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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung Druckerzeugnisse (214-02.05-20.0188-20-I-L)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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14.08.2020

14.09.2020 12:00

14.09.2020 12:00

214-02.05-20.0188-20-I-L

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

14.08.2020 12:45

2020/S 158-386013

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Postanschrift:Maarweg 149-161
Postleitzahl:50825
Ort:Köln
NUTS:Köln (DEA2)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Ref. 214 - ZV-BMEL, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
Fax:+49 3018106845-3379
Hauptadresse: https://www.bzga.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:

folgende Kontaktstelle:

Offizielle Bezeichnung:Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Postanschrift:Deichmanns Aue 29
Postleitzahl:53179
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat 214 - ZV-BMEL
Telefon:+49 22868453819
Fax:+49 3018106845-3379
Hauptadresse: http://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.ble.de/zv
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Gesundheitliche Aufklärung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung Druckerzeugnisse

214-02.05-20.0188-20-I-L

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen des Druckgewerbes (79820000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über den Druck von Out-of-Home-Produkten (OoH-Produkte).

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Abschluss einer Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern über die technische Herstellung, die Druckformerstellung, den Druck, die Verarbeitung und die Lieferung von Standard-Druckerzeugnissen (Out-of-Home-Produkten (OoH)) sowie ggf. die Konfektionierung, die Versandaufbereitung, der Einzelversand, das Mailing oder andere Zusatzarbeiten.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

20.07.2022

Optionale Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.

- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.

- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.

- Nachweis über die Zertifizierung über ein Umweltmanagementsystem

Der Bieter hat anhand einer geeigneten nachvollziehbaren Dokumentation nachzuweisen, dass er ein Umweltmanagement in Anlehnung an die DIN EN ISO 14001 besitzt.

Als Nachweis über das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems kann der Bieter dem Angebot alternativ zur Dokumentation auch ein gültiges Zertifikat (in Kopie) über eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 oder alternativ gemäß dem European Eco-Management an Audit Scheme (kurz EMAS) gemäß VO (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2019, welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.12.2020 besitzt, beifügen.

Sofern die Zertifizierung vor dem 01.12.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.

- Qualitätsmanagementsystem

Der Bieter hat anhand einer geeigneten nachvollziehbaren Dokumentation nachzuweisen, dass er ein Qualitätsmanagementsystem in Anlehnung an die DIN EN ISO 9001 besitzt.

Als Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems kann der Bieter dem Angebot alternativ zur Dokumentation auch ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.12.2020 besitzt, beifügen.

Sofern die Zertifizierung vor dem 01.12.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.

- Zertifikat zum ProzessStandard Offsetdruck (PSO) nach ISO 12647-2

Als Nachweis, dass die Herstellung der Druckerzeugnisse gemäß ProzessStandard Offsetdruck (PSO) nach ISO 12647-2 erfolgt, ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.12.2020 besitzt, beizufügen.

Sofern die Zertifizierung vor dem 01.12.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen

Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.

- FSC-Zertifizierung / Druck vom FSC-Logo auf Druckerzeugnissen

Der Auftraggeber möchte auf ausgewählten Druckerzeugnissen einen Aufdruck des FSC-Logos vornehmen lassen. Als Nachweis über das Vorhandensein einer FSC-Zertifizierung, die einen solchen Aufdruck ermöglicht, ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.12.2020 besitzt, beizufügen. Sofern aus dem Zertifikat nicht hervorgeht, dass der Bieter berechtigt ist, das FSC-Logo zu drucken, ist dies zusätzlich mindestens anhand einer Eigenerklärung zu bestätigen.

Sofern die Zertifizierung vor dem 01.12.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.

Aufgrund der Zeichenbeschränkung erfolgt hier die weitere

Auflistung der geforderten Eignungskriterien:

- Klimaneutraler Druck

Der Bieter hat, mindestens anhand einer Eigenerklärung, zu bestätigen, dass er einen klimaneutralen Druck nach Maßgabe der DIN EN ISO 16759/201 gewährleistet. Weiterhin hat der Bieter anzugeben, welche Möglichkeiten er hierzu anbietet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern

Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.1)
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2019/S 095-227406

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

14.09.2020

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

13.11.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

14.09.2020

12:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

A)

Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.

B)

Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich beim Auftraggeber ist nicht gestattet.

C)

Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg,persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattformdes Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.

D)

Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind der Checkliste (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

E)

Bietergemeinschaften

Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie der jeweiligen Einzelaufträge zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.

Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.

Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und mit dem Angebot in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.

Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.

F)

Nachunternehmen/Unteraufträge

Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben.

Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.

G)

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

H)

Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22894990
Fax:+49 2289499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

12.08.2020



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