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Ausschreibungsdetails

Hafen MD - SiGeKo Leistungen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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01.11.2020

01.12.2020 09:00

01.12.2020 09:00

Hafen MD - SiGeKo

Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH

01.11.2020 13:45

2020/S 215-527347

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Landeshauptstadt Magdeburg
Postleitzahl:39104
Ort:Magdeburg
NUTS:Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:

folgende Kontaktstelle:

Offizielle Bezeichnung:SALEG, Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Postleitzahl:39114
Ort:Magdeburg
NUTS:Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land:Deutschland (DE)
E-Mail: info@saleg.de
Hauptadresse: http://www.saleg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Hafen MD - SiGeKo Leistungen

Hafen MD - SiGeKo

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit (71317200)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Reaktivierung von Hafengebietssonderflächen im Industriehafen durch ganzjährige vollschiffige Anbindung an den Mittellandkanal

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)

Industriehafen Magdeburg Rothensee

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt die Vergabe von Leistungen für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination für die Maßnahme „Reaktivierung von Hafengebietssonderflächen im Industriehafen durch ganzjährige vollschiffige Anbindung an den Mittellandkanal“. Gegenstand der hier beschriebenen Aufgabe sind die Leistungen des SiGeKo‘s in Anlehnung an das AHO - Schriftenheft Nr. 15.

Das Bauvorhaben wird finanziert aus Mittel des Förderprogramms Gemein-schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (Förderung von Infrastrukturvorhaben).

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Durchführungskonzept / Gewichtung: 15

Qualitätskriterium Name: Referenzprojekt 1 / Gewichtung: 26

Qualitätskriterium Name: Referenzprojekt 2 / Gewichtung: 28

Qualitätskriterium Name: Referenzprojekt 3 / Gewichtung: 21

Preis Gewichtung: 60

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

08.01.2021

30.09.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers/der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.

Weitere Qualifikationsnachweise

- Nachweis der Zusatzausbildung zum SiGeKo nach RAB 30

- Nachweis der Zusatzausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

- Nachweis über Kenntnisse der speziellen, einem nach der BaustellV obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen nach Anlage C zu RAB 30

- Nachweis der Zusatzausbildung zum DGUV Koordinator 101-004

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

§ 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV

Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3 Mio. € für Personenschäden und 3 Mio. € für sonstige Schäden, 2-fach maximiert.

Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine

solche Versicherung abzuschließen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

§ 46 Abs. 3 Satz 8 VgV

Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck

auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigterVertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die

Berufsbezeichnung „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen

2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und

des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen

Fassung. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen

Finanzierungshilfen ergeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

01.12.2020

09:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

01.12.2020

09:00

SALEG

Turmschanzenstraße 26

39114 Magdeburg

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

(1.) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden auf Formblättern abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter können als Word-Dokument heruntergeladen werden. Sie sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV. 2.2 genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Die Formblätter sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Unterlagen die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.

(2) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.

(3) Etwaige Fragen zum Angebot sind über das Vergabeportalder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.

(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse

abrufbar. Der Auftraggeber behält sich Aufklärungsgespräche vor. Kosten hierfür und für die Bewerbung und Angebotserstellung werden nicht erstattet.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift:Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl:06112
Ort:Halle
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 345-5140
Fax:+49 345-5141115
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

30.10.2020



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