Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung.
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=352313Einrichtung des öffentlichen Rechts
Andere Tätigkeit: Forschung, Gesundheit, Bildung, Kultur
Abschnitt II: Gegenstand
Tragbare Rechner
EU-OV/2020-31-1
Tragbare Computer (30213100)
Lieferauftrag
Beschaffung von tragbaren Rechner in unterschiedlicher Ausführung für die Thüringer Hochschulen und weiteren Institutionen in Thüringen.
Thüringen (DEG0)
Es soll eine Rahmenvereinbarung über vier Jahre geschlossen werden. Der Abruf der Lieferungen soll dezentral von den verschiedenen Insitutionen bzw. Hochschulen erfolgen.
Laufzeit in Monaten:24
Der Bezugszeitraum kann durch den Auftraggeber zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden; die Verlängerung tritt automatisch in Kraft, sofern sie nicht seitens der Vergabestelle mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt wird. Nach vier Jahren ist der Bezugszeitraum in jedem Fall beendet.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung mit Name, Gründungsdatum, Zertifizierung, UST-ID-Nummer sowie Firmengröße,
aktueller (nicht älter als sechs Monate) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
aktuelle (nicht älter als sechs Monate) Angaben zum Eintrag im Gewerbezentralregister,
Eigenerklärung, dass gemäß §§ 123 und 124 GWB keine Ausschlussgründe vorliegen,
Nachweis der Gewerbeanmeldung oder eine vergleichbare Anmeldungr nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Angaben zum Anteil der verkauften Rechnern und Stückzahlen im letzten Jahr,
Angaben zum Gesamtumsatz und bezüglich der hier bestimmten Leistungsart in den letzten drei Jahren,
Angaben zu den Sicherheitsleistungen im Rahmen der Absicherung von Gewährleistungsansprüchen.
Angaben zum geplanten Einsatz von Subunternehmen,
Angaben zu Ausbildungsplätzen,
Angaben von bis zu drei Referenzen.
Angaben von mindestens zwei Referenzen über die Durchführung von ähnlichen IT-Projekten wie hier ausgeschrieben, es sei den es liegt eine Referenz über einen Rahmenvertrag mit einem deutschen Hochschulkonsortium vor, dann ist eine Referenz ausreichend.
• Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
• Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
• ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) und die Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
• Verpflichtungen nach • § 12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz
• § 17 ThürVgG - Kontrollen
• § 18 ThürVgG - Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
2020/S 087-206238
12.10.2020
14:00
- Deutsch (DE)
12.10.2020
15:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
§ 160 GWB bestimmt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
21.09.2020