigten Flächen in den vorgegebenen Qualitäten schafft und dem JC Geesthacht sowie der Bundesagentur für Arbeit auf der Basis zweier separat abzuschließender Mietverträge zur zeitlich befristeten Nutzung überlässt. Benötigt wird eine Fläche von ca. 2.370 m² NRF gem. DIN 277, wobei hiervon ca. 930 m² auf die Mieteinheit der Bundesagentur für Arbeit entfallen.
Beide Mieteinheiten sind in einem Gebäude unterzubringen.
Die vom JC Geesthacht und der Bundesagentur für Arbeit genutzten Flächen müssen als jeweils selbstständige Mieteinheiten ausgebildet sein und über einen gemeinsamen Haupteingang verfügen.
Der Abschluss des Mietvertrages ist Gegenstand des Vergabeverfahrens. Die benötigten Mietflächen können durch Anpassung eines bereits in Planung oder im Bau befindlichen Gebäudes oder durch Errichtung eines Neubaus geschaffen werden. In Gebäuden/Liegenschaften, in denen Flächen auch an andere Mieter vermietet worden sind oder werden sollen, müssen die dem JC und der Agentur für Arbeit jeweils zur Verfügung gestellten Flächen zusammenhängend angeboten werden. Das Mietobjekt muss folgende Anforderungen erfüllen:
Es wird eine Gesamtnutzfläche (NRF nach DIN ) von ca. 2.370 m² gesucht.
An die anzumietende Fläche werden u.a. folgende Anforderungen gestellt:
a) Barrierefreiheit nach DIN 18040 im Gebäude
b) Eingangszone/Empfang im Erdgeschoss: Zentraler Eingang mit der Möglichkeit der Kundensteuerung. Die Eingangszone soll aufgrund des Kundenaufkommens großzügig und hell geplant werden. Zutritt in alle weiteren Bereiche des Gebäudes soll nur über die Eingangszone möglich sein. Es ist jeweils ein Empfangstresen (je 2 Arbeitsplätze) für Jobcenter und Agentur vorzusehen.
c) Organisationseinheiten sind räumlich zusammenliegend unterzubringen.
d) Sicherheitsanforderungen: Mitarbeiter soll um Schreibtisch laufen können, keine Aufstellung von Schreibtischen an Wänden, Büroverbindungstüren bei JC zwischen jeweils 2 Büroräumen erforderlich.
e) Sozialräume mit Küchenausstattung (JC/AA).
f) Besprechungsräume (JC/AA).
g) Separater barrierefreier Personaleingang ist vorzusehen.
h) Sonstiger Raumbedarf (gemäß Raumbedarfsplan): Wartezone, Kopierraum/Post, Technikraum, Putzmittelräume, Mutterschutz/Erste Hilfe, Lagerräume.
i) Jugendberufsagentur
j) Elektronische Schließanlage
k) Automatiktüren am Haupteingang als Schiebetür/Drehtürantrieb mit Taster
l) Besprechungsräume mit Beameranschluss, EDV Dosen und mobiler Trennwand
m) Presenter Monitore, Datendosen für SIE und DSE, Anschluss für Infoscreen
n) Abschließbarer Containerstellplatz
o) Raucherunterstand (nicht vor dem Haupteingang)
p) Einbruchmeldeanlage
q) Überdachte und abschließbare Fahrradstellplätze
Der angebotene monatliche Mietzins darf einen Betrag in Höhe von 33.000,00 € nicht übersteigen. Angebote, die darüber liegen, werden nicht gewertet.
Das bereitzustellende Gebäude muss innerhalb des Stadtgebiets von Geesthacht liegen und zwingend über eine ÖPNV Anbindung (barrierefrei) verfügen.
Das gesamte Gebäude muss bei Nutzungsbeginn barrierefrei sein, soweit dies nach DIN 18040-1 gefordert ist.
