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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Rahmenvereinbarung Außenwerbung

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20.09.2020

19.10.2020 11:00

19.10.2020 11:00

Vergabe-Nr. 2020/12

Deutscher Weinfonds AdöR

20.09.2020 12:15

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Deutsches Weininstitut
Postanschrift:Platz des Weines 2
Postleitzahl:55294
Ort:Bodenheim
NUTS:Mainz-Bingen (DEB3J)
Land:Deutschland (DE)

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Marketing

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung Außenwerbung

Vergabe-Nr. 2020/12

II.1.2)
CPV-Code

Werbekampagnen (79341400)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Außenwerbekampagnen des DWI auf Werbeträgern an verschiedenen Standorten Deutschlands für die Jahre 2021 bis 2024.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

1.200.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

Deutschlandweit

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Dienstleistung des Auftragnehmers bezieht sich auf die gesamte Abwicklung der Kampagnenwerbung für den Auftraggeber:

1. Identifizierung und Auswahl der geeignetsten Out-of-Home-Medien gemäß des Mediennutzungs- und Mobilitätsprofils der Zielgruppen des Deutschen Weininstituts und der jeweiligen Aufgabenstellung für den einzelnen Flight;

2. Mediaeinkauf/Buchung/Abrechnung aller Out-of-Home Flächen für Rechnung der Deutsche Weinwerbe GmbH;

3. Einholen von Angeboten für den Druck/die Produktion der Out-of-Home Flächen;

4. Beauftragung der Angebote in Abstimmung mit dem DWI;

5. Produktion der Werbemittel;

6. Montage und Demontage der Werbemittel;

7. Leistungsauswertung bei den Medien, bei denen eine Leistungsauswertung möglich ist. Hilfsweise können auch Frequenzdaten verwendet werden;

8. Dokumentation der Leistungserbringung mit einer Auswahl von mindestens einem Belegfoto pro gebuchtem Medium und Stadt;

9. Einholung sämtlicher notwendigen amtlichen Genehmigungen;

10. Kontrolle der Leistungserbringung, Instandhaltung und ggfs. Ausbesserung und Erneuerung während des Kampagnenzeitraums.

Mit „Out-of-Home Medien“ sind insbesondere folgende Medien gemeint:

• Verkehrsmedien

• Plakatmedien

• Stationsmedien

• Digitale Medien im öffentlichen Raum.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

1.200.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

ja

VO Nr. 1308/2013

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 48 VgV, 123, 124 GWB gem. Vordruck 3

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1. Angaben zum Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, anzugeben in Vordruck 5

2. Angaben zu einer bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung, anzugeben in Vordruck 5

3. Eigenerklärung über das Vorliegen geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse, Vordruck 5

1. Mindestumsatz von 500.000,- EUR in jedem der letzten drei Jahre

2. Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssummen von 1 Mio. EURO für Personenschäden und 500.000 EURO für Sach- und Vermögensschäden

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Referenzen des Bieters für vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Kalenderjahren (2017 bis 2019), anzugeben in Vordruck 4

Es müssen mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren (2017 bis 2019) über nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge nachgewiesen werden.

Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Bewertet wird dabei insbesondere, ob die Anforderungen an die Werbekampagnen vergleichbar mit der Erbringung der vorliegend zu vergebenen Leistungen sind.

Dabei bestehen folgende Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen:

Die Vergleichbarkeit der Referenzleistung mit den ausgeschriebenen Leistungen setzt insbesondere voraus, dass sich die Referenz auf eine Außenwerbekampagne bezieht, die ein Auftragsvolumen von 100.000 Euro/Jahr (über mindestens 2 Jahre) oder von insgesamt 200.000 Euro (jeweils netto) hatte.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

19.10.2020

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.12.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

19.10.2020

11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 4922-894990
Fax:+49 4922-89499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Deutsches Weininstitut GmbH zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Deutsches Weininstitut GmbH gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt die Deutsches Weininstitut GmbH dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Deutsches Weininstitut GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Deutsches Weininstitut GmbH.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

18.09.2020



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