Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Pretests
B 13.17 - 0441/20/VV : 1
Meinungsumfragen (79320000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Pretests
DEUTSCHLAND (DE)
Durchführung von Pretests mit unterschiedlichen Testverfahren zur Prüfung von Erhebungsinstrumenten auf ihre Nutzerfreundlichkeit, Handhabung und Verständlichkeit.
01.01.2021
31.12.2022
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Hierzu ist die 'Anlage
Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften und für den Fall der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine
Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen und beschreiben Sie bitte mindestens zwei geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Als geeignete Referenzprojekte werden Pretests angesehen, die Ihr Unternehmen/Institut in den letzten fünf Jahren durchgeführt hat und in Summe folgende Merkmale aufweisen:
• Ein Papierfragebogen von mehr als 40 Fragen wurde im kognitiven Pretest
überprüft
• Ein elektronischer Selbstausfüller-Fragebogen wurde auf verschiedenen
Endgeräten (Smartphone/Tablet/PC/Laptop) überprüft sowohl face-to-face als auch im Remote-Verfahren
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum
der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Qualitätsstandards
Benennen Sie bitte die wissenschaftlichen Qualitätsstandards (z.B. Qualitätsstandard des ADM, Kodex der ESOMAR, ISO Norm 20252 oder Qualitätsstandards vergleichbarer Art), zu denen sich Ihr Unternehmen verpflichtet hat.
Angaben zu den Projektmitarbeitern
Machen Sie bitte folgende Angaben zu den Projektmitarbeitern
• Projektleiter bzw. dessen Stellvertreter sowie deren Qualifikation und berufliche
Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Leitung vergleichbarer
Projekte. Erwartet wird eine adäquate wissenschaftliche Ausbildung.
• Angaben zur Qualifikation und den Erfahrungen der für das Projekt vorgesehenen Interviewer/innen und der für die Auswertung und Analyse der
Daten zuständigen Mitarbeiter/innen. Erwartet wird, dass alle Interviewer/innen und die an der Auswertung Beteiligten die deutsche Sprache auf muttersprachlichen Niveau beherrschen und mit den aktuellen wissenschaftlichen Standards der qualitativen Methodenforschung vertraut und in deren
Anwendung erfahren sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
27.10.2020
11:30
- Deutsch (DE)
07.12.2020
27.10.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
17.09.2020