Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=350170Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung für die technische Betriebsführung am Standort des BfS in Berlin-Karlshorst
0773/20-00
Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte (79620000)
Dienstleistungen
Auftrag zur Arbeitnehmerüberlassung für die technische Betriebsführung am Standort des BfS in Berlin-Karlshorst.
120.000,00
EUR Euro
Berlin (DE300)
Berlin-Karlshorst
Gegenstand dieser Beschaffung ist ein Auftrag zur Arbeitnehmerüberlassung für die technische Betriebsführung am Standort des BfS in Berlin-Karlshorst für eine maximale Überlassungsdauer von 12 Monaten und einer finanziellen Obergrenze von 120.000 EUR.
Preis
120.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1.1 Nachweis der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
Kopie einer von der zuständigen Agentur für Arbeit auf den Bieter ausgestellten gültigen Erlaubnis
zur Arbeitnehmerüberlassung i.S.v. § 1Abs. 1 S. 1 AÜG
1.1.2 Unbedenklichkeitsbescheinigung
Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft und
des Finanzamtes, die jeweils zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs
Monate sein dürfen
1.1.3 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Bieter hatdas Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB in Form einer
Eigenerklärung zu erklären.
1.2.1 Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten
Abschluss einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall) mit einer Deckungssumme mit mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, 100.000 Euro für Vermögensschäden.
1.3.1 Referenzen über die Tätigkeit als Verleiher/-in
Angabe von mindestens 3 Referenzen über innerhalb der letzten drei Jahre, welche die
Überlassung von Leiharbeitnehmer/-innen mit vergleichbarer Aufgabenstellung zum Gegenstand
hatten; nicht älter als August 2017.
Die Angabe der Referenz muss mindestens die Angabe des Auftraggebers, den Leistungszeitraum
und Inhalt und das Auftragsvolumen beinhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
19.10.2020
10:00
- Deutsch (DE)
04.12.2020
20.10.2020
12:00
Salzgitter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber (Bundesamt für strahlenschutz)
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim BfS zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Verstöße. Die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem BfS geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom BFN nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw.
10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch das BfS.
21.09.2020
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