Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=352253Einrichtung des öffentlichen Rechts
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Enterprise License Agreements (ELA) für ESRI Produkte
8012-D-400-2020-0022
Software-Wartung und -Reparatur (72267000)
Dienstleistungen
Abschluss eines Enterprise License Agreements (ELA) für ESRI Produkte mit einer Laufzeit von 4 Jahren.
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Gotha (DEG0C)
ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts,
Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum Gotha
Jägerstraße 1
99867 Gotha
ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts beabsichtigt die im beiliegenden EVB-IT Überlassungsvertrag bezeichnete Leistung zu vergeben. Der ELA-Vertrag zur Wartung von ESRI-Produkten soll über einen Zeitraum von 4 Jahren vom 01.01.2021 bis 31.12.2024 geschlossen werden.
Preis
01.01.2021
31.12.2024
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter das Formblatt „Bietererklärung zur Eignung“ ausgefüllt einzureichen. Das Formblatt enthält Erklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, zu entsprechenden Verurteilungen und anderen Ahndungen, zu falschen Erklärungen in früheren Verfahren, zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Mindestlöhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Eintragungen im Gewerbezentralregister
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
30.10.2020
12:00
- Deutsch (DE)
31.12.2020
30.10.2020
12:01
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Frist für Bieterfragen: 23.10.2020, 12:00 Uhr
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
22.09.2020