Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Beratungsleistungen im Schiffsbau II
341-2020-0334
Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen (71330000)
Dienstleistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von technischen Beratungsleistungen, die Leitung der Bauüberwachung und die Zeichnungsprüfung für den Bau von Zollschiffen mit LNG-Antrieb.
HAMBURG (DE6)
Generalzolldirektion, 20459 Hamburg
Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von technischen Beratungsleistungen, die Leitung der Bauüberwachung und die Zeichnungsprüfung für den Bau von Zollschiffen mit LNG-Antrieb.
Vertragsdauer und Leistungszeitraum beginnen mit der Zuschlagserteilung an die Auftragnehmerin und enden mit Ablauf der Gewährleistungsfrist für den Neubau der Schiffe.
Preis
14.12.2020
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Angebotsformular ist zwingend vorzulegen, auch wenn keine Signatur erforderlich ist. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Eine Nachforderung durch die Vergabestelle ist ausgeschlossen. Den Vergabeunterlagen ist eine abschließende Liste der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen beigefügt.
Eigenerklärungen bspw. über die persönlichen Verhältnisse & Insolvenz wie
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen,
- die Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte,
- bzgl. Insolvenz und Katalogstraftaten gem. § 31 Abs. 1 und 2 UVgO bzw. § 123 Abs. 1 GWB
- Eigenerklärung zur Unternehmensdarstellung unter Angabe der Handelsregistereintragung, Beschäftigtenanzahl und Jahresumsätzen
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Sicherheitsüberprüfung, Verschlusssachen und Datenschutz
- Eigenerklärung zur Erfahrung mit LNG Antriebstechnik und Referenzen
- Eigenerklärung zur Qualifikation des Personals
sowie ausgefüllter Vordruck "Benennung des Personals"
- Eigenerklärung zur Vorgehensweise und Software
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
17.11.2020
11:00
- Deutsch (DE)
28.02.2021
17.11.2020
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert.
Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.
DieNutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bieteranfragen sollen bis spätestens 8 Tage vor Angebotsfristende gestellt werden.
Spätere Bieteranfragen können unberücksichtigt bleiben.
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
03.11.2020