Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Gesamtherstellung der Schriftenreihen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe(BBK)
B 17.30 - 0771/19/VV : 1
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Gesamtherstellung der Schriftenreihen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
Druckereidienste (79810000)
Fertigstellung im Bereich Druck (79821000)
Satzarbeit (79822000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Die ausgeschriebenen Leistung umfasst die grafische Gestaltung, den Satz, die (Druck-)Vorlagenherstellung sowie die Druckformherstellung, den Druck, die Weiterverarbeitung sowie die Lieferung der Schirftenreihe des BBK. Zu den Aufgaben der Auftragnehmerin gehören auch der Satz, das Layout, die Bildrecherche und Beschaffung, die Druckvorlagenherstellung sowie die Aufbereitung der Druckdaten in digitaler Form (barrierefreie PDF-Dateien). Der Vertrag wird für den Zeitraum von 2020 bis 2021 geschlossen. Optional besteht die Möglichkeit, den Vertrag um jeweils ein Jahr bis maximal 2024 zu verlängern, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin.
Preis
01.12.2020
30.11.2021
Optional besteht die Möglichkeit, den Vertrag um jeweils ein Jahr bis maximal 2024 zu verlängern, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
a) Unternehmensdarstellung
Dem Angebot ist eine allgemeine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung (Maschinen, Hard- und Software) und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert. Es muss nachgewiesen werden, dass für die geforderte Leistung grundsätzlich die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und die personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Unternehmensdarstellung soll einen Umfang von max. 3 Seiten DIN A4 haben.
b) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 5 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Referenzobjekt 1 (Nachweis für gestalterische Kompetenz)
Vom Bieter sind mindestens zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige
Referenzobjekte als Nachweis für gestalterische Kompetenz zu benennen.
Als gleichwertig werden Publikationen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
− Die Publikationen haben einen Seitenumfang von mindestens 100 Seiten und sind mit verschiedenen Textsorten, Tabellen, Grafiken und Bildmaterial gestaltet.
− Die Referenzobjekte müssen jeweils von den benannten Ansprechpartnern für die Druckvorlagenherstellung erstellt bzw. unter deren Leitung/Verantwortung erstellt worden sein
Referenzobjekt 2 (Nachweis für drucktechnische Kompetenz)
Vom Bieter sind mindestens zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige
Referenzobjekte als Nachweis für drucktechnische Leistungen zu benennen.
Als gleichwertig werden Referenzobjekte angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
− Druck, Weiterverarbeitung und Lieferung von Broschüren mit einem Mindestumfang von
100 Seiten mit einer Klebebindung
Referenzobjekt 3 (Nachweis für Kompetenz barrierefreie Online-PDFs)
Vom Bieter ist mindestens eine Referenz für barrierefreie Online-PDFs zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:
− Die barrierefreie PDF-Datei hat einen Umfang von mindestens 100 Seiten und enthält Texte und Bildmaterial. Das Bildmaterial muss zugänglich sein.
− Die barrierefreie PDF-Datei muss den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Für die Referenzen ist zwingend der Referenzvordruck zu verwenden und auszufüllen.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzvordruck" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur 5 Referenzobjekte gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
20.10.2020
11:30
- Deutsch (DE)
30.11.2020
21.10.2020
09:25
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
17.09.2020