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Ausschreibungsdetails

Tragbare Rechner

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23.09.2020

12.10.2020 14:00

12.10.2020 14:00

EU-OV/2020-31-1

Thüringen: Friedrich-Schiller-Universität Jena

07.10.2020 14:26

2020/S 187-448898

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Friedrich-Schiller-Universität Jena
Postanschrift: Fürstengraben 1
Postleitzahl: 07743
Ort: Jena
NUTS: Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Beschaffungsstelle
Fax: +49 3641-9412202
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de/

Offizielle Bezeichnung: Universität Erfurt
Ort: Erfurt
NUTS: Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland (DE)

Offizielle Bezeichnung: Bauhaus-Universität Weimar
Ort: Weimar
NUTS: Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland (DE)

Offizielle Bezeichnung: Fachhochschule Erfurt
Ort: Erfurt
NUTS: Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland (DE)

Offizielle Bezeichnung: Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Ort: Jena
NUTS: Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland (DE)

Offizielle Bezeichnung: Hochschule Schmalkalden
Ort: Schmalkalden
NUTS: Schmalkalden-Meiningen (DEG0B)
Land: Deutschland (DE)

Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Ilemau
Ort: Ilmenau
NUTS: Ilm-Kreis (DEG0F)
Land: Deutschland (DE)

Offizielle Bezeichnung: Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar
Ort: Weimar
NUTS: Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland (DE)

Offizielle Bezeichnung: Hochschule Nordhausen
Ort: Nordhausen
NUTS: Nordhausen (DEG07)
Land: Deutschland (DE)

Offizielle Bezeichnung: Duale Hochschule Gera-Eisenach
Ort: Gera
NUTS: Gera, Kreisfreie Stadt (DEG02)
Land: Deutschland (DE)

Offizielle Bezeichnung: Klassik Stiftung Weimar
Ort: Weimar
NUTS: Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland (DE)

Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Jena
Ort: Jena
NUTS: Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland (DE)

Offizielle Bezeichnung: Materialforschungs- und -prüfanstalt Weimar
Ort: Weimar
NUTS: Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.mfpa.de/

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung.

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Forschung, Gesundheit, Bildung, Kultur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Tragbare Rechner

EU-OV/2020-31-1

II.1.2)
CPV-Code

Tragbare Computer (30213100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Beschaffung von tragbaren Rechner in unterschiedlicher Ausführung für die Thüringer Hochschulen und weiteren Institutionen in Thüringen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Thüringen (DEG0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Es soll eine Rahmenvereinbarung über vier Jahre geschlossen werden. Der Abruf der Lieferungen soll dezentral von den verschiedenen Insitutionen bzw. Hochschulen erfolgen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Der Bezugszeitraum kann durch den Auftraggeber zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden; die Verlängerung tritt automatisch in Kraft, sofern sie nicht seitens der Vergabestelle mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt wird. Nach vier Jahren ist der Bezugszeitraum in jedem Fall beendet.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Unternehmensdarstellung mit Name, Gründungsdatum, Zertifizierung, UST-ID-Nummer sowie Firmengröße,

aktueller (nicht älter als sechs Monate) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist,

aktuelle (nicht älter als sechs Monate) Angaben zum Eintrag im Gewerbezentralregister,

Eigenerklärung, dass gemäß §§ 123 und 124 GWB keine Ausschlussgründe vorliegen,

Nachweis der Gewerbeanmeldung oder eine vergleichbare Anmeldungr nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben zum Anteil der verkauften Rechnern und Stückzahlen im letzten Jahr,

Angaben zum Gesamtumsatz und bezüglich der hier bestimmten Leistungsart in den letzten drei Jahren,

Angaben zu den Sicherheitsleistungen im Rahmen der Absicherung von Gewährleistungsansprüchen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Angaben zum geplanten Einsatz von Subunternehmen,

Angaben zu Ausbildungsplätzen,

Angaben von bis zu drei Referenzen.

Angaben von mindestens zwei Referenzen über die Durchführung von ähnlichen IT-Projekten wie hier ausgeschrieben, es sei den es liegt eine Referenz über einen Rahmenvertrag mit einem deutschen Hochschulkonsortium vor, dann ist eine Referenz ausreichend.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

• Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),

• Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),

• ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) und die Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),

• Verpflichtungen nach • § 12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz

• § 17 ThürVgG - Kontrollen

• § 18 ThürVgG - Sanktionen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.1)
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2020/S 087-206238

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

12.10.2020

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

12.10.2020

15:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Freistaat Thüringen
Ort: Weimar
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB bestimmt:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

21.09.2020



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