Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=349894Einrichtung des öffentlichen Rechts
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Mikrobiologische Untersuchung von Trinkwasser, Betriebswasser und Technischem Wasser im Universitätsklinikum Halle (Saale)
HAL_UK_36_2020
Labordienste (71900000)
Dienstleistungen
Mit der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt das UKH den Abschluss eines Rahmenvertrages für maximal 4 Jahre (36 Monate und einmalige Verlängerungsoption) zum Transport von Wasserproben sowie die systemischen mikrobiologischen Untersuchungen und Befundungen aus allen, nach der Trinkwasserverordnung prüfungspflichtigen Wasseranlagen des UKH. Die Probenahme erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter (zertifizierte Mitarbeiter mit Probennahmeschein) des UKH. Die Proben werden vom Auftragnehmer an den Standorten des UKH abgeholt, in ein akkreditiertes Prüflabor, das akkreditierte Prüfmethoden anwendet, gebracht und dort entsprechend der akkreditierten Methoden (siehe Anlage 1 „Wasserproben und zu untersuchende Parameter“) untersucht und befundet. Geeignete Probentransportboxen sind kostenfrei und Proben-Transportflaschen, die mit Thiosulfat vorgelegt sind, werden durch den Auftragnehmer gegen Vergütung zur Verfügung gestellt.
1,00
EUR Euro
Bakteriologische Untersuchungen (85111820)
Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
- Ernst-Grube-Straße 40,
-Campus Magdeburger Straße,
-Julius-Kühn-Straße 7
-Franzosenweg 1
-Prof.-Firedrich-Hoffmann-Straße 1
-Hollystraße 1
-Liegenschaft Weststraße
Der Auftragnehmer untersucht die in der Anlage 1 „Wasserproben und zu untersuchende Parameter“ dargestellten Parameter entsprechend des der Wasserprobe beiliegenden Auftrags- und Erhebungsbogens sowie des Begleitscheins. Die Probenahme an den Entnahmestellen erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter des UKH, die über einen Probenahmeschein verfügen. Der Auftragnehmer bietet den Mitarbeitern des UKH umfangreiche Einweisungen/Schulungen/Audits zur zertifizierten Probennahme ebenso an, wie eine Einbindung in das Qualitätsmanagementsystem des Auftragnehmers.
Bei den Routineuntersuchungen handelt es sich um die in der Anlage 1 „Wasserproben und zu untersuchende Parameter“ dargestellten Wasserproben, die größtenteils in halbjährlichem Rhythmus sowie, in wenigen Bereichen ohne Patientenbezug, einmal jährlich beprobt und mikrobiologisch untersucht werden müssen. Die Anzahl der zu untersuchenden Proben und Parameter kann sich durch Änderungen im Gebäudebestand, Nutzungsänderungen, Änderungen von gesetzlichen Regelungen, etc. verändern.
Den Wasserproben liegen ein Auftrags- und Erhebungsbogen sowie ein Begleitschein bei, an dem sich das Prüflabor orientieren muss.
Zusätzlich zu den Routineuntersuchungen werden Nachbeprobungen bzw. Sonderbeprobungen (Häufungen, Ausbrüche und Havarien) unbekannter Anzahl durchgeführt. Diese sind abhängig von den Ergebnissen der aktuellen Befunde aus Routinebeprobungen, zur Erfolgsprüfung nach durchgeführten Maßnahmen (z.B. Desinfektion, Spülung, etc.) oder auch gegebenenfalls in geringem Maße aufgrund von Sonderuntersuchungen (Weiterführende Untersuchungen, Umgebungsuntersuchungen, Umsetzung einer Dentaleinheit, Prüfung einer Dentaleinheit nach deren Aufstellung, etc.). Diese und die Auswahl der entsprechenden Parameter werden dem Auftragnehmer aktuell mitgeteilt. Dies schließt eine telefonische Vorabmitteilung ein.