Die Anforderungen ENEV 2014/2016 sind zu erfüllen. Neben dem zu vermietenden Gebäude sind auf dem Grundstück unmittelbar am Gebäude mindestens 13 PKW Stellplätze nachzuweisen, davon 7 Behindertenstellplätze.
Weitere Anforderungen an das bereitzustellende Gebäude ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Das künftige Mietobjekt wird von dem JC Geesthacht und der Agentur für Arbeit fest für 10 Jahre angemietet.
Ferner soll dem JC Geesthacht und der Agentur für Arbeit ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung der Mietzeit bis zu jeweils 5 Jahren eingeräumt werden. Nach Ablauf des Festmiet- bzw. Optionszeitraums verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit.
Sofern das Mietobjekt bzw. Grundstück im Eigentum der öffentlichen Hand steht und/oder von der öffentlichen Hand erworben werden soll, müssen die Vorgaben des EU Beihilferechts erfüllt werden, insbesondere die Anforderungen der "Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand" (97/C 209/03) und des Art. 108 Abs.3 EUV.
Da die Verfügbarkeit des Mietobjekts bzw. Grundstücks unabdingbare Voraussetzung zur Auftragsausführung ist, werden nur solche Bewerber zur Abgabe des letzten verbindlichen Angebots aufgefordert, die erklären können, dass sie zur Auftragsausführung über ein geeignetes Grundstück verfügen werden. Den Bewerbern steht offen, mehrere geeignete Grundstücke zu benennen. Dem Auftragnehmer (Vermieter) ist eine Veräußerung des Mietobjekts nach Mietvertragsabschluss unter Berücksichtigung der §§ 566, 578 BGB zugelassen.
Gewünschter Mietbeginn ist der 01.06.2023
Folgende Eckpunkte sind bei der Gestaltung des Mietvertrages zu berücksichtigen:
1. Der Mieter soll berechtigt sein, nach Abschluss des Mietvertrages vor und während der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen bei Vorliegen von noch zu definierenden Voraussetzungen bauliche Änderungen des Mietgegenstandes vom Vermieter zu verlangen, wobei durch Sonderwünsche zusätzlich entstehende Kosten vom Mieter zu übernehmen sind. Einzelheiten sind im Mietvertrag zu vereinbaren.
2. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass alle mit Art, Lage und Beschaffenheit des Mietgegenstandes in der von ihm geschuldeten Ausgestaltung zusammenhängenden Genehmigungen (insb. Baugenehmigung) vorliegen, die für den Gebrauch des Mietgegenstandes zu dem vorgesehenen Zweck erforderlich sind. Der Vermieter ist außerdem dafür verantwortlich, dass die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinie zu den baulichen Anforderungen an Arbeitsstätten erfüllt werden, soweit diese vom Mieter gefordert werden.
3. Sämtliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Mietsache (Gebäude, Außenanlagen, technische Einrichtung) sollen während der Mietzeit durch den Vermieter ausgeführt werden.
4. Die Betriebskosten nach den Nummern 1-14 der Betriebskostenverordnung (BetrKV)sollen auf den Mieter umlegbar sein. Die Abrechnung der Betriebskosten soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erfolgen. Hierbei soll es sich um eine Ausschlussfrist im Sinne des § 556 Abs.3 S.3 BGB handeln. Auf die entstehenden Betriebskosten werden monatliche Vorauszahlungen geleistet.
6. Bauliche Veränderungen innerhalb der Mietsache sollen durch den Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters möglich sein, soweit davon nur Wände ohne statische Bedeutung betroffen sind. Eine Rückbauverpflichtung soll nicht vereinbart werden.
7. Es ist zu berücksichtigen, dass das JC Geesthacht und die Agentur für Arbeit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
8. Hinsichtlich der Rückgabe des Mietgegenstandes am Ende des Mietverhältnisses ist eine Endrenovierung vom Mieter vorbehaltlich noch zu verhandelnder Rückgabemodalitäten nicht durchzuführen.
