Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Funktionssocken THW/BPOL
B17.20-0554/19/VV: 1
Socken (18317000)
Lieferauftrag
Funktionssocken THW/BPOL
Strümpfe (18315000)
Mettmann (DEA1C)
Mettmann (DEA1C)
Hochtaunuskreis (DE718)
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Logistikzentrum, Talburgstr. 52, 42579 Heiligenhaus
Bundespolizei Versorgungslager Hundstadt, am Schneiderkopf 1, 61279 Grävenwiesbach
Rahmenvereinbarung über Funktionssocken THW/BPOL
Festbestellmenge: 82.600 Paar
Geschätzte Gesamtbedarfsmenge: 215.200 Paar
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag zwei Mal um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Gesamtbedarfsmenge noch nicht ausgeschöpft wurde.
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
08.12.2020
11:30
- Deutsch (DE)
25.01.2021
08.12.2020
12:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
- Mit dem Angebot ist je ein Paar Funktionssocken THW/BPOL in den Größen 41/42 und 47/48 einzureichen.
- Mit dem Angebot ist ein Prüfbericht zu Säure und Alkaligehalt der fertigen Socken und zu den Farbechtheiten der gefärbten und ausgerüsteten Socken einzureichen.
- Mit dem Angebot sind Materialdatenblätter zum Grundfaden, Plattierfaden, Umschlagrand-Innenseite, Faden für verstärkte Polsterung, Elastikfaden, Aufplattierfaden und Nähfaden einzureichen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
10.09.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.