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Ausschreibungsdetails

Foto- und Videodienstleistungen zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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01.10.2020 (letzte Änderung am 05.11.2020)

09.11.2020 12:00

09.11.2020 12:00

1271-5-Z4 94/2020

Bundesministerium der Justiz

05.11.2020 16:00

2020/S 192-462923

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Postanschrift: Mohrenstr. 37
Postleitzahl: 10117
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Bundesministerium der Justiz und für Vebraucherschutz
Telefon: +49 30-185808030
Hauptadresse: https://www.bmjv.de/

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Öffentlichkeitsarbeit / gesellschaftspolitische Themen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Foto- und Videodienstleistungen zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit

1271-5-Z4 94/2020

II.1.2)
CPV-Code

Film- und Videofilmherstellung (92111000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die öffentlichkeitswirksamen Termine und Veranstaltungen der Hausleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) werden aktuell durch Foto- und Videoaufnahmen begleitet. Diese dienen der Außendarstellung des Ministeriums und der Arbeit der Hausleitung und werden für unterschiedliche Bereiche der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet (Online und Print).

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

320.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Fotografien (22315000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Der ausgeschriebene Auftrag beinhaltet die Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen unter-schiedlicher öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Dazu zählen insbesondere die Begleitung von Terminen der Leitung des BMJV sowie Veranstaltungen mit und ohne Leitungsbeteiligung.

Bestandteil sind folgende Maßnahmen (nicht abschließend):

• Pressestatements und Pressekonferenzen

• Bi- und Multilaterale Treffen/Gespräche mit Amtskollegen sowie weiteren hochrangi-gen Persönlichkeiten

• Delegationsreisen

• Fachkonferenzen und Tagungen mit und ohne Leitungsbeteiligung

• (Abend-) Veranstaltungen des BMJV

• Fach- und Kulturveranstaltungen

• Bürgerveranstaltungen mit Beteiligung der Hausleitung

• Tag der offenen Tür der Bundesregierung

Im Ergebnis sollen die Bilder das Ereignis und die handelnden Personen an sich wiedergeben (z. B. Handshake, Gespräch, Rede, Übergabe, Konferenz) und eine Dokumentation des Termins darstellen. Es sollen aber auch Geschehnisse, Motive und Eindrücke rund um den Termin dokumentiert werden. Der Auftragnehmer bzw. die zum Einsatz kommenden Fotografen müssen daher eine langjährige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, ein hohes Maß an Professionalität und ein „Auge“ für besondere Situationen besitzen. Der respektvolle Umgang mit den Motiven wird vorausgesetzt.

Neben den Fotodienstleistungen benötigt die Auftraggeberin für ihre Presse- und Öffentlich-keitsarbeit in Einzelfällen auch Videos in unterschiedlichen Längen. Die Videos umfassen neben dem reinen Aufzeichnen von Terminen und Veranstaltungen auch Interviews oder Statements. Die Produktion des Videos von Konzeption und Dreh bis hin zu Postproduktion (Schnitt, Vertonung, Voice Over etc.) sollte daher vollständig vom Auftragnehmer abgedeckt werden.

Die Vertragslaufzeit des zu vergebenden Auftrags beträgt zwei Jahre ab dem Tag des Zuschlags mit der Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr zu den gleichen Konditionen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Die Vertragslaufzeit des zu vergebenden Auftrags beträgt zwei Jahre ab dem Tag des Zuschlags mit der Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr zu den gleichen Konditionen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Der Bewerber hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu sind mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen im Erklärungsbogen vorzulegen, die im Folgenden aufgelistet sind:

• Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB

• Keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB

• Kein Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG

• Kein Ausschluss nach § 98c Abs. 1 AufenthG

• Kein Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG

• Kein Ausschluss nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG

• Selbstreinigung nach § 125 GWB

Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. Der jährliche Gesamtumsatz des Unternehmens muss mindestens 600.000,00 Euro betragen.

• Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Es wird eine Mindestdeckungssumme i.H.v. 1.000.000 Euro je Schadensereignis über die gesamte Vertragslaufzeit gefordert.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

• Sprachkompetenz

• Eigenerklärung über entsprechend qualifiziertes Personal

• Eigenerklärung zur Mitarbeiterzahl

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

09.11.2020

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

28.11.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

09.11.2020

13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 gerügt werden.

Hilft das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, § 160 Abs. 3 Nr.4 GWB.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

03.11.2020



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

03.11.2020


05.11.2020




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