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Ausschreibungsdetails

Abwicklung eingehender Anfragen per Telefon -Infotelefon Organspende- Los 3

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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12.08.2020

11.09.2020 12:00

11.09.2020 12:00

BZgA_2020_25

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit

04.09.2020 10:50

2020/S 157-382742

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Postanschrift:Maarweg 149-161
Postleitzahl:50825
Ort:Köln
NUTS:Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bzga.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:

folgende Kontaktstelle:

Offizielle Bezeichnung:Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
Postanschrift:Ballindamm 7
Postleitzahl:20095
Ort:Hamburg
NUTS:Hamburg (DE600)
Land:Deutschland (DE)
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Abwicklung eingehender Anfragen per Telefon -Infotelefon Organspende- Los 3

BZgA_2020_25

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Es handelt sich hier um Los 3 zum Infotelefon Organspende, mit dem Vertragsgegenstand: Abwicklung eingehender Anfragen per Telefon, die Erfassung statistischer

Daten der Anfragenden in einer webbasierten Datenbank sowie die Erfassung von

Medienbestellungen über die webbasierte Datenbank. Zugehörig zu Los 1 (veröffentlicht am

30.03.2020, BZgA _2020_10, vgl. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.

html?id=321047) : Erstellung und Wartung einer webbasierten Datenbank zur

Erfassung statistischer Parameter der Anrufer am Infotelefon Organspende und zu

Los 2 (veröffentlicht am 13.06.2020, BZgA_2020_16; vgl. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=333101):Beratung und

Coaching der Mitarbeitenden des Infotelefons Organspende inklusive Reporting

und Evaluation als EU-weite Vergabe .

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

1,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)

Köln u.a. - vgl. Anlage 1 Leistungsbeschreibung

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Hintergrundinformationen und Vorbemerkungen sind unter § 4 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Ein Teilprojekt aus dem Beratungsangebot der BZgA im Rahmen ihrer Aufklärungsarbeit nach

§ 2 Absatz 1 TPG ist die kostenlose telefonische Information zur Organ- und Gewebespende

für Bürgerinnen und Bürger.

Kommunikativ und fachlich gut geschultes Personal garantiert, dass die häufigsten und wichtigsten

Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Organ- und Gewebespende fachlich

korrekt und auf Grundlage des aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Stands beantwortet

werden. Für spezielle Fragen, die ein besonderes medizinisches Fachwissen erforderlich machen,

muss daher die Kooperation mit medizinischen Fachexpertinnen und Fachexperten gewährleistet

sein.

Das Infotelefon Organspende ist aktuell unter der aus dem deutschen Festnetz und vom Handy

kostenfreien Rufnummer 0800 90 40 400 montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu

erreichen. Für den „Tag der Organspende“ am ersten Juni eines jeden Jahres sowie zu bestimmten

Ereignissen werden Sondersprechzeiten vorgehalten.

Die Telefonnummer des Infotelefons Organspende wird auf dem Organspendeausweis abgedruckt

sowie zusätzlich von der BZgA massenmedial beworben, um einen hohen Bekanntheitsgrad

zu erreichen und eine effektive Inanspruchnahme des Beratungsangebots zu erzielen. Zahlreiche

gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungsunternehmen verweisen bei Fragen ihrer Versicherten auf das Infotelefon Organspende.

Ziel des Infotelefons Organspende ist es, Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen umfassend

und im Hinblick auf die Möglichkeiten, die Voraussetzungen und die Bedeutungen der

Organ- und Gewebespende ergebnisoffen zu informieren (vgl. § 2 Absatz 1 TPG). Die Informationen

dürfen nicht tendenziös, ideologisch oder interessengeleitet sein, sondern müssen

neutral und ergebnisoffen im Hinblick auf eine individuelle Entscheidung des Anrufers bzw.

der Anruferin zur Organspende erfolgen.

