Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an folgende Anschrift:
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
Neuentwicklung eines Kamerapods für Erstellung von Videoaufnahmen während des Fluges.
6001971001-BAAINBw L2.3S
Militärfahrzeuge und zugehörige Teile (35400000)
Lieferauftrag
Herstellung eines Kamerapods für Waffenstation KHS Tiger für Forschungszwecke bei der WTD 61
Kamerapod zur Erstellung von Videoaufnahmen von Abschussvorgängen der Waffenanlage des KHS Tiger während des Fluges. Das Produkt soll am KHS Tiger verwendet werden können, ohne das am Luftfahrzeug und/oder elektrische Modifikationen durchgeführt werden müssen.
Militärfahrzeuge und zugehörige Teile (35400000)
Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
Wehrtechnische Dienststelle 61, 85077 Manching
Herstellung eines Kamerapods für Erprobungszwecke. Es muss ein Produkt erstellt werden, dass die Erstellung von Videoaufnahmen von Abschussvorgängen der Waffenanlage des Kampfhubschrauber Tigers während des Fluges ermöglicht.
Das Produkt muss am KHS Tiger verwendet werden können ohne dass am Lfz struktuelle und/oder elektrische Modifikationen durchgeführt werden müssen.
Beigestellt werden KHS Tiger für Anbautests und
diverse Kameras für Einbautests
Flugversuch zu folgenden Zulassungsanforderungen:
Einfluss auf Flug-/ Start-/ Landeverhalten, Flugcharakteristik
Schwingungsverhalten am Boden
Notlandeverhalten inkl. Autorotation
01.06.2021
31.12.2022
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Firmenname, Anschrift und Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und ggf. Faxnummer- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge
Unterschriebene Eigenerklärung zum Vorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem §§123,124 GWB (BAAINBw B-V034 10.2019)
Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 abs 3 GWB (BAAINBw B-V031 Stand 04.2016)
Die Formulare sind im Intranet unterwww.baain.de Rubrik Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe zu beziehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Sollten die dort abrufbaren Versionen zwischenzeitlich einen aktuelleren Stand aufweisen, so werden beide Versionen akzeptiert.
Angaben und Formalitäten , die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Geschäftsbericht mit Umsatzzahlen der letzen 3 Jahre- Bankerklärung nicht älter als 3 Jahre- Beschäftigtenanzahl- Angaben zur Konzernzugehörigkeit
Der Bewerber muss ein zertifizierter militärischer luftfahrzeugtechnischer Betrieb sein. Der Bewerber muss Erfahrungen
in der Entwicklung, Konstruktion und
Fertigung von luftfahrzeugtechnischen
Gerät aufweisen. Der Bewerber muss Erfahrung
im Zulassungsprozess des LufABw für
flugzeugtechnisches Gerät
aufweisen. Der Bewerber muss Erfahrung
in der Erstellung von zulassungsrelevanten Dokumentation von luftfahrzeugtechnischen Gerät aufweisen. Der Bewerber muss in der Lage sein, ein zulassungsfähiges luftfahrzeugtechnisches Produkt zu liefern.
Eignungskriterien gemäß Vergabeunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
nein
05.11.2020
13:00
23.12.2020
- Deutsch (DE)
01.06.2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
30.09.2020
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