Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Gruppenzapfstellen
B 20.16 - 0335/19/VV : 1
Trinkwasserrohrleitungen (44162500)
Lieferauftrag
Gruppenzapfstellen zur Trinkwasserversorgung
406.800,00
EUR Euro
DEUTSCHLAND (DE)
verschiedene Lieferorte innerhalb Deutschlands
Bei der geforderten Leistung handelt es sich um die Lieferung von Gruppenzapfstellen mit Zubehör (gem. Anlage Leistungsbeschreibung)
Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beträgt
200 Stück Gruppenzapfstelle, 200 Stück Lagerungsbehälter und 70 Stück Lagerungsbehälterdeckel.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Lieferung einer Mindestabnahmemenge von 129 Stück Gruppenzapfstelle, 131 Stück Lagerungsbehälter und 35 Stück Lagerungsbehälterdeckel.
Preis
11.02.2021
30.12.2022
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder gleichwertiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung ist in Form einer Kopie vorzulegen.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Alternativ kann ein solcher Nachweis als Kopie vorgelegt werden.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der Jahresumsatz im letzten Wirtschaftsjahr muss mindestens 300.000,00 € betragen. Die Angabe in der einzureichenden 'Anlage Unternehmensdaten' wird als Nachweis verwendet.
1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens einer geeigneten Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Maschinen, Anlagen oder Produkte bei denen die Schweißarbeiten in gleicher Verfahrensform wie zur Leistungserbringung nötig erfolgreich angewendet wurden.
• Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
2) Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
Der Auftragnehmer muss ein produktbezogenes Qualitätsmanagement-System unterhalten. Dieses System muss sicherstellen, dass die Qualitätsforderungen an das Material sowie für alle Phasen der Herstellung festgelegt sind und während all dieser Phasen eingehalten werden. Es muss die frühzeitige Feststellung von Mängeln sowie rechtzeitige und wirksame Korrekturmaßnahmen gewährleisten. Nachweise über die Durchführung dieser Maßnahmen - ggf. auch bei Unterauftragnehmern - müssen dem Güteprüfer jederzeit zur Verfügung stehen.
3) Schweißarbeiten
Für die Umsetzung der Leistung sind nach Leistungsbeschreibung Schweißarbeiten erforderlich. Das verwendete Schweißverfahren ist zu benennen und die Eignung (Sach- und Fachkunde) des Schweißers in Form einer Kopie des entsprechenden, gültigen Prüfbescheinigung nach DIN EN ISO 9606-1:2017-12 oder vergleichbar, ausgestellt von einer DIN EN ISO/IEC 17024 oder vergleichbar akkreditierten und notifizierten Prüfstelle.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
-entfällt-
nein
19.11.2020
11:30
- Deutsch (DE)
11.02.2021
19.11.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
1) Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
2) Mustervorstellung
Zur Angebotsbewertung führt der Auftraggeber Prüfungen an einem Angebotsmuster hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung durch.
Das Angebotsmuster dient zur Veranschaulichung und zur Beurteilung des Angebots. Es muss erst nach Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb einer Lieferzeit von max. vier Wochen für eine Erprobung zur Verfügung gestellt werden.
Die Prüfung des Angebotsmusters erfolgt durch Vertreter des Beschaffungsamt und des Bedarfsträgers (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) beim Bedarfsträger. Die Musterprüfung findet unter Berücksichtigung von realistischen Bedingungen statt.
Nach der erfolgreichen Erprobung und der Abstellung evtl. Beanstandungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die gesamte Anlage beim zuständigen Gesundheitsamt entsprechend der TrinkwV abnehmen zulassen. Die erfolgreiche Abnahme durch das Gesundheitsamt ist zu dokumentieren.
Anstelle eines Gesundheitsamtes kann auch eine vergleichbare andere Einrichtung, die unabhängig ist und die über die zur Durchführung derartiger Prüfungen notwendige Fach- und Sachkunde verfügt, mit der Prüfung und der Erteilung der Bescheinigung beauftragt werden. Auf Anforderung hat der Bieter die Unabhängigkeit und die Fachkunde z.B. durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen.
3) Bestellberechtigt gem. § 4 der Rahmenvereinbarung sind:
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
- Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA)
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
15.10.2020