Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Gesundheitliche Aufklärung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Druckerzeugnisse
214-02.05-20.0188-20-I-L
Dienstleistungen des Druckgewerbes (79820000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über den Druck von Out-of-Home-Produkten (OoH-Produkte).
DEUTSCHLAND (DE)
Abschluss einer Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern über die technische Herstellung, die Druckformerstellung, den Druck, die Verarbeitung und die Lieferung von Standard-Druckerzeugnissen (Out-of-Home-Produkten (OoH)) sowie ggf. die Konfektionierung, die Versandaufbereitung, der Einzelversand, das Mailing oder andere Zusatzarbeiten.
Preis
20.07.2022
Optionale Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
ja
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.
nein
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
- Nachweis über die Zertifizierung über ein Umweltmanagementsystem
Der Bieter hat anhand einer geeigneten nachvollziehbaren Dokumentation nachzuweisen, dass er ein Umweltmanagement in Anlehnung an die DIN EN ISO 14001 besitzt.
Als Nachweis über das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems kann der Bieter dem Angebot alternativ zur Dokumentation auch ein gültiges Zertifikat (in Kopie) über eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 oder alternativ gemäß dem European Eco-Management an Audit Scheme (kurz EMAS) gemäß VO (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2019, welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.12.2020 besitzt, beifügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 01.12.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.
- Qualitätsmanagementsystem
Der Bieter hat anhand einer geeigneten nachvollziehbaren Dokumentation nachzuweisen, dass er ein Qualitätsmanagementsystem in Anlehnung an die DIN EN ISO 9001 besitzt.
Als Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems kann der Bieter dem Angebot alternativ zur Dokumentation auch ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.12.2020 besitzt, beifügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 01.12.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.
- Zertifikat zum ProzessStandard Offsetdruck (PSO) nach ISO 12647-2
Als Nachweis, dass die Herstellung der Druckerzeugnisse gemäß ProzessStandard Offsetdruck (PSO) nach ISO 12647-2 erfolgt, ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.12.2020 besitzt, beizufügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 01.12.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen
Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.
- FSC-Zertifizierung / Druck vom FSC-Logo auf Druckerzeugnissen
Der Auftraggeber möchte auf ausgewählten Druckerzeugnissen einen Aufdruck des FSC-Logos vornehmen lassen. Als Nachweis über das Vorhandensein einer FSC-Zertifizierung, die einen solchen Aufdruck ermöglicht, ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.12.2020 besitzt, beizufügen. Sofern aus dem Zertifikat nicht hervorgeht, dass der Bieter berechtigt ist, das FSC-Logo zu drucken, ist dies zusätzlich mindestens anhand einer Eigenerklärung zu bestätigen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 01.12.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.
Aufgrund der Zeichenbeschränkung erfolgt hier die weitere
Auflistung der geforderten Eignungskriterien:
- Klimaneutraler Druck
Der Bieter hat, mindestens anhand einer Eigenerklärung, zu bestätigen, dass er einen klimaneutralen Druck nach Maßgabe der DIN EN ISO 16759/201 gewährleistet. Weiterhin hat der Bieter anzugeben, welche Möglichkeiten er hierzu anbietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
ja
2019/S 095-227406
14.09.2020
12:00
- Deutsch (DE)
13.11.2020
14.09.2020
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich beim Auftraggeber ist nicht gestattet.
C)
Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg,persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattformdes Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind der Checkliste (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
E)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie der jeweiligen Einzelaufträge zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und mit dem Angebot in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
F)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben.
Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
G)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
H)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
12.08.2020