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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung über die Gesamtherstellung der Schriftenreihen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe(BBK) (B 17.30 - 0771/19/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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19.09.2020 (letzte Änderung am 14.10.2020)

20.10.2020 11:30

20.10.2020 11:30

B 17.30 - 0771/19/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

14.10.2020 14:01

2020/S 184-444318

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-1032
Fax: +49 2289910610-1032

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung über die Gesamtherstellung der Schriftenreihen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe(BBK)

B 17.30 - 0771/19/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Gesamtherstellung der Schriftenreihen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)

Druckereidienste (79810000)

Fertigstellung im Bereich Druck (79821000)

Satzarbeit (79822000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die ausgeschriebenen Leistung umfasst die grafische Gestaltung, den Satz, die (Druck-)Vorlagenherstellung sowie die Druckformherstellung, den Druck, die Weiterverarbeitung sowie die Lieferung der Schirftenreihe des BBK. Zu den Aufgaben der Auftragnehmerin gehören auch der Satz, das Layout, die Bildrecherche und Beschaffung, die Druckvorlagenherstellung sowie die Aufbereitung der Druckdaten in digitaler Form (barrierefreie PDF-Dateien). Der Vertrag wird für den Zeitraum von 2020 bis 2021 geschlossen. Optional besteht die Möglichkeit, den Vertrag um jeweils ein Jahr bis maximal 2024 zu verlängern, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.12.2020

30.11.2021

Optional besteht die Möglichkeit, den Vertrag um jeweils ein Jahr bis maximal 2024 zu verlängern, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Unternehmensdarstellung

Dem Angebot ist eine allgemeine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung (Maschinen, Hard- und Software) und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert. Es muss nachgewiesen werden, dass für die geforderte Leistung grundsätzlich die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und die personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Unternehmensdarstellung soll einen Umfang von max. 3 Seiten DIN A4 haben.

b) Referenzen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 5 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Referenzobjekt 1 (Nachweis für gestalterische Kompetenz)

Vom Bieter sind mindestens zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige

Referenzobjekte als Nachweis für gestalterische Kompetenz zu benennen.

Als gleichwertig werden Publikationen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:

− Die Publikationen haben einen Seitenumfang von mindestens 100 Seiten und sind mit verschiedenen Textsorten, Tabellen, Grafiken und Bildmaterial gestaltet.

− Die Referenzobjekte müssen jeweils von den benannten Ansprechpartnern für die Druckvorlagenherstellung erstellt bzw. unter deren Leitung/Verantwortung erstellt worden sein

Referenzobjekt 2 (Nachweis für drucktechnische Kompetenz)

Vom Bieter sind mindestens zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige

Referenzobjekte als Nachweis für drucktechnische Leistungen zu benennen.

Als gleichwertig werden Referenzobjekte angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:

− Druck, Weiterverarbeitung und Lieferung von Broschüren mit einem Mindestumfang von

100 Seiten mit einer Klebebindung

Referenzobjekt 3 (Nachweis für Kompetenz barrierefreie Online-PDFs)

Vom Bieter ist mindestens eine Referenz für barrierefreie Online-PDFs zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:

− Die barrierefreie PDF-Datei hat einen Umfang von mindestens 100 Seiten und enthält Texte und Bildmaterial. Das Bildmaterial muss zugänglich sein.

− Die barrierefreie PDF-Datei muss den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen.

Für die Referenzen ist zwingend der Referenzvordruck zu verwenden und auszufüllen.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,

- Zeitraum der Leistungserbringung,

- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).

- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzvordruck" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).

Es sind nur 5 Referenzobjekte gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

20.10.2020

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.11.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

21.10.2020

09:25

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

17.09.2020



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