9. Für den Fall, dass sich der vereinbarte Übergabetermin um mehr als 6 Monate verzögert, kann der Mieter von dem Vertrag entschädigungslos zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters bleiben davon unberührt.
01.07.2021
31.05.2033
3
5
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes werden die 3 bis 5 am besten geeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert. Der Teilnahmeantrag wird nachfolgenden Kriterien bewertet:
1. Nachweis des Bewerbers über von ihm ausgeführte Leistungen in den letzten 3 Jahren
Gesamtpunktzahl: 135, Gewichtung 5
Maximal 45 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine Kurzbeschreibung des Objekts mit den zu III.2.3 Ziffer 3 geforderten Angaben und einer NGF von mindestens 3.000 m².
Maximal 40 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine Kurzbeschreibung des Objekts mit den zu III.2.3 Ziffer 3 geforderten Angaben und einer NGF von mindestens 2.000 m².
Maximal 35 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine Kurzbeschreibung des Objekts mit den zu III.2.3 Ziffer 3 geforderten Angaben und einer NGF von mindestens 1.000 m².
Gewertet werden maximal 3 Referenzen. Für jede der zu III.2.3 Ziffer 3 geforderten Kriterien werden bei Angabe jeweils 2 Punkte vergeben. Das gilt nicht für das Kriterium "errichtete, bzw. hergerichtete NGF. Dieses wird nach den Angaben in der Veröffentlichung in Abhängigkeit von der Größe mit 19, 14 bzw. 9 Punkten bewertet. Das Kriterium errichtete, bzw. hergerichtete NGF wird wie folgt bewertet:
NGF > 3.000 m²: 19 Punkte
NGF > 2.000 m² und kleiner gleich 3.000 m²: 14 Punkte
NGF > 1.000 m² und kleiner gleich 2.000 m²: 9 Punkte
2. Angaben zu den vorgesehenen Mitarbeitern (max.2) für die Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung
Gesamtpunktzahl: 92, Gewichtung: 3, Maximale Punktzahle nach Gewichtung 276
92 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag, wenn Angaben zu allen unter Punkt 2 gemachten Kriterien für Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter gemacht werden und 3 Referenzen gewertet werden.
Die Dauer der Berufserfahrung wird folgendermaßen gewertet: Berufserfahrung > 10 Jahre: 20 Punkte; Berufserfahrung > 7 Jahre und kleiner gleich 10 Jahre: 15 Punkte; Berufserfahrung > 3 Jahre und kleiner gleich 7 Jahre: 10 Punkte;
Angaben zu den Kriterien Name/Vorname; Berufsausbildung/ Qualifikation werden jeweils mit einem Punkt bewertet.
Angaben zu den Kriterien Art des Projektes, Projektvolumen, verantwortliche Position, Dauer des Projekts werden jeweils mit 2 Punkten bewertet. Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.
3. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität
Gesamtpunktzahl: 30, Gewichtung: 3
30 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine sehr gute, erschöpfende und in die Tiefe gehende Darstellung der allgemeinen Maßnahmen, die zur Qualitätssicherung eingesetzt werden.
20 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine gute und ausführliche, jedoch nicht erschöpfende Darstellung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
10 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für punktuelle Angaben zu Qualitätssicherungsmaßnahmen.
30 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag bei Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grund gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
nein
nein
Weitere Informationen zu dem zu erteilenden Auftrag und zum Vergabeverfahren sind bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle erhältlich.
1. Die geforderten Nachweise nach III.1.1), III.1.3), III.2.1) bis III.2.3) sind in einem Bewerberformular zusammengefasst. Sie sind vollständig vom Bewerber abzugeben, mit den geforderten Anlagen zu versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
2. Die im Bewerberformular unter den Ziffern 1- 9 geforderten Erklärungen und Nachweise sind bei Bewerbung in Form einer Bietergemeinschaft von jedem Bieter gesondert abzugeben.
3. Die im Bewerberformular unter den Ziffern 10 bis 13 geforderten Erklärungen und Nachweise können durch die Bietergemeinschaft insgesamt erbracht werden.