Die Zahl der geführten Gespräche schwankt aktuell zwischen 1.000 und 4.000 pro Monat. Im

Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft

bei der Organspende beschlossen. Das Gesetz tritt am 01.03.2022 in Kraft. Eine wesentliche

Änderung, die das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft mit sich bringt, ist

die Einrichtung eines Online-Registers, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organspende

dokumentiert werden kann. Dieses Register befindet sich derzeit im Aufbau. Anlässlich

des Inkrafttretens des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

ist - basierend auf den Erfahrungen aus der Einführung der Entscheidungslösung im

Jahr 2012 - mit einem Anstieg der Anrufzahlen auf mehr als 14.000 Anrufe pro Monat zu rechnen.

Auftragsgegenstand und Aufgabenbeschreibungen im Einzelnen:

A. Auftaktgespräch

Für die erste und grundlegende Abstimmung der Aufgaben zwischen dem Auftragnehmer und

der Auftraggeberin findet spätestens 10 Tage nach Zuschlagserteilung ein Auftaktgespräch auf

Einladung der Auftraggeberin statt. Im Rahmen dieses Gespräches werden die grundlegenden

Vorstellungen des Projektmanagements und der Zusammenarbeit sowie die anstehenden Aufgaben

und die Abrechnung besprochen. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".

OPTIONAL: A.1 Durchführung des Auftaktgesprächs als Telefon- bzw. Videokonferenz, Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".

B. Übergreifende Projektorganisation und laufende Abstimmung mit der Auftraggeberin

Der Auftragnehmer hat während der gesamten Vertragsdauer einen engen Arbeitskontakt zum

zuständigen Fachreferat der Auftraggeberin zu halten. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet,

im erforderlichen Umfang mit dem Dienstleister der für die Erstellung und Wartung

der Datenbank (im folgenden „Dienstleister „Programmierung Datenbank““ genannt) und dem

Dienstleister für Beratung und Coaching sowie Reporting und Evaluation (im folgenden

„Dienstleister „Beratung/Reporting““ genannt) zusammenzuarbeiten. Die hierzu übergeordnete

Koordination notwendiger Abstimmungen zwischen den zuvor genannten Auftragnehmern und

der Auftraggeberin erfolgt durch die Auftraggeberin. Die endgültigen Entscheidungen verbleiben

bei der Auftraggeberin.

Im Einzelnen fallen folgende Aufgaben an:

- Laufende Abstimmung und Arbeitsplanung mit der Auftraggeberin und ggf. dem

Dienstleister „Programmierung Datenbank“ sowie dem Dienstleister „Beratung/Reporting“

zu den jeweils anfallenden Tätigkeiten. Diese Tätigkeit erfolgt hauptsächlich telefonisch

und per E-Mail. Ca. zehn Stunden pro Monat.

- Teilnahme an regelmäßigen Telefonkonferenzen (ca. ein bis zwei Stunden monatlich)

mit dem Fachreferat der Auftraggeberin und dem Dienstleister „Beratung/Reporting“

unter Leitung des Fachreferats

- Darüber hinaus nimmt der Auftragnehmer an halbjährlich stattfindenden Arbeitssitzungen

(Zeitrahmen: je sechs Stunden) bei der Auftraggeberin in Köln teil. Teilnehmende sind in der Regel: Vertreter-/innen des Fachreferats der Auftraggeberin und der Auftragnehmer

und eventuell der Dienstleister „Beratung/Reporting“.

- Bei Bedarf Abstimmungen mit dem Dienstleister „Programmierung Datenbank“

Auf dieser Basis erfolgt die Umsetzung durch den Auftragnehmer grundsätzlich selbständig

und in Abstimmung mit dem Fachreferat der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer stimmt die

Umsetzung mit dem Dienstleister „Beratung/Reporting“ ab. Diese Tätigkeit erfolgt hauptsächlich

telefonisch und per E-Mail. Das Fachreferat der Auftraggeberin wird in diesen Prozess per

E-Mail eingebunden. Etwaiger Mehraufwand bezüglich der Abstimmung zwischen den Vertragsparteien

wird nicht gesondert vergütet.

