Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=354399Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Geowissenschaften und Rohstoffe
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Kopplung eines Quadrupol-ICP-MS mit einem beim AG vorhandenen AF4-System
Z.5-1/B00503-03_04/2020-0965 10106581
Massenspektrometer (38433100)
Lieferauftrag
Lieferung und funktionsfähige Anbindung eines Quadrupol-Massenspektrometers mit induktiv gekoppeltem Plasma (Q-ICP-MS) an ein vorhandenes Trennsystem (Asymmetrische Fluss-Feldfluss-Fraktionierung)
Region Hannover (DE929)
Lieferung und funktionsfähige Anbindung eines Quadrupol-Massenspektrometers mit induktiv gekoppeltem Plasma (Q-ICP-MS) an ein vorhandenes Trennsystem (Asymmetrische Fluss-Feldfluss-Fraktionierung;AF4)
Preis
Laufzeit in Monaten:3
sh. Nr. 3.1 der Ergänzenden Vertragsbedingungen: Der Auftragnehmer nennt mit seinem Angebot eine Lieferzeit für die vollständige Leistungserbringung. Im Zuschlagsfall wird der sich aus der Lieferzeit nach Zuschlagserteilung ergebende Termin für die vollständige Leistungserbringung Vertragsbestandteil.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
09.11.2020
23:59
- Deutsch (DE)
04.12.2020
10.11.2020
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
30.09.2020