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Ausschreibungsdetails

FGI-Anlagen mit Kommunikationstechnik, A 2020/06

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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28.10.2020 (letzte Änderung am 11.01.2021)

26.11.2020 11:00

A 2020/06

Sachsen-Anhalt: Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft

20.01.2021 18:18

2020/S 212-519942

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung - Sektoren

Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft
Ort:Halle (Saale)
NUTS:Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):V//VS
Telefon:+49 345-5815115
Fax:+49 345-5815129
Hauptadresse: http://www.havag.com

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.6)
Haupttätigkeit(en)

Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

FGI-Anlagen mit Kommunikationstechnik, A 2020/06

A 2020/06

II.1.2)
CPV-Code

Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation (48813200)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Beschaffung von FGI-Anlagen mit Kommunikationstechnik (im weiteren FGI-Anlagen) integriert in zwei unterschiedlichen Bauformen (Stele und Fahne), A 2020/06

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation (48813200)

II.2.3)
Erfüllungsort

Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)

Halle (Saale)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Beschaffung von 21 FGI Anlagen in 2021 (Lieferbereitschaft 31.05.2021) zum ungeschützten, der Witterung ausgesetzten Aufbau an Oberflächenhaltestellen in zwei Bauformen (Stele und Fahne) und optional in 2022: 3 weitere Stelen, optional in 2023: 2 weitere Stelen.

Die FGI-Anlagen sind voll funktionsfähig in das bestehende Steuersystem DyFIS der Firma Lumino zu integrieren. Die Anbindung soll standortabhängig per Kabel oder Mobilfunk-Modem erfolgen.

Die zu liefernden FGI-Anlagen sollen aus einem modularen Haltestellenschild mit integrierter Informationstechnik wie LED-Anzeiger, Vorlese- und Ansagetechnik sowie dem Verkehrszeichen Vz224 bestehen.

Das Haltestellenschild soll in 2 verschiedenen Bauformen, zum einen als Stele mit einer Höhe von bis zu 3,10m und einer Breite von rund 0,7 m (Anzahl 13, optional 5) sowie als kompakter Korpus, welcher seitlich an einem mitzuliefernden Mast so zu befestigen ist, so dass Fahrgäste unter ihm durchlaufen können (Fahnenkonstruktion) (Anzahl 8).

Weitere Einzelheiten sind im Lastenheft beschrieben.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:33

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

5

Es werden zwischen 3 bis 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewertung ergibt sich aus der Bewertungsmatrix, welche den Unterlagen beigefügt ist.

Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt wie nachfolgend dargestellt:

a) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge zunächst hinsichtlich der Mindest-/

Ausschlusskriterien prüfen. Diese sind:

aa) ausgefüllter und rechtsverbindlich unterschriebener Bewerberbogen (im Weiteren Bewerberbogen= BB)

bb) Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB)

b) Im Anschluss erfolgt die formale Prüfung auf Vollständigkeit anhand der mit dieser Bekanntmachung (siehe Ziffer III.) bzw. den Teilnahmeunterlagen geforderten Unterlagen. Die Auftraggeberin behält sich die Nachforderung von Unterlagen vor.

c) Bewertung der Teilnahmeanträge:

Die Auftraggeberin wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber danach auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.

Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der die Bewerber maximal 81 Punkte erreichen können.

Von diesen 81 Punkten entfallen:

Kriterium 1 Umsatz: maximal 15 Punkte

Kriterium 2 Referenzen: maximal 66 Punkte

Die konkrete Bewertungsmatrix der Stufe 1 des Verhandlungsverfahrens ist in den Teilnahmeunterlagen enthalten.