Alle Anfragen Dritter (zum Beispiel Anfragen zur Kooperation mit dem Infotelefon Organspende

sowie Angebote zum Marketing) werden nicht vom Auftragnehmer beantwortet, sondern

werden zur Bearbeitung an die Auftraggeberin weitergeleitet.

OPTIONAL: B.1 Durchführung der halbjährlichen Arbeitssitzungen als Telefon- bzw.

Videokonferenz Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".

C. Einrichtung einer Projektleitung inklusive Vertretung/Steuerung der Mitarbeitenden

des Infotelefons Organspende

Der Auftragnehmer hat eine Projektleitung inklusive einer Vertretung (Urlaubs-, Krankheitsund

Abwesenheitsvertretung) einzusetzen und beide Personen gegenüber der Auftraggeberin

namentlich zu benennen.

Die Projektleitung - sowie bei deren Abwesenheit die als Vertretung benannte Person - ist gegenüber

der Auftraggeberin Ansprechperson für alle organisatorischen, technischen und kaufmännischen

Belange.

Die Projektleitung sowie die als Vertretung benannte Person dürfen innerhalb der Projektlaufzeit

nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgetauscht werden. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".

D. Technische und organisatorische Voraussetzungen, IT-Sicherheit, Datenschutz

Innerhalb der Servicezeiten (siehe „E. Service und Erreichbarkeit“) muss das eingesetzte Personal

ausschließlich für die Telefoninformation der Auftraggeberin zur Verfügung stehen.Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".

E. Service und Erreichbarkeit

Die Servicezeiten des Infotelefons Organspende sind verbindlich vorgegeben: Montag bis Freitag

in der Zeit von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr. An bundesweiten Feiertagen sowie an Heiligabend

und Silvester ist die Telefonberatung nicht besetzt. Für den Tag der Organspende (1. Samstag

im Juni) gilt diese Reglung nicht. Für diesen Tag hat der Auftragnehmer in Absprache mit der

Auftraggeberin Personal in angemessener Zahl zu den Sprechzeiten von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

vorzuhalten. Pro Jahr kann anlassbedingt an maximal 15 Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen

ein Service notwendig sein. Besetzung und Sprechzeiten werden jeweils separat zwischen Auftragnehmer

und Auftraggeberin abgestimmt. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".

OPTIONAL: E.1 Beantwortung eingehender Anrufe und Erfassung statistischer Daten

der Anrufer vom Telearbeitsplatz durch die Mitarbeitenden des Infotelefons Organspende. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".

F. Schulungen vor Projektbeginn

Vor Projektbeginn wird für das eingesetzte Personal des Auftragnehmers eine umfassende inhaltliche

Basisschulung durch die Auftraggeberin beim Auftragnehmer vor Ort durchgeführt. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".

G. Schulungen während der Projektlaufzeit

Die eingesetzten Mitarbeitenden des Infotelefons Organspende sind für den Zeitraum dieser

Schulungen freizustellen. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".

H. Supervision

Pro Quartal findet ein Supervisionstermin mit einer bzw. einem von der Auftraggeberin gestellten

Expertin bzw. Experten vor Ort beim Auftragnehmer statt. Die Kosten hierfür werden von

der Auftraggeberin getragen. Der Auftragnehmer organisiert die Räumlichkeiten. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".

I. Qualitätssicherung

Im Rahmen der Qualitätssicherung sind vom Auftragnehmer Maßnahmen und Indikatoren zu

dokumentieren und der Auftraggeberin sowie dem Dienstleister „Coaching/Reporting“ als

Word-Datei zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".

J. Erfassung von statistischen Anrufdaten in der Datenbank und Aufgabe von Bestellungen

über die Schnittstelle zum BZgA-Bestellsystem

Die Mitarbeitenden des telefonischen Informationsservice erfassen statistische Daten aller eingehenden

Anrufe in einer von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Datenbank. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".

