Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=356301Einrichtung des öffentlichen Rechts
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf einer Kombinationsrückemaschine
8012-D-400-2020-0027
Maschinen für besondere land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (16600000)
Lieferauftrag
Kauf einer Kombinationsrückemaschine
Land- und forstwirtschaftliche Maschinen für die Bodenbearbeitung oder -bewirtschaftung (16100000)
Thüringen (DEG0)
Thüringen
Die Landesforstanstalt beabsichtigt den Kauf einer fabrikneuen Kombinationsrückemaschine für den Einsatz in der Verkehrssicherung und zur regulären Verwendung in der Holzernte. Die Auslieferung an den Auftraggeber soll jeweils zum frühestmöglichen Zeitpunkt, muss jedoch spätestens neun Monate nach der Zuschlagserteilung erfolgt sein.
Laufzeit in Monaten:24
ja
Hinsichtlich der als „optional*“ gekennzeichneten Ausstattungsmerkmale kann, soweit vorgesehen, im Formular „Angebot“ unter „*Nettopreise der optionalen Ausstattungsmerkmale (Angabe freiwillig)“ der jeweilige Nettoaufpreis für das Ausstattungsmerkmal eingetragen werden. Im Rahmen der Zuschlagserteilung wird die Information erfolgen, welche der angebotenen optionalen Ausstattungsmerkmale der Auftraggeber zu den angebotenen Aufpreisen in Anspruch nimmt. Alle „optionalen“ Ausstattungsmerkmale haben einen positiven Einfluss auf die Leistungsbeurteilung. Die „optionalen“ Leistungsmerkmale ohne Möglichkeit zur separaten Preisangabe sind in den Gesamtpreis einzupreisen“.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter das Formblatt "Bietererklärung zur Eignung" ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen. Das Formblatt enthält die Erklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, zu entsprechenden Verurteilungen und anderen Ahndungen, zu falschen Erklärungen in früheren Verfahren, zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Mindestlöhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Eintragungen im Gewerbezentralregister.
- In der "Bietererklärung zur Eignung" haben die Bieter die Gesamtumsätze ihres Unternehmens aus den Geschäftsjahren 2018 und 2019 anzugeben.
Der Auftrag kann nur an ein Unternehmen erteilt werden, das in den beiden Geschäftsjahren 2018 und 2019 jeweils einen Mindestjahresumsatz von mindestens 900.000,00 € erwirtschaftet hat.
- In der "Bietererklärung zur Eignung" haben die Bieter unter Nennung des jeweiligen Auftraggebers zwei erfolgreich umgesetzte Referenzprojekte aus den letzten drei Geschäftsjahren darzustellen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
- Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im Angebotsformular die für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Teilleistungen anzugeben sowie die jeweiligen Nachunternehmer zu benennen.
- Bietergemeinschaften haben im Angebotsformular die Mitglieder sowie einen bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft anzugeben sowie die Gesamtschuldnerschaft zu erklären. In einer gesonderten Erklärung ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle darzulegen, wie die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Leistungserbringung tätig werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
23.11.2020
12:00
- Deutsch (DE)
31.12.2020
23.11.2020
12:01
Bieter sind bei der Angebotsöffnung NICHT zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Frist für Bieterfragen: 17.11.2020, 12:00 Uhr
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
12.11.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.