Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=348014Andere: Hochschule
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
Fassadenarbeiten Forschungsneubau Universität Erfurt
F/FA/07/2020
Fassadenarbeiten (45443000)
Bauauftrag
Fassadenarbeiten Forschungsneubau auf dem Campus der Universität Erfurt - Für ein 4-geschossiges Institutsgebäude, Abmessung ca. 45 x 28 m, sind Fassadenarbeiten (2 Lose) durchzuführen.
2.500.000,00
EUR Euro
Ja
maximale Anzahl an Losen: 2
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Glasfassade
Fassadenarbeiten (45443000)
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Universität Erfurt, Nordhäuser Straße 63, Erfurt
• Metallbau- und Verglasungsarbeiten
192 St Alu- Fenster in Elementbauweise, geschosshoch
192 St Laibungsbekleidungen
2 St Fensterwände in Alu- Pfosten- Riegel- Konstruktion
2 St Türanlagen in Profilsystem aus Aluminium
1 St PR- Glasdach
2 St Metall- Glas- Dachoberlichter
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
• Sonnen - und Blendschutzanlagen
162 St Raffstoreanlagen
153 St Blendschutzrollos
1 St Glasdach- Markisenanlage
Preis
1.900.000,00
EUR Euro
22.03.2021
30.07.2021
nein
nein
Betonrahmen
Fertigbauelemente (45223821)
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Universität Erfurt, Nordhäuser Straße 63, Erfurt
• VHF als geschosshohe Fensterumrahmungen aus Stahlbetonfertigteilen aus Architekturbeton in verschiedenen Bauteiltiefen:
205 St Fassadenelemente
680 m² Dämmung
Preis
600.000,00
EUR Euro
21.06.2021
13.08.2021
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Angaben verlangt:
- Registereintragungen und Vorlage eines Nachweises, falls das Angebot in die engere Wahl kommt
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft und Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung des Berufsgenossenschaft falls das Angebot in die engere Wahl kommt.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Angaben verlangt:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in Euro
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb
beitragspflichtig ist), einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, falls das Angebot in die engere Wahl
kommt.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Angaben verlangt:
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten 5 Kalenderjahren ausgeführt wurden und Vorlage von drei Referenznachweisen, falls das Angebot in die engere Wahl kommt.
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen und falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, Vorlage der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
06.10.2020
12:00
- Deutsch (DE)
15.12.2020
06.10.2020
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabestelle verlangt vom Bestbieter im Fall der beabsichtigten
Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) vorzulegende Erklärungen und Nachweise innerhalb einer
nach Tagen bestimmten Frist gemäß § 12a Abs. 2 ThürVgG.
Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Nachweise und
Erklärungen ist der Bieter auszuschließen.
Vergabeunterlagen werden nur in digitaler Form, kostenlos, ohne Registrierung über
die e-Vergabe des Bundes angeboten: www.evergabe-online.de
Kommunikation mit der Vergabestelle zum Verfahren: Sie können Anfragen mit der
Webanwendung „AnA-Web“ der e-Vergabe stellen.
Es wird den Interessenten zu der Registrierung geraten. Denn nur registrierte
Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-
Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren
informiert.
Es gilt deutsches Recht.
Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße innerhalb der in § 160 Abs.
3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Fristen bei der Vergabestelle rügen, bevor sie
einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15
Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB. Die Vergabestelle weist zudem auf die Informations- und Wartepflicht des
Auftraggebers vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB hin.
23.09.2020
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