Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung.
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=356000Einrichtung des öffentlichen Rechts
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
11x Ultraschallgeräte
56/2020/EU/E13
Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung (33112000)
Lieferauftrag
Es sollen 11 Stück 2D-Sonographiegeräte für Untersuchungen/Diagnostik in verschiedenen Disziplinen beschafft werden.
400.000,00
EUR Euro
Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung (33112000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
siehe Ausschreibungsunterlagen
Qualitätskriterium Name: Punkte aus Kriterienkatalog / Gewichtung: 60
Preis Gewichtung: 40
04.01.2021
31.03.2021
nein
nein
Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt ausschließlich über diese Vergabeplattform. Für die Sicherstellung des Erhalts und Berücksichtigung vertragsrelevanter Informationen muss der Bieter sich auf dieser Vergabeplattform kostenfrei registrieren. Sofern der Bieter sich nicht registriert oder diese Inhalte nicht bei der Angebotsabgabe berücksichtigt hat, muss sein Angebot ausgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entsprechend der Checkliste Teil A-C, Anlage 1
2. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
3. Bewerbungsbedingungen
4. Allg. Auftrags- und Zahlungsbedingungen
6. Bewerbererklärung national
8. Besondere Vertragsbedingungen
10. Angebotsschreiben
11. Erfassungsbogen MPG
12. Hinweis zur Ausschreibung
15. Hinweis zur Wirtschaftlichkeitsanalyse
16. Leistungsverzeichnis
21. Eigenerklärung: Es liegt keine Insolvenz/Liquidation vor.
22. Eigenerklärung: Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
23. Bescheinigung vom Finanzamt zur Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben
24. Gültige Bescheinigung zur Entrichtung der Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung.
25. Gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
26. Gewerbean- bzw. ummeldung, Gewerbeerlaubnis
27. Eintragung im Berufs und Handelsregister (Handelsregisterauszug)
28. Angaben zum Gesamtumsatz und zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Eigenerklärung)
29. Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Eigenerklärung)
30. Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht (Bescheinigung der Versicherung)
32. Eigenerklärung entsprechend den Bestimmungen und Gesetzen des Landesvergabegesetzes LSA
33. Eigenerklärung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des GWB §§ 123, 124,125
34. Eigenerklärung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des GWB § 128
siehe Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung)
siehe Ausschreibungsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
03.12.2020
17:00
- Deutsch (DE)
31.01.2021
04.12.2020
09:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB - Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
02.11.2020