Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Serversysteme des Herstellers Lenovo
ZIB 13.11 - 9973/19/VV : 1
Computerserver (48822000)
Lieferauftrag
Lieferung von Hard- und Software und produktnahen Dienstleistungen für alle vom Hersteller Lenovo angebotenen Server- und servernahen Storagesystemen.
36.000.000,00
EUR Euro
Netzwerkserver (48821000)
Computerspeichereinheiten (30233100)
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
DEUTSCHLAND (DE)
Die Dienstleistung erfolgt zu Behörden und Einrichtungen des
Bundes innerhalb Deutschlands.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über "Lieferung von Hard- und Software und produktnahen Dienstleistungen für alle vom Hersteller Lenovo angebotenen Server- und servernahen Storagesystemen".
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Bitte geben Sie die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren, getrennt für die Jahre 2016, 2017 und 2018 an.
Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten Jahresumsätze (2016 + 2017 + 2018) dieser drei Geschäftsjahre an. Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss mindestens 14.400.000,00 € (netto) betragen.
Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer Jahre geringer als 14.400.000,00 € (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung 2016 bis 2018 zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen.
Listen Sie die geforderten Jahresumsätze auf einer eigens zu erstellenden Anlage auf.
Sie besitzen den Lenovo Partnerstatus "Lenovo Data Center Partner Platinum 2020".
Legen Sie bitte einen geeigneten Nachweis vor! (Kopie/Scan)
Sie haben mindestens die folgende Anzahl der Mitarbeiter mit den entsprechenden Qualifizierungen:
- mindestens 10x Lenovo Certified Data Center Sales Professional
- mindestens 10x Lenovo Certified Data Center Technical Professional
- mindestens 10x Lenovo Certified Storage Professional
Legen Sie einen geeigneten Nachweis vor! (Kopie/Scan)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
09.11.2020
11:30
- Deutsch (DE)
30.12.2020
09.11.2020
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland und folgende Bedarfsträger
Informationstechnikzentrum Bund, ALDB GmbH, Aktion Psychisch Kranke e.V., Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesinstitut für Risikobewertung, Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesrat, DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik, Deutsche Nationalbibliothek, Deutsche Zentrale für Tourismus e.V., Erdölbevorratungsverband KdöR, Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V., Georg-Speyer-Haus, Hanns-Seidel-Stiftung e.V., Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V., Nationale Anti Doping Agentur, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V., Rosa Luxemburg Stiftung, Sozialversicherung für Landwirtschaft,Forsten und Gartenbau, Stiftung Wissenschaft und Politik
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
08.10.2020
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.