Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=344954Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Abwicklung eingehender Anfragen per Telefon -Infotelefon Organspende- Los 3
BZgA_2020_25
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
Dienstleistungen
Es handelt sich hier um Los 3 zum Infotelefon Organspende, mit dem Vertragsgegenstand: Abwicklung eingehender Anfragen per Telefon, die Erfassung statistischer
Daten der Anfragenden in einer webbasierten Datenbank sowie die Erfassung von
Medienbestellungen über die webbasierte Datenbank. Zugehörig zu Los 1 (veröffentlicht am
30.03.2020, BZgA _2020_10, vgl. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.
html?id=321047) : Erstellung und Wartung einer webbasierten Datenbank zur
Erfassung statistischer Parameter der Anrufer am Infotelefon Organspende und zu
Los 2 (veröffentlicht am 13.06.2020, BZgA_2020_16; vgl. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=333101):Beratung und
Coaching der Mitarbeitenden des Infotelefons Organspende inklusive Reporting
und Evaluation als EU-weite Vergabe .
1,00
EUR Euro
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Köln u.a. - vgl. Anlage 1 Leistungsbeschreibung
Hintergrundinformationen und Vorbemerkungen sind unter § 4 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ein Teilprojekt aus dem Beratungsangebot der BZgA im Rahmen ihrer Aufklärungsarbeit nach
§ 2 Absatz 1 TPG ist die kostenlose telefonische Information zur Organ- und Gewebespende
für Bürgerinnen und Bürger.
Kommunikativ und fachlich gut geschultes Personal garantiert, dass die häufigsten und wichtigsten
Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Organ- und Gewebespende fachlich
korrekt und auf Grundlage des aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Stands beantwortet
werden. Für spezielle Fragen, die ein besonderes medizinisches Fachwissen erforderlich machen,
muss daher die Kooperation mit medizinischen Fachexpertinnen und Fachexperten gewährleistet
sein.
Das Infotelefon Organspende ist aktuell unter der aus dem deutschen Festnetz und vom Handy
kostenfreien Rufnummer 0800 90 40 400 montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu
erreichen. Für den „Tag der Organspende“ am ersten Juni eines jeden Jahres sowie zu bestimmten
Ereignissen werden Sondersprechzeiten vorgehalten.
Die Telefonnummer des Infotelefons Organspende wird auf dem Organspendeausweis abgedruckt
sowie zusätzlich von der BZgA massenmedial beworben, um einen hohen Bekanntheitsgrad
zu erreichen und eine effektive Inanspruchnahme des Beratungsangebots zu erzielen. Zahlreiche
gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungsunternehmen verweisen bei Fragen ihrer Versicherten auf das Infotelefon Organspende.
Ziel des Infotelefons Organspende ist es, Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen umfassend
und im Hinblick auf die Möglichkeiten, die Voraussetzungen und die Bedeutungen der
Organ- und Gewebespende ergebnisoffen zu informieren (vgl. § 2 Absatz 1 TPG). Die Informationen
dürfen nicht tendenziös, ideologisch oder interessengeleitet sein, sondern müssen
neutral und ergebnisoffen im Hinblick auf eine individuelle Entscheidung des Anrufers bzw.
der Anruferin zur Organspende erfolgen.
Die Zahl der geführten Gespräche schwankt aktuell zwischen 1.000 und 4.000 pro Monat. Im
Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft
bei der Organspende beschlossen. Das Gesetz tritt am 01.03.2022 in Kraft. Eine wesentliche
Änderung, die das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft mit sich bringt, ist
die Einrichtung eines Online-Registers, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organspende
dokumentiert werden kann. Dieses Register befindet sich derzeit im Aufbau. Anlässlich
des Inkrafttretens des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
ist - basierend auf den Erfahrungen aus der Einführung der Entscheidungslösung im
Jahr 2012 - mit einem Anstieg der Anrufzahlen auf mehr als 14.000 Anrufe pro Monat zu rechnen.
Auftragsgegenstand und Aufgabenbeschreibungen im Einzelnen:
A. Auftaktgespräch
Für die erste und grundlegende Abstimmung der Aufgaben zwischen dem Auftragnehmer und
der Auftraggeberin findet spätestens 10 Tage nach Zuschlagserteilung ein Auftaktgespräch auf
Einladung der Auftraggeberin statt. Im Rahmen dieses Gespräches werden die grundlegenden
Vorstellungen des Projektmanagements und der Zusammenarbeit sowie die anstehenden Aufgaben
und die Abrechnung besprochen. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".
OPTIONAL: A.1 Durchführung des Auftaktgesprächs als Telefon- bzw. Videokonferenz, Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".
