Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=346285Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Bau von Wasserstraßen
Abschnitt II: Gegenstand
Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf, Hochwasserschutz Polder Sulzbach, VE 709 - Archäologische Sondagen und Ausgrabungen
M-105-20
Archäologische Untersuchungen (71351914)
Dienstleistungen
Archäologische Sondagen und Ausgrabungen
Straubing-Bogen (DE22B)
Polder Sulzbach, Gemeinde Niederwinkling, Landkreis Straubing-Bogen (94559)
Die für den Auftrag zu erbringenden Leistungen umfassen die archäologische Betreuung von Bodenabtrag inklusive der Dokumentation und Vermessung sowie die Durchführung archäologischer Ausgrabungen mit Dokumentation und Vermessung nach den Richtlinien des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.
1. Archäologische Begleitung der Bodenarbeiten:
Deichrückverlegung Waltendorf Sondagebereich 2b, 3 und 4
- Begleitung der Bodenarbeiten: 279 h
- Tachymetrische Vermessung: 30.300,00 m²
- Dokumentation des Bodenabtrags (psch.)€
2. Archäologische Grabungsarbeiten (Bm):
Deichrückverlegung Waltendorf Sondagebereich 2b, 3 und 4
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde Grabungsleiter 2.970 h
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde Grabungstechniker 3.950 h
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde Grabungsfacharbeiter 5.920 h
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde Grabungsarbeiter 6.900h
- Herstellen der geforderten Grabungsdokumentation (psch.)
Preis
16.11.2020
30.07.2022
ja
In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Sondierungen im Rahmen der Begleitung der Bodenarbeiten werden Archäologische Grabungsarbeiten erforderlich.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Eignung kann durch Eigenerklärungen, ergänzt durch einschlägige ergänzende Unterlagen erbracht werden:
a) Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 EU), ergänzt um aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate). (gilt nur für Rechtsformen (nicht älter als 3 Monate). (Gilt nur für Rechtsformen von Gesellschaften mit Eintragungspflicht);
b) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der" Eigenerklärung zur Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung und steht im Internet unter "www.vergabe.bayern.de" zur Verfügung und liegt den Vergabeunterlagen bei.
- Der Bieter weist mindestens in einem der letzten drei Jahre einen Jahresumsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen in Höhe von mindestens 0,5 Millionen € pro Jahr nach. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Der Nachweis zur Eignung kann durch Eigenerklärungen, ergänzt durch einschlägige ergänzende Unterlagen erbracht werden:
a) Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124EU), ergänzt um Angaben entsprechend der folgenden Punkte b) bis d):
b) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
c) Studien- und Ausbildungsnachweise der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortlichen und Mitarbeiter
d) Erklärung des Bieters, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens, derer sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages bedienen will, ist mit der Bewerbung vorzulegen.
1. Personelle Zusammensetzung
- Grabungsleiter
- Grabungstechniker
- Grabungsfacharbeiter
- Grabungsdokumentationsassistent
- Grabungsarbeiter
- Restaurator
- Archäobotaniker
- Antropologe
2. Nachweise
a) Grabungsleiter
- Nachweis eines abgeschlossenen Studienganges (Promotion, Magister oder Master of Arts) der Archäologie, Fachrichtung Ur-, Vor- oder Frühgeschichte; provinzialrömische Archäologie oder Archäologie des Mittelalters.
- Nachweis von mindestens 24 Monaten Erfahrung als Grabungsleiter durch Referenzen die mindestens folgende Angaben enthalten:
Kurzbeschreibung der Grabung und Fundstelle, Grabungsort, Grabungsdauer, Auftraggeber.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
b) Grabungstechniker/ Grabungsdokumentationsassistent
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums (min. FH) der Archäologie oder einer Ausbildung nach dem sog. „Frankfurter Modell“.
- Nachweis von mindestens 12 Monaten Erfahrung als Grabungstechniker oder Grabungsleiter in Bayern.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
c) Grabungsfacharbeiter
- Nachweis von mindestens 6 Monaten Grabungserfahrung.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat B2 oder gleichwertig geführt werden.
d) Restaurator
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums im Fachgebiet archäologisches Kulturgut oder einer Ausbildung nach dem sog. „Mainzer Modell“.
e) Archäobotaniker
- Namentliche Nennung
f) Antropologe
- Namentliche Nennung
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
23.09.2020
10:00
- Deutsch (DE)
23.11.2020
23.09.2020
10:00
München
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Die Vergabeunterlagen stehen kostenfrei und unmittelbar zugänglich auf www.vergabe.bayern.de unter der Vergabe Nr. M-105-20 zur Verfügung.
Angebote oder Bewerbungen dürfen elektronisch nur über die Vergabeplattform des Freistaates Bayern www.vergabe.bayern.de abgegeben werden.
Angebote oder Bewerbungen, die auf anderen Vergabeplattformen, z. B. www.evergabe.online.de abgeben werden, können nicht gewertet werden.
Wir weisen darauf hin, dass ein eventueller Bieterdialog (Fragen und Antworten) nur über die Plattform www.vergabe.bayern.de abgewickelt wird.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
19.08.2020