Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung.
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Druckerzeugnisse
214-02.05-20.0093-20-I-L
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über den Druck von verschiedenen Medien.
Bei dem vorliegenden Vergabeverfahren handelt es sich um eine Neuausschreibung des Loses 2 des vorangegangenen Offenen Verfahrens 214-02.05-20.0093-19-I-L. Aus diesem Grund werden in den Vergabeunterlagen zur Differenzierung die Losbezeichnungen 2.1 und 2.2 verwendet.
Ja
alle Lose
Flyer, Plakate, Karten, Mappen, Schreibblöcke
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
DEUTSCHLAND (DE)
Rahmenvereinbarung über den Druck von verschiedenen Medien.
Preis
31.03.2024
nein
nein
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über dieses Los mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen.
Aufgrund interner Verwaltungsgründe wird dieses Los in den Vergabeunterlagen als Los 2.1 bezeichnet.
Ringordnerinhalte
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
DEUTSCHLAND (DE)
Rahmenvereinbarung über den Druck von Ringordnerinhalten.
Preis
31.03.2024
nein
nein
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über dieses Los mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen.
Aufgrund interner Verwaltungsgründe wird dieses Los in den Vergabeunterlagen als Los 2.2 bezeichnet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Lose:
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Für alle Lose:
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Zertifikat zum ProzessStandard Offsetdruck (PSO) nach DIN ISO 12647-2
Als Nachweis, dass die Herstellung der Druckerzeugnisse gemäß ProzessStandard Offsetdruck (PSO) nach DIN ISO 12647-2 erfolgt, ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.11.2020 besitzt, beizufügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 01.11.2020 die Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit dem Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen sein wird.
Alle Lose:
- Umweltmanagementsystem
Nachweis über ein Umweltmanagementsystem, bspw. durch eine Zertifizierung gemäß des European Eco-Management and Audit Scheme (kurz EMAS, freiwilliges europäisches Umweltmanagementsystem) gemäß VO (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2019 oder ein nachweislich gleichwertiges anerkanntes Umweltmanagementsystem.
Aus Sicht des Auftraggebers ist eine Vergleichbarkeit der Anforderung zur Zertifizierung nach EMAS gegeben, wenn der Bieter mit seinem Angebot statt einer Zertifizierung nach EMAS eine Zertifizierung nach DIN ISO 14001 in Verbindung mit einer Zertifizierung nach DIN ISO 50001 nachweist (jeweils per gültigem Zertifikat in Kopie).
Als Nachweis über ein Umweltmanagementsystem ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.11.2020 besitzt, beizufügen. Sofern die Zertifizierung vor dem 01.11.2020 die Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit dem Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen sein wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
2020/S 014-028553
18.11.2020
12:00
- Deutsch (DE)
30.12.2020
18.11.2020
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich beim Auftraggeber ist nicht gestattet.
C)
Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind der Checkliste (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
E)
Die Wertung pro Los erfolgt anhand eines fiktiven aber an den geschätzten Bedarfen orientierten Warenkorbes. Dieser Warenkorb wird nicht vorab bekannt gegeben, um einen uneingeschränkten Wettbewerb zu gewährleisten.
F)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie der jeweiligen Einzelaufträge zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise (vgl. Punkt 3.1) sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und mit dem Angebot in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
G)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben.
Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
H)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
I)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
13.11.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.