Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Konzeptionierung und Durchführung des Flächenmonitorings landwirtschaftlicher Flächen des Landes Sachsen-Anhalt nach Artikel 40a der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 auf Basis von Sentinel-Satellitendaten und anderer Methoden

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

28.08.2020

08.10.2020 23:59

08.10.2020 23:59

54/3/2020

Sachsen-Anhalt: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt

28.08.2020 10:15

2020/S 168-407226

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Nationale Identifikations-Nr.: DE269913065
Postanschrift: Leipziger Straße 58
Postleitzahl: 39112
Ort: Magdeburg
NUTS: Sachsen-Anhalt (DEE0)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 54 Beihilfemaßnahmen im InVeKoS, Anja Wolf
Telefon: +49 391-5671882
Fax: +49 391-5671944

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Landwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Konzeptionierung und Durchführung des Flächenmonitorings landwirtschaftlicher Flächen des Landes Sachsen-Anhalt nach Artikel 40a der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 auf Basis von Sentinel-Satellitendaten und anderer Methoden

54/3/2020

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Für ein Flächenmonitoring gemäß Artikel 40a der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 aller im Rahmen der jährlichen Agrarantragstellung beantragten landwirtschaftlichen Flächen vergibt das MULE die Konzeption und die Durchführung des Flächenmonitorings auf Basis von Sentinel-Satellitendaten einschließlich der Anwendung „anderer Methoden“ an einen Dienstleister. Auf der Basis der Daten der jährlichen Agrarantragstellung erfolgt durch einen Auftragnehmenden ab dem Jahr 2021 die landesweite automatisierte Überprüfung aller Antragsparzellen mittels Sentinel-Satellitenbildern. Die Kontrollen durch Monitoring beziehen sich auf einen zu prüfenden Flächenumfang von ca. 160.000 landwirtschaftlicher Parzellen auf einer Antragsfläche von 11.500 km² innerhalb der Landesfläche des Landes Sachsen-Anhalt von 20.450 km². Für das Jahr 2021 ist dabei die Umsetzung von zwei Kontrollaufgaben vorgesehen. Als erste Kontrollaufgabe ist die Prüfung der „Kulturartenerkennung“ vorgesehen. Bei dieser Kontrollaufgabe wird die Übereinstimmung der von den Antragstellenden im jährlichen Agrarantrag angegebenen Nutzung (Nutzcode, NC) auf den einzelnen Parzellen anhand der Sentinel-Datenzeitreihen überprüft. Als zweite Kontrollaufgabe für das Jahr 2021 ist die Prüfung der Einhaltung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit bzw. einer Mindesttätigkeit im Falle von Dauergrünlandflächen bzw. Bracheflächen vorgesehen. In den folgenden Jahren sollen weitere Kontrollaufgaben, die durch das Flächenmonitoring überprüft werden können (potenziell Monitoring fähig), aufgenommen werden. Der Bietende wird daher aufgefordert, weitere monitoringfähige Kontrollaufgaben, die ab dem Jahr 2021 einbezogen werden können, zu beschreiben und anzubieten. Ist mittels der automatisierten Satellitenbildauswertung der Sentinel-Daten kein eindeutiges Ergebnis, bezogen auf eine Kontrollaufgabe, ermittelbar, sollen durch den Dienstleistenden sogenannte „andere Methoden“ angewendet werden. Diese „anderen Methoden“ werden für die Aufklärung von zweifelhaften Fällen (Gelbe Ampel-Fälle) oder zur Aufklärung von nicht mittels Sentinel-Daten prüfbarer Kontrollaufgaben verwendet. Für ein effizientes Monitoring-System sollten möglichst alle zur Verfügung stehenden zusätzlichen Informationen verwendet werden.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Sachsen-Anhalt (DEE0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Für ein Flächenmonitoring gemäß Artikel 40a der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 aller im Rahmen der jährlichen Agrarantragstellung beantragten landwirtschaftlichen Flächen vergibt das MULE die Konzeption und die Durchführung des Flächenmonitorings auf Basis von Sentinel-Satellitendaten einschließlich der Anwendung „anderer Methoden“ an einen Dienstleister. Auf der Basis der Daten der jährlichen Agrarantragstellung erfolgt durch einen Auftragnehmenden ab dem Jahr 2021 die landesweite automatisierte Überprüfung aller Antragsparzellen mittels Sentinel-Satellitenbildern. Die Kontrollen durch Monitoring beziehen sich auf einen zu prüfenden Flächenumfang von ca. 160.000 landwirtschaftlicher Parzellen auf einer Antragsfläche von 11.500 km² innerhalb der Landesfläche des Landes Sachsen-Anhalt von 20.450 km². Für das Jahr 2021 ist dabei die Umsetzung von zwei Kontrollaufgaben vorgesehen. Als erste Kontrollaufgabe ist die Prüfung der „Kulturartenerkennung“ vorgesehen. Bei dieser Kontrollaufgabe wird die Übereinstimmung der von den Antragstellenden im jährlichen Agrarantrag angegebenen Nutzung (Nutzcode, NC) auf den einzelnen Parzellen anhand der Sentinel-Datenzeitreihen überprüft. Als zweite Kontrollaufgabe für das Jahr 2021 ist die Prüfung der Einhaltung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit bzw. einer Mindesttätigkeit im Falle von Dauergrünlandflächen bzw. Bracheflächen vorgesehen. In den folgenden Jahren sollen weitere Kontrollaufgaben, die durch das Flächenmonitoring überprüft werden können (potenziell Monitoring fähig), aufgenommen werden. Der Bietende wird daher aufgefordert, weitere monitoringfähige Kontrollaufgaben, die ab dem Jahr 2021 einbezogen werden können, zu beschreiben und anzubieten. Ist mittels der automatisierten Satellitenbildauswertung der Sentinel-Daten kein eindeutiges Ergebnis, bezogen auf eine Kontrollaufgabe, ermittelbar, sollen durch den Dienstleistenden sogenannte „andere Methoden“ angewendet werden. Diese „anderen Methoden“ werden für die Aufklärung von zweifelhaften Fällen (Gelbe Ampel-Fälle) oder zur Aufklärung von nicht mittels Sentinel-Daten prüfbarer Kontrollaufgaben verwendet. Für ein effizientes Monitoring-System sollten möglichst alle zur Verfügung stehenden zusätzlichen Informationen verwendet werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2021

31.12.2023

Verlängerungsoption für ein Jahr

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

ja

46838720120000009

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=347729&criteriaId=8107

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=347729&criteriaId=8108

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=347729&criteriaId=8109


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

08.10.2020

23:59

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

16.12.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

12.10.2020

10:00

Gemäß § 55 Absatz 2 VgV sind die Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt, 1., 2. und 3. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Strasse 2
Postleitzahl: 06112
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 345-511529
Fax: +49 345-5141115
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 119 Abs.1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lasssen. Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Nach Ablauf dieser Frist sind keine Rechtsmittel mehr möglich.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

26.08.2020


Eignungskriterien



7abf3a9f-f0a8-483b-9b1c-9f8b578a8838