Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Festhaltegurt
B 20.15 - 4521/17/VV : 1
Polizeiausrüstung (35200000)
Lieferauftrag
Festhaltegurt - Rahmenvereinbarung
mit vorgeschalteter halbjähriger Erprobung von 9 Mustern je Bieter
Sicherheitsgurte (34328300)
Gurtbänder (19212510)
Ausrüstung für Kletterwand und Seilklettern (37535290)
DEUTSCHLAND (DE)
deutschlandweit
2000 Stück Festhaltegurte - Rahmenvereinbarung über 4 Jahre
200 Stück Mindestabnahme
Vor Zuschlag halbjährige Mustererprobung mit je 9 Mustern pro Bieter
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Nur nach Aufforderung sind der Bundespolizei 9 Muster des angebotenen Festhaltegurtes zur Verfügung zu stellen. (Näheres: Besondere Bewerbungsbedingungen, Kap. 3.11.5).Tatsächlich entstandene Kosten für die Erprobungsmuster, maximal jedoch 12.300,00 € brutto für die Komplett-Lieferung inklusive Fracht und Transport mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen, werden erstattet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens einer geeigneten Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebots- oder Teilnahmefrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
• Es muss sich um die Lieferung von Haltegurten handeln. Hierbei ist es unerheblich, ob die gelieferten Gurte der Fesselung im Polizeiumfeld dienen. Es werden auch Referenzen als gleichwertig akzeptiert, die beispielsweise die Lieferung von Haltegurten im Medizinumfeld oder zur Sicherung beim Klettern beinhalten.
• Der Auftragswert dieser Referenz muss mindestens 8.000 € / netto betragen.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen jedoch unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist, und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Eigenerklärung zur Produktionskapazität:
Reichen Sie außerdem zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine Eigenerklärung ein, aus der hervorgeht, dass Sie im Falle der Zuschlagserteilung über ausreichende Produktionskapazitäten zur Herstellung von mindestens 125 Festhaltegurten im Vierteljahr verfügen.
1) Mindestens eine abgeschlossene Referenz, nicht älter als drei Jahre, mit Mindestauftragswert 8000.-€/netto. (s. a. "Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien)
2) Produktionskapazität von mindestens 125 Festhaltegurten im Vierteljahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
22.10.2020
11:30
12.11.2020
- Deutsch (DE)
30.04.2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Nach Zuschlagserteilung müssen vom Auftragnehmer elektronische Daten zur Einstellung dieser Daten in das Kaufhaus des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Übersenden Sie daher mit dem Angebot das Formular "Katalogdaten KdBund.
Bieterbegrenzung nach erster Angebotsabgabe:
Sollten mehr als sechs Angebote die Mindestanforderungen erfüllen, wird jedes Angebot anhand der gelieferten Beschreibung gemäß der Punkte A2 und B2 der
Zuschlagskriterien aus der Datei "Auswertematrix" bewertet.
Die Zuschlagskriterien
• "Ergebnisse der mechanischen Prüfung - Zugfestigkeitsprüfung"
(Auswertematrix Punkt A1),
• die "Ergebnisse der Bewertung aus medizinischer Sicht"
(Auswertematrix Punkt B1),
• die "Ergebnisse der Einsatzerprobung"
(Auswertematrix Punkte unter C und D)
können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bewertet werden, weil dafür ein Muster benötigt wird.
Deshalb werden zur vorläufigen Bewertung nur die Punkte A2 und B2 zur Ermittlung der Leistungsreihenfolge herangezogen.
Sollten mehrere Angebote punktgleich auf Rang 6 liegen, werden sämtliche Bieter auf Rang 6 zur Angebots- bzw. Musterabgabe aufgefordert.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
22.09.2020