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Ausschreibungsdetails

Lieferung von 2 Dienstfahrzeugen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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23.09.2020

22.10.2020 09:00

22.10.2020 09:00

L2DF

Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH

30.09.2020 09:12

2020/S 187-448960

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Verbandsgemeinde Saale-Wipper
Postanschrift:Platz der Freundschaft 1
Postleitzahl:39439
Ort:Güsten
NUTS:Salzlandkreis (DEE0C)
Land:Deutschland (DE)

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:

folgende Kontaktstelle:

Offizielle Bezeichnung:SALEG, Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Postanschrift:Turmschanzenstraße 26
Postleitzahl:39114
Ort:Magdeburg
NUTS:Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 391-8503446
Fax:+49 391-8503401
E-Mail: stumpe@saleg.de
Hauptadresse: http://www.saleg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Lieferung von 2 Dienstfahrzeugen

L2DF

II.1.2)
CPV-Code

Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke (34000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper beabsichtigt die Anschaffung von zwei neuen Dienstfahrzeugen (Neuwagen). Die Fahrzeuge sollen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Spezikationen aufweisen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Salzlandkreis (DEE0C)

Güsten und Alsleben (Sachsen-Anhalt)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper beabsichtigt die Anschaffung von zwei neuen Dienstfahrzeugen (Neuwagen) als Leasingfahrzeuge. Die Fahrzeuge sollen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ausstattungsmerkmale und technischen Spezifikationen aufweisen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.12.2020

30.11.2024

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Für die lieferung der Fahrzeuge wurde der 01.12.2020 zwischen 8:00 Uhr - 15:00 Uhr vorgesehen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bieter und Bieterinnen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerkärung (EEE) bzw. die Eigenerklärung 124_LD akzeptiert.

Ersatzweise nachfolgend aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr:

- Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern

- Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung

- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung Gewerbeerlaubnis

- Eignungsnachweise gem. VgV: § 44 Eintrag im Berufs-/Handelsregister

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Gem. VgV § 45 Abs. 1 Nr. 3 Vorlage einer Bankerklärung bzw. Berufshaftpflichtversicherung, Eignungsnachweise die in einem Präqualifikationsverzeichnis oder einem gleichwertigen Verzeichnis hinterlegt sind, sind zugelassen. Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerkärung (EEE) bzw. die Eigenerklärung 124_LD akzeptiert.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die Dienstfahrzeuge:

- Preis: max. 20 Punkte

- Durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch: max. 12 Punkte

- CO2 - Emission: max. 4 Punkte

- Angabe Versicherungstypenklasse: max. 2 Punkte

- Angabe Regionalklasse: max. 2 Punkte

- Angabe Reaktionszeit von Ersatzfahrzeugen: max. 2 Punkte

- Fahrzeuglieferung: max. 2 Punkte

- Entfernung zur Werkstatt: max. 3 Punkte

- Referenzliste der letzten 3 Jahre

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

22.10.2020

09:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

22.10.2020

09:00

SALEG

Turmschanzenstraße 26

39114 Magdeburg

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

(1.) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben sind zu erklären/abzugeben. Die Leistungsverzeichnisse können als Wordl-Dokument heruntergeladen werden. Es ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV. 2.2 genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Die LV's sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Leistungsverzeichnisse die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.

(2) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu

informieren.

(3) Etwaige Fragen sind über das Vergabeportalder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.

(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Die Vergabeentscheidung wird anhand der

vorgenannten Bewertungsmatrix vorgenommen. Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper behält sich die Durchführung von Aufklärungsgesprächen vor. Kosten für die Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Aufklärungsgespräch

werden nicht erstattet.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postleitzahl:06112
Ort:Halle (Saale)
Land:Deutschland (DE)
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ort:Halle
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

21.09.2020



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