Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=353726Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
Hybridpostdienstleistungen
EU-LÖ 128/20
Post- und Kurierdienste (64100000)
Dienstleistungen
Die Ausschreibung umfasst die Produktion, Bearbeitung und Verwaltung von Dokumenten sowie die Durchführung von Hybrid-Postdienstleistung sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen, wie z.B. die physische Konsolidierung von Sendungen bis zur Übergabe an einen Beförderungsdienstleister bzw. die Bereitstellung zur Abholung ab Werk sowie auch das Scannen und Indexieren von Dokumenten.
Es sollen das Dokumentenmanagement und der Postversand von jährlich ca. 150.000 Dokumenten organisiert werden.
Dies erfolgt im Zusammenhang mit der am Beginn 2021 vorgesehenen Einführung der elektronischen Akte. Ziel ist ein durchgängiger Workflow.
Internes Geschäftszeichen: 2020/02.
521.518,00
EUR Euro
Post- und Kurierdienste (64100000)
Harz (DEE09)
Rudolf-Breitscheid-Straße 10, 38855 Wernigerode
Die Leistung ist an den Standorten Wernigerode und Halberstadt zu erbringen.
Im Einzelnen sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: Systemintegration / Implementierung, Begleitung der Test- und Abnahmephase, Elektronischer Dokumentendruck, Kurvertierdienstleistung und Versand der Dokumente, Porto-Service, Datenaufbereitung, Support.
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Preis
521.518,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:48
Der Auftrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende seiner Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung ist erstmals zum Ablauf der 48-monatigen Grundlaufzeit möglich. Das recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Beim Ausfüllen der Anlage EB "Erklärungsbogen zur Eignung und Sonstigem" als Teil der Vergabeunterlagen ist die Handelsregister-Nr. und das Registergericht anzugeben, soweit der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Hinweis: Gemäß § 123 und § 124 des gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind vom Auftraggeber zwingende und fakultative Ausschlussgründe zu prüfen. Gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) sowie § 13 Abs. 2 und Abs. 4 des Landesvergabegesetzes und gemäß § 12 des Landesvergabegesetzes bestehen spezifische Anforderungen. Dazu finden sich Ausführungen unter "VI.3) Zusätzliche Angaben".
Eignungskriterien gemäß Erklärungsbogen.
Eignungskriterien gemäß Erklärungsbogen.
Es sind zwei (2) Referenzobjekte über Hybridpostdienstleistungen aufzuführen und zu beschreiben.
Es ist zu bestätigen, dass technische Fachkräfte über fachkundige Deutschkenntnisse (Muttersprache oder Sprachkompetenz Niveau C1) verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
03.11.2020
12:00
- Deutsch (DE)
31.01.2021
03.11.2020
12:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Zu beachten ist § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB (Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist) bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
28.09.2020