B. Übergreifende Projektorganisation und laufende Abstimmung mit der Auftraggeberin
Der Auftragnehmer hat während der gesamten Vertragsdauer einen engen Arbeitskontakt zum
zuständigen Fachreferat der Auftraggeberin zu halten. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet,
im erforderlichen Umfang mit dem Dienstleister der für die Erstellung und Wartung
der Datenbank (im folgenden „Dienstleister „Programmierung Datenbank““ genannt) und dem
Dienstleister für Beratung und Coaching sowie Reporting und Evaluation (im folgenden
„Dienstleister „Beratung/Reporting““ genannt) zusammenzuarbeiten. Die hierzu übergeordnete
Koordination notwendiger Abstimmungen zwischen den zuvor genannten Auftragnehmern und
der Auftraggeberin erfolgt durch die Auftraggeberin. Die endgültigen Entscheidungen verbleiben
bei der Auftraggeberin.
Im Einzelnen fallen folgende Aufgaben an:
- Laufende Abstimmung und Arbeitsplanung mit der Auftraggeberin und ggf. dem
Dienstleister „Programmierung Datenbank“ sowie dem Dienstleister „Beratung/Reporting“
zu den jeweils anfallenden Tätigkeiten. Diese Tätigkeit erfolgt hauptsächlich telefonisch
und per E-Mail. Ca. zehn Stunden pro Monat.
- Teilnahme an regelmäßigen Telefonkonferenzen (ca. ein bis zwei Stunden monatlich)
mit dem Fachreferat der Auftraggeberin und dem Dienstleister „Beratung/Reporting“
unter Leitung des Fachreferats
- Darüber hinaus nimmt der Auftragnehmer an halbjährlich stattfindenden Arbeitssitzungen
(Zeitrahmen: je sechs Stunden) bei der Auftraggeberin in Köln teil. Teilnehmende sind in der Regel: Vertreter-/innen des Fachreferats der Auftraggeberin und der Auftragnehmer
und eventuell der Dienstleister „Beratung/Reporting“.
- Bei Bedarf Abstimmungen mit dem Dienstleister „Programmierung Datenbank“
Auf dieser Basis erfolgt die Umsetzung durch den Auftragnehmer grundsätzlich selbständig
und in Abstimmung mit dem Fachreferat der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer stimmt die
Umsetzung mit dem Dienstleister „Beratung/Reporting“ ab. Diese Tätigkeit erfolgt hauptsächlich
telefonisch und per E-Mail. Das Fachreferat der Auftraggeberin wird in diesen Prozess per
E-Mail eingebunden. Etwaiger Mehraufwand bezüglich der Abstimmung zwischen den Vertragsparteien
wird nicht gesondert vergütet.
Alle Anfragen Dritter (zum Beispiel Anfragen zur Kooperation mit dem Infotelefon Organspende
sowie Angebote zum Marketing) werden nicht vom Auftragnehmer beantwortet, sondern
werden zur Bearbeitung an die Auftraggeberin weitergeleitet.
OPTIONAL: B.1 Durchführung der halbjährlichen Arbeitssitzungen als Telefon- bzw.
Videokonferenz Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".
C. Einrichtung einer Projektleitung inklusive Vertretung/Steuerung der Mitarbeitenden
des Infotelefons Organspende
Der Auftragnehmer hat eine Projektleitung inklusive einer Vertretung (Urlaubs-, Krankheitsund
Abwesenheitsvertretung) einzusetzen und beide Personen gegenüber der Auftraggeberin
namentlich zu benennen.
Die Projektleitung - sowie bei deren Abwesenheit die als Vertretung benannte Person - ist gegenüber
der Auftraggeberin Ansprechperson für alle organisatorischen, technischen und kaufmännischen
Belange.
Die Projektleitung sowie die als Vertretung benannte Person dürfen innerhalb der Projektlaufzeit
nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgetauscht werden. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".
D. Technische und organisatorische Voraussetzungen, IT-Sicherheit, Datenschutz
Innerhalb der Servicezeiten (siehe „E. Service und Erreichbarkeit“) muss das eingesetzte Personal
ausschließlich für die Telefoninformation der Auftraggeberin zur Verfügung stehen.Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".
E. Service und Erreichbarkeit
Die Servicezeiten des Infotelefons Organspende sind verbindlich vorgegeben: Montag bis Freitag
in der Zeit von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr. An bundesweiten Feiertagen sowie an Heiligabend
und Silvester ist die Telefonberatung nicht besetzt. Für den Tag der Organspende (1. Samstag
im Juni) gilt diese Reglung nicht. Für diesen Tag hat der Auftragnehmer in Absprache mit der
Auftraggeberin Personal in angemessener Zahl zu den Sprechzeiten von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
vorzuhalten. Pro Jahr kann anlassbedingt an maximal 15 Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen
ein Service notwendig sein. Besetzung und Sprechzeiten werden jeweils separat zwischen Auftragnehmer
und Auftraggeberin abgestimmt. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".
