Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV für interaktive Präsentationsmedien BWZ Münster
342-2020-0161
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen (30000000)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung über interaktive Präsentationsmedien für die verschiedenen Dienststellen des Bildungs- und Wissenschaftszentrums Münster
Ja
alle Lose
Präsentationsdisplay mit Wandhalterung
Tafeln (30195000)
Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Rahmenvereinbarung für Präsentationsdisplays mit Wandhalterung
Menge, bezogen auf die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 12 Monaten (+12 Monate optional):
Garantierte Mindestabnahmemenge: 10 Stück
Geschätzte Abnahmemenge: 20 Stück
Höchstabnahmemenge: 30 Stück
Laufzeit in Monaten:12
Optional weitere 12 Monate
nein
nein
Dokumentenkamera
Fotografische Geräte (38650000)
Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Rahmenvereinbarung für Dokumentenkameras
Menge, bezogen auf die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 12 Monaten (+12 Monate optional):
Garantierte Mindestabnahmemenge: 10 Stück
Geschätzte Abnahmemenge: 20 Stück
Höchstabnahmemenge: 30 Stück
Laufzeit in Monaten:12
Optional weitere 12 Monate
nein
nein
Interaktives Grafik-Tablett
Tastbildschirme (30231320)
Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Rahmenvereinbarung für Interaktive Grafik-Tabletts
Menge, bezogen auf die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 12 Monaten (+12 Monate optional):
Garantierte Mindestabnahmemenge: 10 Stück
Geschätzte Abnahmemenge: 20 Stück
Höchstabnahmemenge: 30 Stück
Preis
Laufzeit in Monaten:12
Optional weitere 12 Monate
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Angebotsformular ist zwingend vorzulegen, auch wenn keine Signatur erforderlich ist. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Eine Nachforderung durch die Vergabestelle ist ausgeschlossen. Den Vergabeunterlagen ist eine abschließende Liste der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen beigefügt.
Betriebshaftpflichtversicherung
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
19.11.2020
11:00
- Deutsch (DE)
28.01.2021
19.11.2020
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-
Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html;jsessionid=A4D2C1D67C120C83C6B28FCB77A75C0B.2_cid335
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
05.11.2020
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