Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung zu IT-Standards, offenen Standards, OSS, Kollaborationsplattformen und soziale Medien
ZIB 13.07 - 9916/20/VV : 1
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Beratung zu IT-Standards, offenen Standards, OSS, Kollaborationsplattformen und soziale Medien
25.528.000,00
EUR Euro
DEUTSCHLAND (DE)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen zu IT-Standards, offenen Standards, OSS, Kollaborationsplattformen und soziale Medien.
Laufzeit in Monaten:24
Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bitte geben Sie die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren an. Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten Jahresumsätze dieser drei Geschäftsjahre an. Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss mindestens 12.500.000,00 € (netto) betragen.
Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer Jahre geringer als 12.500.000,00 € (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens sechs einschlägige Referenzprojekte. Davon haben mindestens:
• zwei Referenzen die Beratung zum Themenbereich "IT-Standards/offene Standards",
• zwei die Beratung zum Tehmenbereich "Open Source Software (OSS)",
• eine die Beratung zum Themenbereich "Kollaborationsplattformen" und
• eine die Beratung zum Themenbereich "soziale Medien" zum Inhalt.
Für alle einzureichenden Referenzen gelten neben den thematischen Anforderungen noch folgende Mindestanforderungen:
• mindestens drei Referenzen müssen bei einem öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB erbracht worden sein,
• die Referenzen müssen nach dem 01.08.2017 begonnen worden sein (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen diese jedoch noch nicht zwingenderweise abgeschlossen sein),
• jede Referenz hat einen Umfang von mindestens 30 Personentagen (bei Projekten in denen Sie als Generalunternehmer, Nachunternehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft tätig geworden sind, muss der Eigenanteil am Gesamtumfang bei mindestens 30 Personentagen liegen).
Verwenden Sie bitte zur Beschreibung der Unternehmensreferenzen die dafür vorgesehene Anlage "Referenzen". Die "Referenzbeschreibung" sollte folgende Punkte enthalten:
• Projektinhalt und Projektziele,
• erzielte Beratungsergebnisse sowie
• eingesetzte Methoden und Werkzeuge.
Sollten Sie in einem Projekt als Generalunternehmer, Nachunternehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft tätig geworden sein, so geben Sie bitte auch Art und Umfang der von Ihnen durchgeführten Tätigkeiten an.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
29.10.2020
11:30
- Deutsch (DE)
30.12.2020
29.10.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger:
Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Alexander für Humboldt-Stiftung
Auswärtiges Amt
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Bundesamt für Familie und zivigesellschaftliche Aufgaben
Bundesamt für Güterverkehr
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesarbeitsgericht
Bundesarchiv
Bundeseisenbahnvermögen
Bundesfinanzhof
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundeskartellamt
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesnetzagentur
Bundespolizeipräsidium
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Bundesverfassungsgericht
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V.
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutscher Bundestag
Deutscher Wetterdienst
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
DRK - Suchdienst
Eisenbahn-Bundesamt
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Ast. Nord - Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel
Generalzolldirektion - Zollkriminalamt
Hans-Seidel-Stiftung e.V.
Hochschule des Bundes für öffentlichen Verwaltung
Informationstechnikzentrum Bund
Johann Heinrich von Thünen-Institut
Konrad-Adenauer-Stiftung
Kraftfahrt-Bundesamt
Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik
Max Rubner-Institut
Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
Nationale Anti Doping Agentur
Paul-Ehrlich-Institut
Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.
Statistisches Bundesamt
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Umweltbundesamt
Stiftung Forum Recht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
09.09.2020
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