OPTIONAL: E.1 Beantwortung eingehender Anrufe und Erfassung statistischer Daten
der Anrufer vom Telearbeitsplatz durch die Mitarbeitenden des Infotelefons Organspende. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".
F. Schulungen vor Projektbeginn
Vor Projektbeginn wird für das eingesetzte Personal des Auftragnehmers eine umfassende inhaltliche
Basisschulung durch die Auftraggeberin beim Auftragnehmer vor Ort durchgeführt. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".
G. Schulungen während der Projektlaufzeit
Die eingesetzten Mitarbeitenden des Infotelefons Organspende sind für den Zeitraum dieser
Schulungen freizustellen. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".
H. Supervision
Pro Quartal findet ein Supervisionstermin mit einer bzw. einem von der Auftraggeberin gestellten
Expertin bzw. Experten vor Ort beim Auftragnehmer statt. Die Kosten hierfür werden von
der Auftraggeberin getragen. Der Auftragnehmer organisiert die Räumlichkeiten. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".
I. Qualitätssicherung
Im Rahmen der Qualitätssicherung sind vom Auftragnehmer Maßnahmen und Indikatoren zu
dokumentieren und der Auftraggeberin sowie dem Dienstleister „Coaching/Reporting“ als
Word-Datei zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".
J. Erfassung von statistischen Anrufdaten in der Datenbank und Aufgabe von Bestellungen
über die Schnittstelle zum BZgA-Bestellsystem
Die Mitarbeitenden des telefonischen Informationsservice erfassen statistische Daten aller eingehenden
Anrufe in einer von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Datenbank. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".
K. Reporting
Monatlich werden vom Auftragnehmer folgende Auswertungen durchgeführt und der Auftraggeberin
sowie dem Dienstleister „Beratung/Coaching“ spätestens 10 Werktage nach Monatsende
als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".
Qualitätskriterium Name: Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Konzeption: Zusammensetzung der Mitarbeitenden/ Rekrutierungsmaßnahmen Wie werden Mitarbeitende für das Team nach welchen Kriterien unter Anwendung welcher Maßnahmen gewonnen? / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium Name: Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Konzeption: Vorgehensweise bei der Weiterbildung in laufenden Projekten für die regelmäßig durchzuführenden Schulungen zur Know-how-Auffrischung und Vertiefung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium Name: Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Konzeption: Angewandte allgemeine Methoden der Qualitätssicherung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium Name: Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Konzeption: Kostenkalkulation - Erstellung einer detaillierte Kostenkalkulation inkl. Einzelpositionen, in der alle mit dem Projekt verbundenen Kosten wie z.B. Personalkosten, Telefonkosten sowie weitere Sachkosten aufgeführt sind. / Gewichtung: 10
Kostenkriterium Name: Preis: Einmalige Projekteinrichtungskosten / Gewichtung: 5
Kostenkriterium Name: Preis: Monatliche Pauschale für Projektdurchführungskosten / Gewichtung: 15
Kostenkriterium Name: Preis: Stundenverrechnungssatz montags bis freitags - Monatliche Abnahme von 1.000 Anrufen / Gewichtung: 6
Kostenkriterium Name: Preis: Stundenverrechnungssatz montags bis freitags - Monatliche Abnahme von 1.001 bis 2.000 Anrufen / Gewichtung: 6
Kostenkriterium Name: Preis: Stundenverrechnungssatz montags bis freitags - Monatliche Abnahme von mehr als 2.000 Anrufen / Gewichtung: 5
Kostenkriterium Name: Preis: Stundenverrechnungssatz samstags, sonntags, feiertags - Monatliche Abnahme von 1.000 Anrufen / Gewichtung: 1
Kostenkriterium Name: Preis: Stundenverrechnungssatz samstags, sonntags, feiertags - Monatliche Abnahme von 1.001 bis 2.000 Anrufen / Gewichtung: 1
Kostenkriterium Name: Preis: Stundenverrechnungssatz samstags, sonntags, feiertags - Monatliche Abnahme von mehr als 2.000 Anrufen / Gewichtung: 1
1,00
EUR Euro
01.11.2020
31.10.2022
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils zwölf Monate
zu den bestehenden Bedingungen. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht
der Auftraggeberin. Im Falle der Inanspruchnahme der Optionen teilt die Auftraggeberin
dem Auftragnehmer jeweils spätestens drei Monate vor Vertragsende mit, ob
er von den Optionen Gebrauch macht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf
Wahrnehmung der Optionen. Verlängert sich die Vertragslaufzeit durch Ausübung des Optionsrechts, endet die Beratungstätigkeit am 31.10.2023 bzw. am 31.10.2024.
ja
Vgl. unter II. 2.4" Beschreibung der Beschaffung" und die dort benannten
Optionen unter Hinweis auf die Leistungsbeschreibung
nein
Zu II. 2.7: Die Projektdurchführung beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung, frühestens jedoch
am 01.11.2020 und endet am 31.10.2022. Die telefonische Information beginnt zum
01.01.2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot
eine
ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu den §§ 123, 124
GWB
vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenzoder
vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur
Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt hat.
