Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=353728Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Öffentlichkeitsarbeit / gesellschaftspolitische Themen
Abschnitt II: Gegenstand
Foto- und Videodienstleistungen zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit
1271-5-Z4 94/2020
Film- und Videofilmherstellung (92111000)
Dienstleistungen
Die öffentlichkeitswirksamen Termine und Veranstaltungen der Hausleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) werden aktuell durch Foto- und Videoaufnahmen begleitet. Diese dienen der Außendarstellung des Ministeriums und der Arbeit der Hausleitung und werden für unterschiedliche Bereiche der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet (Online und Print).
320.000,00
EUR Euro
Fotografien (22315000)
Berlin (DE300)
Der ausgeschriebene Auftrag beinhaltet die Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen unter-schiedlicher öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Dazu zählen insbesondere die Begleitung von Terminen der Leitung des BMJV sowie Veranstaltungen mit und ohne Leitungsbeteiligung.
Bestandteil sind folgende Maßnahmen (nicht abschließend):
• Pressestatements und Pressekonferenzen
• Bi- und Multilaterale Treffen/Gespräche mit Amtskollegen sowie weiteren hochrangi-gen Persönlichkeiten
• Delegationsreisen
• Fachkonferenzen und Tagungen mit und ohne Leitungsbeteiligung
• (Abend-) Veranstaltungen des BMJV
• Fach- und Kulturveranstaltungen
• Bürgerveranstaltungen mit Beteiligung der Hausleitung
• Tag der offenen Tür der Bundesregierung
Im Ergebnis sollen die Bilder das Ereignis und die handelnden Personen an sich wiedergeben (z. B. Handshake, Gespräch, Rede, Übergabe, Konferenz) und eine Dokumentation des Termins darstellen. Es sollen aber auch Geschehnisse, Motive und Eindrücke rund um den Termin dokumentiert werden. Der Auftragnehmer bzw. die zum Einsatz kommenden Fotografen müssen daher eine langjährige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, ein hohes Maß an Professionalität und ein „Auge“ für besondere Situationen besitzen. Der respektvolle Umgang mit den Motiven wird vorausgesetzt.
Neben den Fotodienstleistungen benötigt die Auftraggeberin für ihre Presse- und Öffentlich-keitsarbeit in Einzelfällen auch Videos in unterschiedlichen Längen. Die Videos umfassen neben dem reinen Aufzeichnen von Terminen und Veranstaltungen auch Interviews oder Statements. Die Produktion des Videos von Konzeption und Dreh bis hin zu Postproduktion (Schnitt, Vertonung, Voice Over etc.) sollte daher vollständig vom Auftragnehmer abgedeckt werden.
Die Vertragslaufzeit des zu vergebenden Auftrags beträgt zwei Jahre ab dem Tag des Zuschlags mit der Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr zu den gleichen Konditionen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre.
Laufzeit in Monaten:24
Die Vertragslaufzeit des zu vergebenden Auftrags beträgt zwei Jahre ab dem Tag des Zuschlags mit der Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr zu den gleichen Konditionen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu sind mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen im Erklärungsbogen vorzulegen, die im Folgenden aufgelistet sind:
• Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB
• Keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB
• Kein Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG
• Kein Ausschluss nach § 98c Abs. 1 AufenthG
• Kein Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG
• Kein Ausschluss nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG
• Selbstreinigung nach § 125 GWB
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. Der jährliche Gesamtumsatz des Unternehmens muss mindestens 600.000,00 Euro betragen.
• Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Es wird eine Mindestdeckungssumme i.H.v. 1.000.000 Euro je Schadensereignis über die gesamte Vertragslaufzeit gefordert.
• Sprachkompetenz
• Eigenerklärung über entsprechend qualifiziertes Personal
• Eigenerklärung zur Mitarbeiterzahl
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
09.11.2020
12:00
- Deutsch (DE)
28.11.2020
09.11.2020
13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 gerügt werden.
Hilft das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, § 160 Abs. 3 Nr.4 GWB.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
03.11.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.