4. Das Bewerbungsformular kann bei der unter I.1) angegebenen Adresse schriftlich per Post, per E-Mail oder per Fax angefordert werden.
5. Die Bewerber werden gebeten, ihre Teilnahme rechtzeitig bei der Vergabestelle schriftlich (Anschrift siehe unter I.1) anzumelden, damit fallweise weitere Auskünfte noch während des Verfahrens an alle Bewerber weiter gegeben werden können.
6. Die Bewerbung ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag Anmietung Jobcenter Geesthacht" gekennzeichneten Umschlag bei der unter I.1) genannten Adresse einzureichen.
7. Die maximale Anzahl der Bewerbungsunterlagen soll 50 Seiten DIN A 4 nicht überschreiten.
8. Es wird darum gebeten, die Bewerbung entsprechend der Gliederung des Bewerbungsbogens übersichtlich und geordnet zusammen zu stellen und die einzelnen Anlagen mit nummerierten Registerblättern zu trennen.
9. Geforderte Erklärungen oder Nachweise sind gesondert zu erbringen; ein alleiniges Ankreuzen im Bewerbungsformular wird nicht als vollständige Erklärung gewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bei Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist die im Original unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall vorzulegen.
2. Erklärung nach § 6e EU (6) Nr.3 VOB/A ("schwere Verfehlung").
3. Erklärung nach § 6e EU (6) Nr.1 VOB/A ( "umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen")
Als Nachweis der Eignung nach den Ziffern 2-3 dient auch die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. Bewerber, die nicht präqualifiziert sind können die unter den Ziffern 2-3 geforderten Nachweise auch durch Eigenerklärungen beibringen. Diese sind dann von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Bei Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die unter den Ziffern 2 - 3 genannten Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für den Fall, dass sich ein Bewerber (z.B. Objektgesellschaft), gegebenenfalls auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen will, sind die unter Ziff. 2-3 genannten Anforderungen auch von dem Nachunternehmer vorzulegen. Die Bewerber, die sich zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wollen, müssen spätestens mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung nach dem Formblatt 236 abgeben, wonach dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe die erforderlichen Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gilt weiter folgendes:
Der Bieter hat ein Unternehmen, welches die geforderten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.1-5 VOB/A vorliegen, zu ersetzen. Ferner hat der Bieter ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.6 vorliegen, zu ersetzen.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften Bewerber oder Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsdurchführung (§ 6d EU (2) VOB/A).
1. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6 a EU (1) Nr.2c)
2. Erklärung nach § 6e EU (6) Nr.2 VOB/A (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation, Einstellung der Tätigkeit)
3. Erklärung nach § 6e EU (4) Nr.1 VOB/A (Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung)
4. Erklärung, dass der Bewerber zur Auftragsdurchführung über ein geeignetes Grundstück verfügen kann.
Als Nachweis der Eignung nach den Ziffern 1-3 dient auch die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. Bei Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die unter den Ziffern 1 -3 genannten Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerber, die nicht präqualifiziert sind können die unter den Ziffern 1-3 geforderten Nachweise auch durch Eigenerklärungen beibringen. Diese sind von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Für den Fall, dass sich ein Bewerber (z.B. Objektgesellschaft), gegebenenfalls auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen will, sind die unter Ziff. 1-3 genannten Anforderungen auch von dem Nachunternehmer vorzulegen. Die Erklärung nach Nr. 4 ist entweder vom Bewerber oder von dem Nachunternehmer vorzulegen. Die Bewerber, die sich zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wollen, müssen spätestens mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung nach dem Formblatt 236 abgeben, wonach dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe die erforderlichen Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gilt weiter folgendes:
Der Bieter hat ein Unternehmen, welches die geforderten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.1-5 VOB/A vorliegen, zu ersetzen. Ferner hat der Bieter ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.6 vorliegen, zu ersetzen.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften Bewerber oder Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsdurchführung (§ 6d EU (2) VOB/A).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis des Bewerbers über von ihm ausgeführte Leistungen in den letzten 3 Jahren anhand der Vorlage von Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit folgenden Angaben:
• Kurzbeschreibung des Vorhabens
o u.a. Neu- oder Umbau,
o errichtete bzw. hergerichtete NGF,
o Nutzungsart,
o bauliche Konstruktion,
o Architektur,
o technische Gebäudeausrüstung,
o Einordnung des Objekts nach ENEV,
o Beachtung der Vorgaben nach ArbStättV,
o Barrierefreiheit nach DIN 18040-1)
• Angabe des Auftragswerts,
• Angabe des Auftraggebers,
• Angabe des Ansprechpartners,
• Ausführungszeit
• Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Gewertet werden maximal 3 Referenzen.
