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Ausschreibungsdetails

Projekt 464 TP 1: Sicherheit von KI-Systemen: Grundlagen - Teilprojekt 1: Adversarial Deep Learning

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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20.08.2020

22.09.2020 14:00

22.09.2020 14:00

P 464 TP 1

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

21.09.2020 10:41

2020/S 162-393482

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift:Postfach 200363
Postleitzahl:53133
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Projekt 464 TP 1: Sicherheit von KI-Systemen: Grundlagen - Teilprojekt 1: Adversarial Deep Learning

P 464 TP 1

II.1.2)
CPV-Code

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Der Auftragsgegenstand ist die Erstellung einer Studie, in welcher die Sicherheitseigenschaften von konnektionistischen KI-Modellen (Neuronale künstliche Intelligenz) untersucht werden. In der Studie soll ein Überblick über den aktuellen Stand der Technik und Forschung für folgende Teilbereiche ausgearbeitet werden:

1. Techniken welche darauf abzielen die Funktion von Deep Learning-Systemen ganz oder teilweise einzuschränken oder zu missbrauchen (z.B. Adversarial Examples / Evasion Attacks, Data Poisoning)

2. Techniken die - über das gewünschte Maß hinaus - Informationen aus konnektionistischen KI-Systemen extrahieren (z.B. Model Extraction)

3. Verteidigungsmaßnahmen gegen Methoden aus 1. & 2. (z.B. Adversarial Training, Adversarial Examples Detection, Backdoor Detection)

4. Methoden, welche die Robustheit von Deep Learning-Modellen zertifizieren oder verifizieren (z.B. Certification of Model Robustness)

5. 1-4 soweit anwendbar mindestens in den Domänen Objekt Detektion, Image Segmentation, Natural Language Processing, Netzwerk/Malware und Speech Analysis

Konkrete Inhalte der Studie sollen sein:

Erfassung, Kategorisierung und Zusammenfassung der Forschung zum oben genannten Themenkomplex

• Es sollen relevante Angriffsvektoren und Gegenmaßnahmen kategorisiert und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit untersucht bzw. bewertet werden.

• Es soll erfasst werden, welche konkreten ungelösten Probleme derzeit in der KI-Sicherheit existieren. Insbesondere sollen Restrisiken, die derzeit nicht hinreichend mitigiert werden können, identifiziert und bewertet werden.

• In ausgewählten Bereichen soll eine tiefgehende Untersuchung stattfinden. Die Schwerpunkte werden unten aufgeführt.

Die Ergebnisse sollen geeignet sein, um

• darauf basierend eine technische Richtlinie zum aktuellen Stand der Sicherheit in der KI zu erstellen (zumindest für die Schwerpunktbereiche).

• Kriterien zu definieren, die im Rahmen von Zertifizierungen oder Testierungen verwendet werden können.

• Best-Practices abzuleiten.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Beim Auftragnehmer

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

s. Punkt II 1.4

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:14

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

AP 3 – „Detail-Analyse“ ist eine optionale Leistung. Diese muss vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung.

Die Beauftragung von AP3 kann bis spätestens 2 Wochen nach Abnahme von AP 2 erfolgen.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1.) Ausschluss eines Interessenskonflikts

Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.

Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten.

Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Hersteller eines untersuchten Produkts oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor.

Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.

Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.

2.) Referenzen

Benennen Sie die Beratungs- bzw. Untersuchungsprojekte im Bereich KI die in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden als Nachweis, dass KI ein wesentliches Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen ist.

Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:

• Auftraggeber inkl. Fachbereich

• (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit

• Umfang

• Dauer

• Auftragsvolumen

Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) im oben genannten Bereich ziehen lassen. Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten pro Referenz nicht überschreiten. Es sollten nicht mehr als 5 Referenzen eingereicht werden.

Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.

Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens einer geeigneten Referenz.

Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.

Sollte eine Referenz die Mindestanforderung von Nr. 2 und Nr. 3 erfüllen, ist diese für die Erfüllung beider Eignungskriterien ausreichend.

3.) Referenzen: Sicherheit von KI-Mathoden

Weisen Sie mindestens ein Projekt mit Schwerpunkt „Sicherheit von KI-Methoden“ nach, das von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welches mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht.

Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:

• Auftraggeber inkl. Fachbereich

• (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit

• Umfang

• Dauer

• Auftragsvolumen

Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) bei Projekten mit oben genanntem Schwerpunkt ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.

Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.

Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens einer geeigneten Referenz.

Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.

Sollte eine Referenz die Mindestanforderung von Nr. 2 und Nr. 3 erfüllen, ist diese für die Erfüllung beider Eignungskriterien ausreichend.

4.) Technische Ausrüstung

Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung eingesetzt wird. Berücksichtigen Sie hierbei, dass im Rahmen von AP 2 & 3 auch praktische Implementierungen durchgeführt werden müssen. Für die digitale Abstimmung und Präsentationen zwischen AG und AN wird außerdem ein System für Telefon- und Videokonferenzen benötigt.

Mindestanforderung: Der Bieter ist aus Sicht des BSI in der Lage, die hier zu vergebende Leistung mit Hilfe der beschriebenen technischen Ausrüstung erfolgreich zu erbringen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

22.09.2020

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

22.09.2020

14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den

Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.

Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

18.08.2020



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