Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Einsatzkombination BFH, blau, flammhemmend
B 17.13 - 4924/18/VV : 1
Berufskleidung (18110000)
Lieferauftrag
Einsatzkombination BFH, blau, flammhemmend
Overalls (18114000)
Hochtaunuskreis (DE718)
Hochtaunuskreis (DE718)
Bundespolizei VersL Hundstadt - Zentraler Versand für Bekleidung -,
61279 Grävenwiesbach
Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge):
• 650 Stück Einsatzkombination BFH, blau, flammhemmend, Herren
• 100 Stück Einsatzkombination BFH, blau, flammhemmend, Damen
Weitere Bestellungen und/oder Abrufe aus Rahmenvereinbarung für die Jahre 2021 - 2024, ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers:
• 1.950 Stück Einsatzkombination BFH, blau, flammhemmend, Herren
• 300 Stück Einsatzkombination BFH, blau, flammhemmend, Damen
Preis
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
03.11.2020
11:30
- Deutsch (DE)
11.01.2021
03.11.2020
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:
• ausgefüllte Anlage Unternehmensdaten
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
• ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe
Für den Fall einer Bietergemeinschaft bzw. Eignungsleihe ist Ziffer 3.1 bzw. 3.2 der Anlage "Allgemeine Bewerbungsbedingungen elektronisch" zu beachten.
• ausgefüllte Anlage Eigenerklärung zu den ergänzenden Vertragsbedingungen "Kernarbeitsnormen ILO"
- Auftragsbezogene Nachweise:
• Nachweise zu den verwendeten Materialien in Form von Prüfberichten von unabhängigen, nach DIN EN ISO 17025:2005 zertifizierten Prüfinstituten und in Form von Material-Datenblättern, technischen Datenblättern oder Werksprüf- Zertifikaten des jeweiligen Herstellers
Mit dem Angebot sind folgende Angebotsmuster einzureichen:
• ein Stück Einsatzkombination BFH, blau, flammhemmend, für Herren in Größe H50.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
02.09.2020