K. Reporting

Monatlich werden vom Auftragnehmer folgende Auswertungen durchgeführt und der Auftraggeberin

sowie dem Dienstleister „Beratung/Coaching“ spätestens 10 Werktage nach Monatsende

als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Konzeption: Zusammensetzung der Mitarbeitenden/ Rekrutierungsmaßnahmen Wie werden Mitarbeitende für das Team nach welchen Kriterien unter Anwendung welcher Maßnahmen gewonnen? / Gewichtung: 10

Qualitätskriterium Name: Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Konzeption: Vorgehensweise bei der Weiterbildung in laufenden Projekten für die regelmäßig durchzuführenden Schulungen zur Know-how-Auffrischung und Vertiefung / Gewichtung: 10

Qualitätskriterium Name: Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Konzeption: Angewandte allgemeine Methoden der Qualitätssicherung / Gewichtung: 30

Qualitätskriterium Name: Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Konzeption: Kostenkalkulation - Erstellung einer detaillierte Kostenkalkulation inkl. Einzelpositionen, in der alle mit dem Projekt verbundenen Kosten wie z.B. Personalkosten, Telefonkosten sowie weitere Sachkosten aufgeführt sind. / Gewichtung: 10

Kostenkriterium Name: Preis: Einmalige Projekteinrichtungskosten / Gewichtung: 5

Kostenkriterium Name: Preis: Monatliche Pauschale für Projektdurchführungskosten / Gewichtung: 15

Kostenkriterium Name: Preis: Stundenverrechnungssatz montags bis freitags - Monatliche Abnahme von 1.000 Anrufen / Gewichtung: 6

Kostenkriterium Name: Preis: Stundenverrechnungssatz montags bis freitags - Monatliche Abnahme von 1.001 bis 2.000 Anrufen / Gewichtung: 6

Kostenkriterium Name: Preis: Stundenverrechnungssatz montags bis freitags - Monatliche Abnahme von mehr als 2.000 Anrufen / Gewichtung: 5

Kostenkriterium Name: Preis: Stundenverrechnungssatz samstags, sonntags, feiertags - Monatliche Abnahme von 1.000 Anrufen / Gewichtung: 1

Kostenkriterium Name: Preis: Stundenverrechnungssatz samstags, sonntags, feiertags - Monatliche Abnahme von 1.001 bis 2.000 Anrufen / Gewichtung: 1

Kostenkriterium Name: Preis: Stundenverrechnungssatz samstags, sonntags, feiertags - Monatliche Abnahme von mehr als 2.000 Anrufen / Gewichtung: 1

II.2.6)
Geschätzter Wert

1,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.11.2020

31.10.2022

Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils zwölf Monate

zu den bestehenden Bedingungen. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht

der Auftraggeberin. Im Falle der Inanspruchnahme der Optionen teilt die Auftraggeberin

dem Auftragnehmer jeweils spätestens drei Monate vor Vertragsende mit, ob

er von den Optionen Gebrauch macht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf

Wahrnehmung der Optionen. Verlängert sich die Vertragslaufzeit durch Ausübung des Optionsrechts, endet die Beratungstätigkeit am 31.10.2023 bzw. am 31.10.2024.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Vgl. unter II. 2.4" Beschreibung der Beschaffung" und die dort benannten

Optionen unter Hinweis auf die Leistungsbeschreibung

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Zu II. 2.7: Die Projektdurchführung beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung, frühestens jedoch

am 01.11.2020 und endet am 31.10.2022. Die telefonische Information beginnt zum

01.01.2021.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

1. Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB

Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot

eine

ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu den §§ 123, 124

GWB

vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenzoder

vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur

Zahlung von

Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

ordnungsgemäß erfüllt hat.

2. Eigenerklärung zu § 19 MiLoG

Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene

Eigenerklärung zu §

19 MiLoG gemäß § 126 b BGB vorzulegen

3. Eigenerklärung zu § 21 AEntG

Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene

Eigenerklärung zu §

21 AEntG vorzulegen

4. Eigenerklärung zu Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen

/Interessenkonflikt

Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Vertrags- und

Geschäftsbedingungen in Textform gemäß § 126 b BGB vorzulegen

5. Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts

Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte und eigenhändig

unterschriebene

Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts vorzulegen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung

Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung; alternativ:

Eigenerklärung,

dass eine solche im Auftragsfall abgeschlossen und für die gesamte Dauer des

Auftrags

beibehalten wird (siehe für Einzelheiten Datei

Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung).

