Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Restaurierung, Konservierung Kunstwerke
ZR5-1133-2020-132-13-IK4
Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport (92000000)
Dienstleistungen
Restaurierung, Konservierung und Installation von Kunstwerken (außer Papierarbeiten) sowie restauratorische Begutachtung, Dokumentation, druckfähige Digitalisierung und Beratung für den Deutschen Bundestag
Berlin (DE300)
Referat IK 4 - Kunst im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Gegenstand dieses Vertrages sind Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten an Gemälden, Collagen, Skulpturen und Kunstwerken im Eigentum des Deutschen Bundestages (siehe www.bundestag.de/besuch/kunst) sowie an Leihnahmen und die Konzeption von Schutz- und Hängesystemen. Weiterhin übernimmt der Auftragnehmer die gutachterlichen Schadensermittlungen und -kontrollen, die Fertigung von Arbeits- und Zustandsprotokollen, Echtheitsgutachten, Standortbegutachtungen und -bewertungen, Infrarot- und Ultraviolettaufnahmen von Kunstwerken. Papierarbeiten sind hiervon ausgenommen.
Ferner umfasst der Vertrag auch restauratorische Arbeiten an künstlerischen Wand- und Deckenfarbfassungen sowie Tür- und Fensterfarbfassungen, zum Beispiel im Schadow-Haus, bei aufgetretenen Schäden oder durch Verschleiß beziehungsweise Gebrauchsabnutzung.
Preis
01.02.2021
31.01.2022
Die Auftraggeberin (AG) hat die Option, den Vertrag bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Danach endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer weiteren Willenserklärung bedarf.
Die AG übt die Verlängerungsoption spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit aus. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Verlängerungsoption.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister. Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister oder Auszug aus dem Berufsregister von jedem Mitglied eingereicht werden.
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotetnen leistungen betrifft. Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 50.000,00 Euro betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
- Auf Verlangen der Vergabestelle: Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis. Die Deckungssumme muss mindestens 1.500.000 Euro für Personen- und Sachschäden betragen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Angabe von vier geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Dabei muss mindestens eine Referenz die Restaurierung eines Gemäldes mit einem Verkehrswert von mindestens 250.000 Euro beinhalten und mindestens zwei weitere Referenzen müssen die Restaurierung eines Gemäldes mit einem Verkehrswert von mindestens 100.000 Euro beinhalten. Mindestens eine weitere Referenz muss die Restaurierung einer zeitgenössischen Plastik oder Skulptur mit einem Verkehrswert von mindestens 1.000.000 Euro beinhalten.
Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Eigenerklärung über die ab Vertragsbeginn vorhandenen notwendigen Räumlichkeiten. Es müssen Räumlichkeiten (Werkstatt/Atelier) für Restaurierungsarbeiten mit mindestens 60 qm Grundfläche vorhanden sein. Diese Räumlichkeiten müssen klimatisiert und mit einer zugelassenen Einbruchs- und Feuermeldeanlage ausgestattet sein.
Weiterhin muss ein einbruchgeschützter Sicherheitsraum ohne Außenfenster und -türen zur Lagerung besonders wertvoller Kunstwerke mit einem Mindestmaß von 200 x 200 x 100 cm (HxBxT) vorhanden sein.
Als Alternative zur entsprechenden Eigenerklärung kann auch eine verbindliche Absichtserklärung zur Einrichtung entsprechender Räumlichkeiten eingereicht werden. Der Nachweis über die Räumlichkeiten muss dann zum Vertragsbeginn nachgereicht werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
22.10.2020
12:00
- Deutsch (DE)
31.01.2021
23.10.2020
09:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
21.09.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.