Am Probenahmetermin werden die Wasserproben durch zertifizierte Probenehmer des UKH entsprechend dem Probenahmeschema Zweck b) und c) der DIN EN ISO 19458, DIN 38402 Teil 14 und den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W551 entnommen und durch den Auftragnehmer bis 12 Uhr abgeholt sowie in das Prüflabor gebracht. Die Probenahmetermine sowie den Ort der Abholung der Wasserproben werden dem Auftragnehmer durch den Probenehmer des UKH mitgeteilt. In besonderen Ausnahmefällen kann an regulären Arbeitstagen (Montag – Freitag) auch eine Abholung zwischen 12 Uhr und 18 Uhr notwendig werden. Eine gesonderte Berechnung findet hierbei nicht statt. Der Auftragnehmer ermöglicht die Abholung und mikrobiologische Untersuchung von Wasserproben im Notfall außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (von 08:00 bis 18:00 Uhr) an Wochenenden, Feiertagen und am Abend und in der Nacht. Dies stellt jedoch die Ausnahme dar.
Qualitätskriterium Name: Logistik/ Zusatzleistungen / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium Name: Dienstleistungskonzept / Gewichtung: 20
Preis Gewichtung: 60
1,00
EUR Euro
01.01.2021
31.12.2023
Der Rahmenvertrag verlängert sich nach Ablauf der 36 Monate automatisch um einmalig 12 Monate, wenn dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende (31.12.2023) gekündigt wird.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (hier sind Informationen zur persönlichen Lage, sowie zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgeründen gem. § 123 und 124 GWB auszufüllen) (Textform)
- ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (ist separat durch den Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder Nachweis über Präqualifizierung) (Textform)
- ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall) (Textform)
- ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (hier sind Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auszufüllen) (Textform)
- Erklärung, dass der Auftragnehmer für die Dauer des Vertrages eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio € je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden aufrecht hält (Siehe Eigenerklärung zur Eignung Punkt 4).
- Referenzliste mit mind. 3 vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit Angabe von Leistungszeitraum, Nennung des Auftraggebers, Ansprechpartner und dessen Telefonnummer sowie Beschreibung des Umfangs der Leistungserbringung gemäß tabellarischer Vorgabe des UKH
- ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (hier sind Informationen zur technischen Leistungsfähigkeit auszufüllen) (Textform)
- Referenzliste mit mind. 3 vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit Angabe von Leistungszeitraum, Nennung des Auftraggebers, Ansprechpartner und dessen Telefonnummer sowie Beschreibung des Umfangs der Leistungserbringung gemäß tabellarischer Vorgabe des UKH
- vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- gültiger Nachweis / Zertifizierung über Akkreditierung des Prüflabors durch DAkkS, dass das Prüflaboratorium die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 oder gleichwertig besitzt zur Untersuchung von Trinkwasser gemäß TrinkwV
Der Bieter hat neben den unter III.1 aufgeführten Nachweise außerdem folgende Dokumente, Eigenerklärungen/Ergänzende Vertragsbedingungen den Angebotsunterlagenbeizufügen:
- Angebotsschreiben unterschrieben und ausgefüllt (Textform);
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform)
- gültiger Nachweis / Zertifizierung für mikrobiologische Trinkwasserringversuche über die zu bestimmenden Parameter mit erfolgreicher Bestimmung
- ausgefüllter und unterschriebener Rahmenvertrag (per Textform für Angebot, bei Zuschlagserteilung im Nachgang im Original)
- Dienstleistungskonzept gem. Wertungsbogen zur Darstellung der freien und geplanten Kapazitäten in Bezug auf diesen Auftrag hinsichtlich Mitarbeiter, Fahrzeuge, Geräte/Technik und internes Qualitätsmanagement (Mind. zur Abwicklung der zu erwartenden Probenanzahl gem. Preisblatt geeignet)
- unterschriebene Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit § 10 Abs. 1 und 3 LVG-LSA (gescannte Unterschrift)
- unterschriebene Erklärung zum Nachunternehmereinsatz § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA (gescannte Unterschrift)
- unterschriebene Eigenerklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) § 12 LVG LSA (gescannte Unterschrift)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
08.10.2020
12:00
- Deutsch (DE)
30.11.2020
08.10.2020
12:05
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Das deutsche Vergaberechtregeltdie Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften imVergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
06.11.2020
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