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Eigenerklärung über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf

Muttersprachlerniveau

Der Bieter erklärt, dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal

die deutsche

Sprache in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau beherrscht. (Vgl. § 7 (2)

der

Leistungsbeschreibung)

2. Eigenerklärung über Englischkenntnisse in Wort und Schrift

Der Bieter erklärt, dass die Hauptansprechperson über Englischkenntnisse mit

mindestens

Niveaustufe B2 (nach CEF = Common European Framework) oder eine

gleichwertige Qualifikation

verfügt. (Vgl. § 7 (3) der Leistungsbeschreibung)

3. Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird der Auftraggeber beim Bundesamt für Justiz von Amts

wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern

und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine

Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs

Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.

Die vom Bieter für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden müssen über folgende

Qualifikationen verfügen:

1 Mehr als 75 Prozent der eingesetzten Mitarbeitenden müssen Erfahrung in der

telefonischen Information zu Gesundheitsthemen und/oder Organ- und Gewebespende

haben. Hierzu ist für jeden Mitarbeitenden ein separater Eignungsnachweis

zu erbringen, aus dem hervorgeht, dass diese Person über die nötige

Qualifikation sowie über einschlägige Berufserfahrung (mindestens 1 Jahr

bei Vollzeitkräften bzw. 2 Jahre bei Teilzeitkräften) verfügt. Der Bieter weist die Eignung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden

anhand geeigneter Zertifikate bzw. geeigneter Referenzen (mindestens

eine) aus den letzten fünf Jahren nach. Siehe hierzu das „Formblatt

Fachkunde_Personalqualifikation“.

2. Als Basisqualifikation der Mitarbeitenden des telefonischen Informationsservice

werden Ausbildungen bzw. Tätigkeiten im medizinischen, psychologischen,

sozialen und/oder pädagogischen Bereich bzw. aus vergleichbaren Tätigkeiten

erwartet. Hierfür ist für jeden Mitarbeitenden anhand geeigneter

Zertifikate bzw. geeigneter Referenzen (mindestens eine) aus den letzten

fünf Jahren ein Nachweis zu erbringen, aus dem hervorgeht, dass diese

Person über die nötige Qualifikation sowie über einschlägige Berufserfahrung

(mindestens 1 Jahr bei Vollzeitkräften bzw. 2 Jahre bei Teilzeitkräften) verfügt.

Siehe hierzu das „Formblatt Fachkunde_Personalqualifikation“.

3. Die Projektleitung muss über eine mindestens dreijährige Erfahrung in der

Führung von Mitarbeitenden eines telefonischen Informationsangebots zu Gesundheitsthemen

und/oder zum Thema Organspende verfügen. Der Bieter

weist die Eignung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleitung

anhand geeigneter Zertifikate bzw. geeigneter Referenzen (mindestens

eine) aus den letzten fünf Jahren nach. Siehe hierzu das „Formblatt

Fachkunde_Personalqualifikation“.

4. Anforderungen an das Call-Center: Die Bieter haben zusätzlich folgenden Unterlagen einzureichen:

Der Bieter weist mindestens drei Jahre Erfahrungen in der telefonischen Information/

Beratung zu Gesundheitsthemen bzw. zum Thema Organ- und Gewebespende

nach. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage mindestens einer und maximal

drei exemplarischen Kurzbeschreibungen (maximal drei DIN A4-Seiten,

nicht älter als fünf Jahre) von (öffentlichen Aufträgen) mit folgenden Angaben:

 Auftraggeber (inklusive Kontaktdaten einer/eines persönlichen Ansprechpartnerin/

Ansprechpartners)

 Kontext des Projektes

 Ziele der telefonischen Information

 Zielgruppe der telefonischen Information


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

11.09.2020

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.12.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

11.09.2020

12:00

Hamburg

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 4922-89499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber

demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

der

Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

10.08.2020



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