Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=347982Einrichtung des öffentlichen Rechts
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
Lichtbildmanagement
ID: 1.814.148 (Lichtbildmanagement)
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
Dienstleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lichtbildbeschaffung für die elektronische Gesundheitskarte. Der Prozess zur Bildbeschaffung beinhaltet das Drucken und Versenden von Aufforderungen an die Versicherten der KNAPPSCHAFT zur Übersendung eines Lichtbildes und nachfolgend das Auswerten und Verarbeiten der Antworten, die Übermittlung der Lichtbilder an die KNAPPSCHAFT sowie das Archivieren der erhaltenen Daten.
DEUTSCHLAND (DE)
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lichtbildbeschaffung für die elektronische Gesundheitskarte. Der Prozess zur Bildbeschaffung beinhaltet das Drucken und Versenden von Aufforderungen an die Versicherten der KNAPPSCHAFT zur Übersendung eines Lichtbildes und nachfolgend das Auswerten und Verarbeiten der Antworten, die Übermittlung der Lichtbilder an die KNAPPSCHAFT sowie das Archivieren der erhaltenen Daten.
Kostenkriterium Name: Preis-Pos. 1 (Hauptkriterium) Bildanforderung / Gewichtung: 50
Kostenkriterium Name: Preis-Pos. 2 (Hauptkriterium) Reminder (Bündelung aller Mitversicherten) / Gewichtung: 10
Kostenkriterium Name: Preis-Pos. 3 (Hauptkriterium) Reminder (Keine Bündelung aller Mitversicherten) / Gewichtung: 10
Kostenkriterium Name: Preis-Pos. 4 (Hauptkriterium) Verarbeitung der Rücksendebögen / Gewichtung: 10
Kostenkriterium Name: Preis-Pos. 4.1 (Unterkriterium) Verarbeitung einer Rückantwort / Gewichtung: 4
Kostenkriterium Name: Preis-Pos. 4.2 (Unterkriterium) manueller Erfassung nicht personalisierter Rücksendebögen / Gewichtung: 3
Kostenkriterium Name: Preis-Pos. 4.3 (Unterkriterium) Verarbeitung eines digital übermittelten Bildes / Gewichtung: 3
Kostenkriterium Name: Preis-Pos. 5 (Hauptkriterium) Korrekturaufforderung / Gewichtung: 10
Kostenkriterium Name: Preis-Pos. 6 (Hauptkriterium) Archivierung der Papier-Originale / Gewichtung: 10
Kostenkriterium Name: Preis-Pos. 6.1 (Unterkriterium) Archivierung / Gewichtung: 5
Kostenkriterium Name: Preis-Pos. 6.2 (Unterkriterium) Vernichtung / Gewichtung: 5
01.01.2021
31.12.2021
Eine Vertragsverlängerung über den 31.12.2021 hinaus ist bis zum 31.12.2024 möglich. Hierzu muss bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende eine beidseitige Einverständniserklärung vorliegen. Der Vertrag kann vonseiten der KBS ab dem 01.01.2022 jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich oder per Mail gekündigt werden.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1)
• die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung zur Vernichtung datenschutzrechtlicher Dokumente nach DIN 66399 (Anlage 2)
• die den Vergabeunterlagen beigefügte Referenzliste (Anlage 3)
• die den Vergabeunterlagen beigefügte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 DSGVO i. V. m. § 80 SGB X (Anlage 4)
• Beschreibung der technisch-organisatorischen Maßnahmen nach Art. 28 DSGVO i. V. m. Art. 32 DSGVO oder eine Kopie des Sicherheitskonzeptes. Die Beschreibung bzw. das Sicherheitskonzept muss dabei mindestens Aussagen zur Realisierung der in der Vereinbarung genannten Maßnahmen enthalten (Seiten 10 bis 18 der Anlage 4).
• technisches Datenblatt („Produktdatenblatt“) zum jeweils angebotenen Papier des Anschreibens und Flyers
• Rücksendebogen mit Bildfixierung (Papier, Druckvorlage und Gestaltung)
• detaillierte Beschreibung der beabsichtigten Datenaustauschverfahren (Darstellung des vorgesehenen Datenflusses) und der Prozessablaufsteuerung. Diese Beschreibung erstreckt sich auf die gesamte Datenkommunikation mit der KNAPPSCHAFT. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind dabei zu beachten (siehe Punkt 2.2.1 der Leistungsbeschreibung)
• ausführliche Erläuterungen zur Fertigungssicherheit mit konkreten Einzelheiten zu den eingesetzten Verfahren und Systemen und ihrem Zusammenspiel (siehe Punkt 2.7 der Leistungsbeschreibung)
• detailgenaue Beschreibung der im Verarbeitungsprozess eingesetzten Systeme, Technologien und Softwarelösungen sowie ihrem Zusammenspiel mit allen erforderlichen Angaben zur Verfahrenssicherheit (siehe Punkt 2.15.6 der Leistungsbeschreibung)
• Datenverarbeitungskonzept zur Archivierung einschließlich der Verwendung der elektronischen qualifizierten Signatur. In diesem Konzept sind sämtliche Schnitt-stellen und Datenübergaben, die Art und Weise der Archivierung (Software, ggf. Hardware) sowie Detailangaben, wie Verluste von Informationen sicher verhindert werden, zu beschreiben. Außerdem beinhaltet es die Beschreibung der eingesetzte Archivierungssoftware, welche u.a. die Nachprüfbarkeit der qualifizierten Signatur gewährleisten muss (siehe Punkt 2.17.3 der Leistungsbeschreibung)
Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen an.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
13.10.2020
11:00
- Deutsch (DE)
14.12.2020
13.10.2020
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
04.09.2020