2. Angaben zu den vorgesehenen Mitarbeitern (max. 2) für die Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung mit folgenden Angaben:
• Name, Vornahme
• Berufsausbildung /Qualifikation
• Dauer der Berufserfahrung
• Liste von persönlichen Referenzen von vergleichbaren Projekten (gewertet werden maximal 3 Referenzen)
3) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität. Erwartet wird eine Darstellung der im Büro allgemein ergriffenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Die Darstellung kann durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 ersetzt werden.
Die zu den Ziffern 1-3 genannten Anforderungen können durch die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden.
Für den Fall, dass sich ein Bewerber (z.B. Objektgesellschaft), gegebenenfalls auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen will, sind die unter Ziff.1-3 genannten Anforderungen von dem Nachunternehmer vorzulegen. Die Bewerber, die sich zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wollen, müssen spätestens mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung nach dem Formblatt 236 abgeben, wonach dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe die erforderlichen Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gilt weiter folgendes:
Der Bieter hat ein Unternehmen, welches die geforderten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.1-5 VOB/A vorliegen, zu ersetzen. Ferner hat der Bieter ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.6 vorliegen, zu ersetzen.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften Bewerber oder Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsdurchführung (§ 6d EU (2) VOB/A).
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
17.11.2020
16:00
26.11.2020
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
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Telefax 0911 98872-253
Fragen, Auskünfte und Informationen zu dem Vergabeverfahren sind ausschließlich an die unter Abschnitt 1 angegebene Kontaktstelle zu richten.
Die Datenschutzbeauftragte ist unter caroline.sohns@ksb-intax.de erreichbar.
2.Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck deren Verarbeitung
Im Rahmen der Abwicklung von Vergabeverfahren erheben wir folgende Informationen:
•Vorname, Nachname, gültige E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz/Mobil)
sowie
• sämtliche Informationen, die für die Bearbeitung von Vergabeverfahren notwendig sind.
• (Gewerbezentralregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Mitarbeiteranzahl, Umsatz der letzten 3 Jahre, Referenzen, Sozialversicherungsnachweise, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft).
Die Erhebung dieser Daten erfolgt, um Sie als unseren Kunden zu identifizieren, Sie angemessen zu beraten sowie die Korrespondenz mit Ihnen führen zu können und die Rechnungsstellung ordnungsgemäß durchzuführen.
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Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ende des Vertrags-
verhältnisses gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentations- pflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DSGVO eingewilligt haben.
3. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO für die Abwicklung von Auftragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre vergaberelevanten Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Planungs-, Architekturbüro/Arbeitsagentur zum Zwecke der weiteren Bearbeitung (fachtechnische Prüfung und Information). Die weitergegebenen Daten dürfen von den Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
4. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
• gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und werden;
• gemäß Art. 15 DSGVO Auskünfte über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offen gelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer Daten sofern diese nicht bei uns erhoben wurden sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
• gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung
Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
• gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
• gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die
Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
• gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
• gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.
5. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß An. 6
Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@bi-management.de.
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss ein Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich rügen. Als -unverzüglich- werden 7 Kalendertage definiert, die ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat. Es gilt die 15-Tages-Frist für einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
18.01.2021