Die Bewertungsmatrix der Stufe 2 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

3 FGI-Anlagen mit Kommunikationstechnik in Stele in 2022

2 FGI-Anlagen mit Kommunikationstechnik in Stele in 2023

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

a) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge), Kopie ausreichend; bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen (zu kennzeichnen als Anlage 2);

b Darstellung des Unternehmens (zu kennzeichnen als Anlage 4)

c) Hinweis: Nachweise a) und b) sind bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

a) aktuelle Bankauskunft (Bonitätsnachweis) nicht älter als 2 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen (zu kennzeichnen als Anlage 12 )

b) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und Angabe des Nettoumsatzes bezogen auf die ausgeschriebene Leistung (Anlage 13). Bei Bewerbergemeinschaften ist zusätzlich die Anlage 14 einzureichen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Nachweis dafür, dass das Unternehmen entsprechend Qualitätssicherungsnormen gem. den europäischen Normen (DIN EN ISO 9001)zertifiziert ist. Die Auftraggeberin erkennt gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten und andere Nachweise für gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen von den Unternehmen an (zu kennzeichnen als Anlage 15 zum Teilnahmeantrag),

b) Angaben zu Mitarbeiter (verantwortlicher Projektbearbeiter) mit den nach Anlage 16 Teilnahemantrag geforderten Informationen.

c) Eigenerklärung über vergleichbare Referenzprojekte im Bereich Lieferung von FGI-Anlagen (zu Vergleichbarkeit siehe Info unter A. Allgemeines zum Verfahren 1, Ziffer IV. 2.) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich kurzer Projektbeschreibung unter Angabe der in Anlage 17 aufgeführten Punkte.

Es werden in insgesamt nur drei (vergleichbare) Referenzobjekte gewertet. Dies gilt sowohl für Bewerber und Bewerbergemeinschaften. Für die geforderten Referenzangaben ist jeweils die Anlage 17 zu verwenden und unter Beachtung der Maßgaben auszufüllen.

Der Auftraggeber gibt folgende Hinweise in Bezug auf die Begrifflichkeit „vergleichbare Referenzen“:

Vergleichbarkeit nimmt der Auftraggeber bei Vorliegen folgender Punkte an:

- Es handelt sich um die Lieferung von FGI-Anlagen mit Kommunikationstechnik in einem Haltestellenschild für Bahnen und Busse im öffentlichen Verkehrsraum incl. Text-to-speech-Modul, die der Witterung ausgesetzt sind

- Lieferung (einschließlich Abnahme und Inbetriebnahme) erfolgte in den vergangenen 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015 -2019)

- FGI-Anlagen weisen beidseitige LED-Matrix mit mindestens 4 zeiliger Anzeige

III.1.4)
Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien

a) Eigenerklärung zu: Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 3 Teilnahmeantrag)

b) Gewerbezentralregisterauszug (zu kennzeichnen als Anlage 6 zum Teilnahmeantrag)

c) Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (zu kennzeichnen als Anlage 7 zum Teilnahmeantrag)

d) Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse (zu kennzeichnen als Anlage 8 zum Teilnahmeantrag)

e) Eigenerklärung Mindestlohn (Anlage 9)

f) Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmern und/oder möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmen berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Nachunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen.

Des Weiteren wird die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Nachunternehmerleistungen zu erbringen gefordert

(Anlagen 10 und 11). Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise hinsichtlich des Nachauftragnehmers hinsichtlich dessen Leistungsfähigkeit zu fordern.

III.1.6)
Geforderte Kautionen oder Sicherheiten

- Nachweis Haftpflichtversicherung, Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer,

Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Deckungssumme von allen Mitgliedern (ggf. objektkonkret) vorzuweisen (zu kennzeichnen als Anlage 5 zum Teilnahmeantrag)

III.1.7)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind

Verdingungsunterlagen, VOL/B

III.1.8)
Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss

Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft:

- gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,

- Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmenantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen, unter Angabe der Rechtsform,

- zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung im Original mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder benannt werden sowie dasjenige Mitglied, welches die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Gemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen (Anlage 1 Teilnahmeantrag ).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.4)
Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

26.11.2020

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

21.04.2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.

b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.

Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.

c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.

d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.

e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.

f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.

g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe eventuell noch weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen sind als Grundlage zu sehen, interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 SektVO).

h) Der Bewerberbogen und soweit vorgesehen die entsprechenden Anlagen zum Bewerberbogen müssen vollständig ausgefüllt und von einem Vertretungsberechtigten und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) rechtsverbindlich unterschrieben sein.

i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.

j) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen auszufüllen.

k) Bei Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist (Anlage 1).

l) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift:Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl:06112
Ort:Halle
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinweis auf § 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

07.01.2021



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

07.01.2021


11.01.2021




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