Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
USB-Sticks und Speicherkarten
ZIB 13.03 - 9941/20/VV : 1
Peripheriegeräte (30232000)
Lieferauftrag
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von "USB-Sticks und Speicherkarten"
770.000,00
EUR Euro
Flashspeichergeräte (30233180)
Flashspeicher (30234600)
DEUTSCHLAND (DE)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von "USB-Sticks und Speicherkarten"
Preis
770.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Jahresumsatz:
Bitte geben Sie die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren, an.
Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten Jahresumsätze dieser drei Geschäftsjahre an. Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss mindestens 380.000,00 € (netto) betragen.
Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer Jahre geringer als 380.000,00 € (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen.
Listen Sie die geforderten Jahresumsätze auf einer eigens zu erstellenden Anlage auf.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
23.11.2020
11:30
- Deutsch (DE)
29.01.2021
23.11.2020
15:16
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland und folgende Bedarfsträger:
Aktion Psychisch Kranke e.V.
Alexander von Humboldt-Stiftung
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Bund der Vertriebenen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesinstitut für Risikobewertung
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V.
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.
Deutsches Institut für Ernährungsforschung
Deutsches Jugendinstitut e.V.
DEval - Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH
DRK - Suchdienst
ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH
Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Heinrich-Böll-Stiftung e. V.
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft mbH
Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien - IWT
Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC)
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Postbeamtenkrankenkasse
Rosa-Luxemburg-Stiftung Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e.V.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Reichspräsident Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
Stiftung Wissenschaft und Politik
THW-Bundesvereinigung e.V.
Unfallversicherung Bund und Bahn
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
08.10.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.