Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten
Abschnitt II: Gegenstand
Auslandsvertrieb Infomaterial
VV-118-2020-0135
Erstellen von Adressenlisten, Postversand (79570000)
Dienstleistungen
weltweiter Vertrieb von Informationsmaterial und Kontaktpflegegeschenken und damit in Zusammenhang stehende Aufgaben
BERLIN (DE3)
Auswärtiges Amt
Referat 608
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Der weltweite Vertrieb von ca. 100 Artikenl in bis zu 20 verschiedenen Sprachfassungen zzgl. ca. 200 sog. Kontaktpflegegeschenke (Bücher, CDs, DVDs, Porzellanartikel etc.) und damit in Zusammenhang stehende Aufgaben werden in einem Los für die Dauer von vier Jahren (mit Verlängerungsoption von einem Jahr) vergeben, beginnend am 01.01.2021. Der Auftragnehmer hat die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Leistungsbeginn ab 01.01.2021 zu gewährleisten.
01.01.2021
31.12.2024
ja
Verlängerung des Vertrags um 1 Jahr
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
siehe Firmenbogen und Fragenkatalog Leistungsverzeichnis, die alle Ausschlusskriterien zur Beantwortung durch die Bieter enthalten.
Kopie bestehender Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 1 Mio EUR
siehe Firmenbogen und Fragenkatalog Leistungsverzeichnis, die alle Ausschlusskriterien zur Beantwortung durch die Bieter enthalten.
postalische Bereitstellung von zwei Verpackungsmuster mit Angebotsabgabe, die mit dem angebotenen Verpackungsmaterial identisch sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Die Laufzeit von 4 Jahren wird mit Option "einmalige Verlängerung um ein Jahr" überschritten, da EU-weite Ausschreibung und Übergabe an mögliche neue Auftragnehmer einschl. eines beim AN vorhandenen Lagers Zeit brauchen. Dazu kommt die ggw. Überlegung des AA, ein eigenes Logisitikzentrum zu errichten, welches vielleicht zum Zeitpunkt des Vertragendes noch nicht abgeschlossen ist.
ja
08.10.2020
10:00
- Deutsch (DE)
30.11.2020
08.10.2020
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
07.09.2020