Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=354608Einrichtung des öffentlichen Rechts
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
Simulationscluster
EU-OV/2020-59
Supercomputer (30211100)
Lieferauftrag
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung Simulationsclusters (PhyClus – Photonic&PhysikCluster) für die wissenschaftlche Forschung am Institut für Festkörpertheorie und -optik. Der Auftrag erfolgt einschließlich Lieferung und Installation.
Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Neben Lieferung und Installation ist Service und Support abzusichern. Zur Angebotserstellung kann der Bieter eine Vor-OrtBesichtigung nach Anmeldung durchführen. Das zu liefernde System muss in die schon vorhandene Infrastruktur (Kühleinrich-tungen und Schränke) eingepasst und mit einem schon bestehenden Rechenclus-ter kombiniert werden. Zur Installation der neu zu beschaffenden Knoten, werden alte Knoten verschrottet, wodurch mindestens 33 Höheneinheiten (2 Knoten pro Höheneinheit) einschließlich erforderlicher Leistungs- und Kühlkapazitäten zur Verfügung stehen werden. Ca. 180 vorhandene Knoten müssen über deren QDR-Infiniband Netzwerk das neu zu beschaffende gemeinsame Dateisystem mounten und mit >1 GB/s nutzen können.
378.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:3
Der Vertrag kann auf fünf Jahre verlängert werden, wenn ein Wartungsvertrag nach Garantieende abgeschlossen wird.
ja
Optional kann ein Wartungsvertrag über fünf Jahre angeboten. Darüber hinaus ist für mögliche Erweiterungen und Austauschteile eine Beauftragung nach gesonderter Angebotsvorlage möglich.
ja
2019 FGI 0017
Für die Beschaffung steht ein Gesamtbudget in Höhe von 450.000 EUR brutto zur Verfügung. Darüber hinaus liegende Angebote werden ausgeschlossen. Abhängig durchgefürhter Perfomance-Tests erhält der Bieter nach dem Maximalprinzip den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Informationen über Firma des Bieters (Datum der Unternehmensgründung, den Hauptsitz des Unternehmens sowie weitere Unternehmensstandorte etc.), ob und auf welche Weise sie wirtschaftlich mit anderen Unterneh-men verknüpft ist und die Beteiligungsverhältnisse darstellt (möglichst als Schaubild),
• einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
• Eigenerklärung, dass gemäß §§ 123 und 124 GWB keine Ausschlussgründe vorliegen
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung ein-schließlich der Angabe der Deckungssummen,
Umsätze der letzten drei Jahre gesamt und im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes
Nachweis/die Nachweise für Zertifikate als Platin-Partner von Intel TechnologyProvider (bei Angebot von Intel-Produkten) und/oder AMD Partner Program ELITE (bei Angebot von AMD-Produkten)
• Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
• Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
• Verpflichtungen nach • § 12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz • § 17 ThürVgG - Kontrollen • § 18 ThürVgG - Sanktionen,
• ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) und die Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
09.11.2020
10:00
- Deutsch (DE)
09.11.2020
10:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
§ 160 GWB bestimmt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
01.10.2020