Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Untersuchung zum Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und zu möglichen Handlungsansätzen
B 13.17 - 0526/20/VV : 1
Sozialforschung (79315000)
Dienstleistungen
Untersuchung zum Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und zu möglichen Handlungsansätzen
Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen (79950000)
DEUTSCHLAND (DE)
Der Untersuchungsauftrag beinhaltet vier Leistungsbestandteile. Der erste Teil der Untersuchung besteht aus einer Metastudie, die den aktuellen Forschungsstand zum Phänomen von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wiedergeben soll. Hierzu sind vorhandene Erhebungen, Forschungsarbeiten, Statistiken, Initiativen etc. umfassend auszuwerten. Dies gilt sowohl im Hinblick auf ihren Aussagegehalt bezüglich Art und Ausmaß der Gewalt als auch im Hinblick auf praktische Erfahrungen mit verschiedenen Lösungsansätzen. Die gesammelten Informationen sind zu systematisieren, verbleibende "Lücken" zu benennen, sich daraus ergebender Forschungsbedarf abzuleiten und zu definieren.
Im zweiten Teil ist eine Untersuchung zum Ausmaß der Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes durchzuführen. Die bundesweite Gewaltbetroffenheit soll differenziert nach Bund, Ländern und Kommunen, nach Geschlechtszugehörigkeit, nach verschiedenen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst sowie nach unterschiedlichen Übergriffsarten ermittelt werden.
Im dritten Teil sind Handlungsansätze zur Eindämmung von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes aufzuzeigen und zu bewerten. Dies kann sowohl Maßnahmen betreffen, die bereits ergriffen werden, als auch Maßnahmen, die erfolgversprechend sein könnten. Die Effizienz dieser Maßnahmen ist jeweils zu belegen.
Zusätzlich zu diesen Leistungsbestandteilen der Untersuchung ist eine eintägige Veranstaltung zu konzipieren und durchzuführen, auf der die Ergebnisse der Untersuchung der Öffentlichkeit zu präsentieren sind.
Laufzeit in Monaten:17
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Hierzu ist die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften und für den Fall der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die jeweils mindestens eines der folgenden Merkmale aufweisen und in Summe alle drei Kriterien abdecken:
• Untersuchung bzw. Projekt im anwendungsorientierten sozialwissenschaftlichen Forschungsbereich.
• Untersuchung bzw. Forschungsprojekt für die öffentliche Verwaltung mit übergreifendem Bund-Länder-Kommunen-Bezug.
• Planung, Organisation und Umsetzung einer eintägigen Konferenz mit 40 oder mehr Teilnehmern.
Angaben zum Projektpersonal
Machen Sie bitte Angaben zum infrage kommenden Projektleiter und dessen Stellvertreter, deren Qualifikationen und beruflichen Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Leitung vergleichbarer Projekte. Erwartet wird eine adäquate wissenschaftliche Ausbildung.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
23.09.2020
11:30
- Deutsch (DE)
11.11.2020
23.09.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
13.08.2020