Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Röntgentechnik 2020
331-2020-0212
Nichtmedizinische Röntgenausrüstung (38580000)
Lieferauftrag
Röntgentechnik 2020
Ja
alle Lose
Lieferung von Kastenwagen mit integrierten Gepäckröntgengeräten
Nichtmedizinische Röntgenausrüstung (38580000)
Koblenz (DEB1)
Darmstadt (DE71)
Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt (DE403)
Lörrach (DE139)
Kastenwagen mit integrierten Röntgengeräten
01.03.2021
nein
nein
Lieferung von Röntgengeräten zur Kontrolle von Reisegepäck (7555)
Nichtmedizinische Röntgenausrüstung (38580000)
Hersfeld-Rotenburg (DE733)
München, Landkreis (DE21H)
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Mecklenburg-Vorpommern (DE80)
Dresden (DED2)
Lieferung von Röntgengeräten zur Kontrolle von Reisegepäck (7555)
01.03.2021
nein
nein
Lieferung von Röntgengeräten zur Kontrolle von Fracht - 100100 Dual View
Nichtmedizinische Röntgenausrüstung (38580000)
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Schleswig-Holstein (DEF0)
Lieferung von Röntgengeräten zur Kontrolle von Fracht - 100100 Dual View
01.03.2021
nein
nein
Lieferung von Röntgengeräten zur Kontrolle von Reisegepäck (5080)
Nichtmedizinische Röntgenausrüstung (38580000)
Dresden (DED2)
Hannover (DE92)
Lieferung von Röntgengeräten zur Kontrolle von Reisegepäck (5080)
01.03.2021
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Angebotsformular ist zwingend vorzulegen, auch wenn keine Signatur erforderlich ist. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Eine Nachforderung durch die Vergabestelle ist ausgeschlossen. Den Vergabeunterlagen ist eine abschließende Liste der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen beigefügt.
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
12.11.2020
11:00
- Deutsch (DE)
30.06.2021
12.11.2020
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis
der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen
Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-
Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.
html;jsessionid=A4D2C1D67C120C83C6B2
8FCB77A75C0B.2_cid335
Mit dem Angebot ist der Vordruck
"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine
fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der
Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen
auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /
Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform
unter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind
zu beachten!
Informationen zur elektronischen
Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen /
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
werden nach Abschluss des
Bewerbungsverfahrens oder vor
Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB
informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung
im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren
ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der
Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese
Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die
Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76,
53123 Bonn, zu richten.
10.09.2020