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Ausschreibungsdetails

Beratung zu IT-Standards, offenen Standards, OSS, Kollaborationsplattformen und soziale Medien (ZIB 13.07 - 9916/20/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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11.09.2020 (letzte Änderung am 28.10.2020)

29.10.2020 11:30

29.10.2020 11:30

ZIB 13.07 - 9916/20/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

28.10.2020 15:36

2020/S 178-430010

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:DEUTSCHLAND (DE)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-3535
Fax:+49 22899610-3537

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Beratung zu IT-Standards, offenen Standards, OSS, Kollaborationsplattformen und soziale Medien

ZIB 13.07 - 9916/20/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Beratung zu IT-Standards, offenen Standards, OSS, Kollaborationsplattformen und soziale Medien

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

25.528.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen zu IT-Standards, offenen Standards, OSS, Kollaborationsplattformen und soziale Medien.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bitte geben Sie die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren an. Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten Jahresumsätze dieser drei Geschäftsjahre an. Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss mindestens 12.500.000,00 € (netto) betragen.

Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer Jahre geringer als 12.500.000,00 € (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens sechs einschlägige Referenzprojekte. Davon haben mindestens:

• zwei Referenzen die Beratung zum Themenbereich "IT-Standards/offene Standards",

• zwei die Beratung zum Tehmenbereich "Open Source Software (OSS)",

• eine die Beratung zum Themenbereich "Kollaborationsplattformen" und

• eine die Beratung zum Themenbereich "soziale Medien" zum Inhalt.

Für alle einzureichenden Referenzen gelten neben den thematischen Anforderungen noch folgende Mindestanforderungen:

• mindestens drei Referenzen müssen bei einem öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB erbracht worden sein,

• die Referenzen müssen nach dem 01.08.2017 begonnen worden sein (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen diese jedoch noch nicht zwingenderweise abgeschlossen sein),

• jede Referenz hat einen Umfang von mindestens 30 Personentagen (bei Projekten in denen Sie als Generalunternehmer, Nachunternehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft tätig geworden sind, muss der Eigenanteil am Gesamtumfang bei mindestens 30 Personentagen liegen).

Verwenden Sie bitte zur Beschreibung der Unternehmensreferenzen die dafür vorgesehene Anlage "Referenzen". Die "Referenzbeschreibung" sollte folgende Punkte enthalten:

• Projektinhalt und Projektziele,

• erzielte Beratungsergebnisse sowie

• eingesetzte Methoden und Werkzeuge.

Sollten Sie in einem Projekt als Generalunternehmer, Nachunternehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft tätig geworden sein, so geben Sie bitte auch Art und Umfang der von Ihnen durchgeführten Tätigkeiten an.

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

29.10.2020

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.12.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

29.10.2020

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger:

Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.

Alexander für Humboldt-Stiftung

Auswärtiges Amt

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Bundesamt für Familie und zivigesellschaftliche Aufgaben

Bundesamt für Güterverkehr

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesamt für Naturschutz

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Bundesamt für Strahlenschutz

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Bundesanstalt für Post und Telekommunikation

Bundesanstalt für Straßenwesen

Bundesarbeitsgericht

Bundesarchiv

Bundeseisenbahnvermögen

Bundesfinanzhof

Bundesinstitut für Risikobewertung

Bundeskartellamt

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesministerium für Gesundheit

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Bundesnetzagentur

Bundespolizeipräsidium

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Bundesverfassungsgericht

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V.

Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.

Deutsche Nationalbibliothek

Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.

Deutscher Bundestag

Deutscher Wetterdienst

Deutsches Institut für Entwicklungspolitik

Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information

DRK - Suchdienst

Eisenbahn-Bundesamt

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Ast. Nord - Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel

Generalzolldirektion - Zollkriminalamt

Hans-Seidel-Stiftung e.V.

Hochschule des Bundes für öffentlichen Verwaltung

Informationstechnikzentrum Bund

Johann Heinrich von Thünen-Institut

Konrad-Adenauer-Stiftung

Kraftfahrt-Bundesamt

Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik

Max Rubner-Institut

Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland

Nationale Anti Doping Agentur

Paul-Ehrlich-Institut

Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.

Statistisches Bundesamt

Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus

Umweltbundesamt

Stiftung Forum Recht


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

09.09.2020



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

23.10.2020


23.10.2020




15.10.2020


19.10.2020




15.10.2020


19.10.2020




15.10.2020


15.10.2020




05.10.2020


05.10.2020




24.09.2020


24.09.2020




23.09.2020


23.09.2020




22.09.2020


22.09.2020




09.09.2020


09.09.2020




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