Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=352226Einrichtung des öffentlichen Rechts
Andere Tätigkeit: Marketing
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Außenwerbung
Vergabe-Nr. 2020/12
Werbekampagnen (79341400)
Dienstleistungen
Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Außenwerbekampagnen des DWI auf Werbeträgern an verschiedenen Standorten Deutschlands für die Jahre 2021 bis 2024.
1.200.000,00
EUR Euro
DEUTSCHLAND (DE)
Deutschlandweit
Die Dienstleistung des Auftragnehmers bezieht sich auf die gesamte Abwicklung der Kampagnenwerbung für den Auftraggeber:
1. Identifizierung und Auswahl der geeignetsten Out-of-Home-Medien gemäß des Mediennutzungs- und Mobilitätsprofils der Zielgruppen des Deutschen Weininstituts und der jeweiligen Aufgabenstellung für den einzelnen Flight;
2. Mediaeinkauf/Buchung/Abrechnung aller Out-of-Home Flächen für Rechnung der Deutsche Weinwerbe GmbH;
3. Einholen von Angeboten für den Druck/die Produktion der Out-of-Home Flächen;
4. Beauftragung der Angebote in Abstimmung mit dem DWI;
5. Produktion der Werbemittel;
6. Montage und Demontage der Werbemittel;
7. Leistungsauswertung bei den Medien, bei denen eine Leistungsauswertung möglich ist. Hilfsweise können auch Frequenzdaten verwendet werden;
8. Dokumentation der Leistungserbringung mit einer Auswahl von mindestens einem Belegfoto pro gebuchtem Medium und Stadt;
9. Einholung sämtlicher notwendigen amtlichen Genehmigungen;
10. Kontrolle der Leistungserbringung, Instandhaltung und ggfs. Ausbesserung und Erneuerung während des Kampagnenzeitraums.
Mit „Out-of-Home Medien“ sind insbesondere folgende Medien gemeint:
• Verkehrsmedien
• Plakatmedien
• Stationsmedien
• Digitale Medien im öffentlichen Raum.
1.200.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:48
nein
ja
VO Nr. 1308/2013
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 48 VgV, 123, 124 GWB gem. Vordruck 3
1. Angaben zum Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, anzugeben in Vordruck 5
2. Angaben zu einer bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung, anzugeben in Vordruck 5
3. Eigenerklärung über das Vorliegen geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse, Vordruck 5
1. Mindestumsatz von 500.000,- EUR in jedem der letzten drei Jahre
2. Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssummen von 1 Mio. EURO für Personenschäden und 500.000 EURO für Sach- und Vermögensschäden
Referenzen des Bieters für vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Kalenderjahren (2017 bis 2019), anzugeben in Vordruck 4
Es müssen mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren (2017 bis 2019) über nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge nachgewiesen werden.
Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Bewertet wird dabei insbesondere, ob die Anforderungen an die Werbekampagnen vergleichbar mit der Erbringung der vorliegend zu vergebenen Leistungen sind.
Dabei bestehen folgende Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen:
Die Vergleichbarkeit der Referenzleistung mit den ausgeschriebenen Leistungen setzt insbesondere voraus, dass sich die Referenz auf eine Außenwerbekampagne bezieht, die ein Auftragsvolumen von 100.000 Euro/Jahr (über mindestens 2 Jahre) oder von insgesamt 200.000 Euro (jeweils netto) hatte.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
19.10.2020
11:00
- Deutsch (DE)
31.12.2020
19.10.2020
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Deutsches Weininstitut GmbH zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Deutsches Weininstitut GmbH gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Deutsches Weininstitut GmbH dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Deutsches Weininstitut GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Deutsches Weininstitut GmbH.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
18.09.2020