Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die drucktechnische Herstellung und Lieferung der Broschüren Grundgesetz für die bpb
B 17.33 - 0736/19/VV : 1
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die drucktechnische Herstellung und Lieferung der Broschüren "Grundgesetz" für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter (22100000)
Broschüren (22150000)
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
Landkreis Rostock (DE80K)
Roggentin
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über die drucktechnische Herstellung und Lieferung der Broschüren "Grundgesetz" der bpb geschlossen. Es handelt sich dabei um bisher fünf unterschiedliche Textausgaben des Grundgesetzes. Neben der sog. "Standard-Ausgabe" sollen zusätzlich "fremdsprachige Ausgaben" (bisher vorliegend in Arabisch, Türkisch und Russisch) und die "Kleine Textausgabe" erscheinen. Der Leistungsumfang beinhaltet dabei die Datenübernahme/-prüfung, die Druckformherstellung, den Druck, die buchbinderische Weiterverarbeitung und die Lieferung der Broschüren "Grundgesetz". In einigen Fällen kann von der Auftragnehmerin erwartet werden, dass sie die Druckvorlagenherstellung bzw. Anpassung der bestehenden Druckvorlagen (Ausführung von Satzkorrekturen nach Vorgaben) und die Herstellung der druckreifen PDF/X-3-Datei übernimmt.
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 geschlossen. Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal zum 31.12.2024 zu verlängern. Für die maximale Vertragslaufzeit gilt eine geschätzte Gesamtbedarfsmenge von 3.360.000 Exemplaren. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption sowie zur Beauftragung der geschätzten Gesamtbedarfsmenge seitens der Auftraggeberin.
Preis
01.01.2021
31.12.2021
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal zum 31.12.2024 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
a) Unternehmensdaten
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
b) Unternehmensdarstellung
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung (z.B.: Maschinen, Fuhrpark, Hard- und Software) und die zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten der Bieterin liefert. Es muss nachgewiesen werden, dass für die geforderte Leistung grundsätzlich die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und die personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Führen Sie in der Unternehmensdarstellung insbesondere auf, dass im Zusammenhang mit der konkreten Leistungserbringung mindestens folgende Mitarbeiter eingesetzt werden:
• 1 Mitarbeiter für die Auftragsabwicklung/Beratung und dessen Vertreter
• Der Mitarbeiter für die Auftragsabwicklung/Beratung muss mindestens den Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung, eine Ausbildung im Druckgewerbe oder einen vergleichbaren Abschluss vorweisen können.
• 1 Mitarbeiter für die Druckvorlagenherstellung und dessen Vertreter
• Der Mitarbeiter für die Druckvorlagenherstellung muss mindestens einen Abschluss zum Mediengestalter oder einen vergleichbaren Abschluss vorweisen können.
Die geforderten Angaben zur Unternehmensdarstellung sind formlos auf gesonderter Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Unternehmensdarstellung soll einen Umfang von maximal einer DIN A4 Seite haben.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen u. beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" mind. zwei gleichwertige Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand u. Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folg. Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift u. Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die die Herstellung (Datenübernahme u. -prüfung, Druckformherstellung, Druck, buchbinderische Weiterverarbeitung u. Lieferung) einer Drucksache mit folgenden Merkmalen umfassen:
- kleinformatige Broschüren mit PUR-Klebebindung
- Format DIN A6 bis DIN A5
- Seitenumfang von mind. 96 Seiten Inhalt zzgl. mind. 4 Seiten Umschlag
- Auflage von mind. 5.000 Exemplaren
- Druck Umschlag: mind. 3/0-farbig aus Euroskala, zzgl. Dispersionslack matt außen
- Druck Inhalt: mind. 1/1-farbig Schwarz
- Eine der Referenzen muss zusätzlich als Leistungsteil mindestens die Ausführung von Satzkorrekturen in einer Fremdsprache in bestehenden Druckvorlagen u. die Herstellung der druckreifen PDF/X-3-Datei beinhalten.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Es sind zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist u. in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit u. legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen u. beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
siehe Leistungsbeschreibung
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
02.11.2020
11:30
- Deutsch (DE)
21.12.2020
02.11.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag.
2024
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
01.10.2020