2. Eigenerklärung zu § 19 MiLoG
Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene
Eigenerklärung zu §
19 MiLoG gemäß § 126 b BGB vorzulegen
3. Eigenerklärung zu § 21 AEntG
Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene
Eigenerklärung zu §
21 AEntG vorzulegen
4. Eigenerklärung zu Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen
/Interessenkonflikt
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Vertrags- und
Geschäftsbedingungen in Textform gemäß § 126 b BGB vorzulegen
5. Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte und eigenhändig
unterschriebene
Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts vorzulegen.
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung
Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung; alternativ:
Eigenerklärung,
dass eine solche im Auftragsfall abgeschlossen und für die gesamte Dauer des
Auftrags
beibehalten wird (siehe für Einzelheiten Datei
Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung).
1. Eigenerklärung über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf
Muttersprachlerniveau
Der Bieter erklärt, dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal
die deutsche
Sprache in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau beherrscht. (Vgl. § 7 (2)
der
Leistungsbeschreibung)
2. Eigenerklärung über Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Der Bieter erklärt, dass die Hauptansprechperson über Englischkenntnisse mit
mindestens
Niveaustufe B2 (nach CEF = Common European Framework) oder eine
gleichwertige Qualifikation
verfügt. (Vgl. § 7 (3) der Leistungsbeschreibung)
3. Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird der Auftraggeber beim Bundesamt für Justiz von Amts
wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern
und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine
Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs
Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Die vom Bieter für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden müssen über folgende
Qualifikationen verfügen:
1 Mehr als 75 Prozent der eingesetzten Mitarbeitenden müssen Erfahrung in der
telefonischen Information zu Gesundheitsthemen und/oder Organ- und Gewebespende
haben. Hierzu ist für jeden Mitarbeitenden ein separater Eignungsnachweis
zu erbringen, aus dem hervorgeht, dass diese Person über die nötige
Qualifikation sowie über einschlägige Berufserfahrung (mindestens 1 Jahr
bei Vollzeitkräften bzw. 2 Jahre bei Teilzeitkräften) verfügt. Der Bieter weist die Eignung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden
anhand geeigneter Zertifikate bzw. geeigneter Referenzen (mindestens
eine) aus den letzten fünf Jahren nach. Siehe hierzu das „Formblatt
Fachkunde_Personalqualifikation“.
2. Als Basisqualifikation der Mitarbeitenden des telefonischen Informationsservice
werden Ausbildungen bzw. Tätigkeiten im medizinischen, psychologischen,
sozialen und/oder pädagogischen Bereich bzw. aus vergleichbaren Tätigkeiten
erwartet. Hierfür ist für jeden Mitarbeitenden anhand geeigneter
Zertifikate bzw. geeigneter Referenzen (mindestens eine) aus den letzten
fünf Jahren ein Nachweis zu erbringen, aus dem hervorgeht, dass diese
Person über die nötige Qualifikation sowie über einschlägige Berufserfahrung
(mindestens 1 Jahr bei Vollzeitkräften bzw. 2 Jahre bei Teilzeitkräften) verfügt.
Siehe hierzu das „Formblatt Fachkunde_Personalqualifikation“.
3. Die Projektleitung muss über eine mindestens dreijährige Erfahrung in der
Führung von Mitarbeitenden eines telefonischen Informationsangebots zu Gesundheitsthemen
und/oder zum Thema Organspende verfügen. Der Bieter
weist die Eignung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleitung
anhand geeigneter Zertifikate bzw. geeigneter Referenzen (mindestens
eine) aus den letzten fünf Jahren nach. Siehe hierzu das „Formblatt
Fachkunde_Personalqualifikation“.
4. Anforderungen an das Call-Center: Die Bieter haben zusätzlich folgenden Unterlagen einzureichen:
Der Bieter weist mindestens drei Jahre Erfahrungen in der telefonischen Information/
Beratung zu Gesundheitsthemen bzw. zum Thema Organ- und Gewebespende
nach. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage mindestens einer und maximal
drei exemplarischen Kurzbeschreibungen (maximal drei DIN A4-Seiten,
nicht älter als fünf Jahre) von (öffentlichen Aufträgen) mit folgenden Angaben:
Auftraggeber (inklusive Kontaktdaten einer/eines persönlichen Ansprechpartnerin/
Ansprechpartners)
Kontext des Projektes
Ziele der telefonischen Information
Zielgruppe der telefonischen Information
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
11.09.2020
12:00
- Deutsch (DE)
15.12.2020
11.09.2020
12:00
Hamburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
10.08.2020