Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
IBM Software
ZIB 13.04 - 9956/18/VV : 1
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Lieferauftrag
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die "Lieferung von Software und produktnahen Dienstleistungen für IBM Software Produkte"
300.000.000,00
EUR Euro
DEUTSCHLAND (DE)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Softwareprodukten und Dienstleistungen des Herstellers IBM.
Preis
300.000.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Der Auftrag kann zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und
dem Angebot beizufügen
Es wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 50.000.000,00 € (netto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018) gefordert.
Ist dabei die Höhe des jeweiligen Jahresumsatzes eines oder mehrerer Jahre geringer als 50.000.000,00 € (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung bei jahresweiser Betrachtung (chronologisch aufsteigend) zwingend einen positiven Trend aufzeigen.
Bitte geben Sie die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren, getrennt für die Jahre 2016, 2017 und 2018 an.
Listen Sie die geforderten Jahresumsätze auf einer eigens zu erstellenden Anlage auf.
Sie besitzen den IBM Partner-Status: "Platinum"
Sie besitzen alle folgenden IBM Unternehmenszertifizierungen im Status "Expert":
Threat Management,
Digital Trust
Watson IoT Platform
Spectrum Software Defined Infrastructure oder Spectrum Storage Software
Continuous Engineering
Hybrid Data Management
Data Science and Business Analytics
Financial Crimes
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
08.10.2020
11:30
- Deutsch (DE)
15.12.2020
08.10.2020
12:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Abrufberechtigt sind die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Bedarfsträger:
ITZBund
BWI GmbH
Alexander von Humboldt-Stiftung
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesinstitut für Berufsbildung
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
BwFuhrparkService GmbH
DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH
Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.
Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V.
Erdölbevorratungsverband KdöR
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
Postbeamtenkrankenkasse
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
SPD-Bundestagsfraktion
Unfallversicherung Bund und Bahn
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
04.09.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.