Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=344280Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG
Abschnitt II: Gegenstand
GIS zum Technischen Informationsmanagement mit Geo- und Objektreferenzierung (TIM-GeO)
2020-10036
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Für die Autobahn GmbH wird eine zentrale Plattform für ein Informationsmanagement benötigt, auf der Informationen zusammengeführt, aufbereitet und für die verschiedenen Anwendungen und Nutzergruppen zur Verfügung gestellt werden. Da die Objekte im Straßen- und Verkehrswesen überwiegend einen räumlichen Bezug haben, wurde dafür der Begriff „Technisches Informationsmanagement mit Geo- und Objektreferenzierung“ (TIM-GeO) gewählt.
Berlin (DE30)
Für die Autobahn GmbH wird eine zentrale Plattform für ein Informationsmanagement benötigt, auf der Informationen zusammengeführt, aufbereitet und für die verschiedenen Anwendungen und Nutzergruppen zur Verfügung gestellt werden.
Die Informationen und Daten mit Bezug zur Straßeninfrastruktur werden im gesamten Lebenszyklus des Straßen- und Verkehrswesens für die Geschäftsprozesse Planung, Bau und Betrieb von Straßen sowie u.a. als Grundlage für das Bauprogramm, das Erhaltungs-und Verkehrsmanagement benötigt. Insbesondere das Straßennetz gehört zu den Kerninformationen, da es zzt. die Referenzierungsgrundlage für alle im Netz anfallenden Sachverhalte bezogen auf z. B. Breite, Länge, Aufbau, Ausstattung oder verkehrliche Situation bildet. Mittelfristig ist daher das TIM-GeO als geschäftsprozessübergreifendes Instrument zur Generierung, Verwaltung, Bereitstellung und Präsentation dieser Informationen vorgesehen, mit der ein Management dieser Informationen anwendungsfallorientiert und prozessintegriert gewährleistet wird. Die IT-Struktur des TIM-GeO wird in einem modularen Prozess aufgebaut werden, indem auf Basis eines zentralen GIS die erforderlichen Komponenten und Module aufgebaut werden bzw. die notwendigen Schnittstellen zu benachbarten Fachsystemen oder Diensten geschaffen werden.
Das Gesamtsystem TIM-GeO ist in zwei Phasen unterteilt:
Als erste Phase des Aufbauprozesses soll zunächst ein cloudbasiertes Geoinformationssystem als SaaS Lösung implementiert werden. Mit diesem System sollen bereits Basisfunktionalitäten eines GIS auf den Ebenen der Datenhaltung und Verarbeitung sowie der Informationspräsentation abgebildet werden.
Dies beinhaltet die kartografische Präsentation verschiedener Objekte und ihrer Attribute aus verschiedenen Datenquellen, z. B. das Straßennetz, Bauwerke und Liegenschaften sowie die Anbindung von WMS und WFS in einem Mapserver. Außerdem ist eine Zuweisung von Rechten und Rollen zum Anlegen von Nutzern notwendig. Im Wesentlichen sind diese Rollen und Rechte in die Bereiche der Nutzer- und Datenadministration, der Datenerfassung und –editierung sowie einem lesenden Zugriff zu untergliedern.
Mit der SaaS GIS Lösung wird eine Kernanforderung des Auftraggebers abgedeckt, bereits ab dem 01.01.2021 für die Mitarbeiter Daten und Informationen mit räumlichem Bezug für definierte Anwendungsbereiche darzustellen. Die erste Phase (Ausbaustufe I) wird in diesem Vergabeverfahren als feststehender Leistungsteil vergeben.
Die zweite Phase des Aufbauprozess wird unter II.2.11) Angaben zu Optionen beschrieben. Die hier beschriebenen Anforderungen an die erste Phase sind zu beachten.
Der Auftraggeber hält sich offen, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens den genauen Leistungsumfang zu ändern und die Art und Weise der Leistungsausführung weiter anzupassen.
Laufzeit in Monaten:48
ja
In der zweiten Phase wird mit TIM-GeO die gesamte Straßeninfrastruktur der Autobahn GmbH erfasst. Als zentrales Informationsbauwerk stellt es die Verbindung und Konsolidierung zu bestehenden Systeme zur Verfügung. Dafür verfügt es über eigene Fachapplikationen zur Erfassung und Editierung von Daten sowie Verbindungen zu weiteren datenführenden Systemen. Die Plattform dient neben der Erfassung und Präsentation auch der Analyse und dem Reporting.
Für den Zeitraum, in dem der Aufbau einer einheitlichen, konsolidierte Datengrundlage aus dem Zusammenschmelzen der jeweiligen Länderdaten und -systeme erfolgt, sollen die bereits für den Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH einheitlich vorliegende Daten sukzessive bereitgestellt werden. Es sind daher Systemumgebungen vorteilhaft, die einen funktionalen und von der IT-Architektur erweiterbaren und durchgängigen Systemaufbau gewährleisten. Erwartet wird, dass in der mittelfristig zu entwickelnden Systemumgebung eine Kombination von Produktkomponenten enthalten ist, die eine technische und organisatorische Umsetzung in der Weise sicherstellt, dass:
- Systemanwender mit hochkomplexer Massendatenaufbereitung und -analyse (z. B. BIM und LIDAR sowie AR/KI) sowie,
- Anwender im Außendienst (online/offline)
in derselben Umgebung ohne technische Brüche sowie mit einheitlichem Benutzer-Rollen-Rechte Konzept handeln können.
Insbesondere eine hohe Durchgängigkeit der Systemkomponenten und granulare Skalierbarkeit der Rollen- und Rechteadministration wird für die zukünftige technische Realisierung erforderlich sein. Eine parallele bzw. hybride Nutzung von Systembestandteilen sowohl im Betrieb als SaaS (Software as a Service) als auch im Betrieb im eigenem Rechenzentrum der Autobahn GmbH sollte mit der Zielumgebung gewährleistet werden. Dies wird u.a. zu erwarten sein, da das angestrebte Zusammenwirken zwischen dem ERP-System (u.a. SAP Hana) und den Funktionalitäten des GIS entsprechende Anforderungen bezgl. des Datenschutzes und der Informationssicherheit erzeugt. Leistungsfähige und skalierbare Mechanismen zur Datenverschlüsselung und rollenbezogene Zugriffsregelungen sind dementsprechend im Systemaufbau zu implementieren oder sind bereits vorhanden.
Der Auftraggeber hält sich offen, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens den genauen Leistungsumfang zu ändern und die Art und Weise der Leistungsausführung weiter anzupassen.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen,Nachweise) vorzulegen:
1) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt F-1): Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
2)Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung
abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94
v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannte Unterlage vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen,Nachweise) vorzulegen:
1) Erklärung zu Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formblatt - F 3.1):
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschafft, dass er/sie über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfüge/n, die insbesondere Deckungsschutz für eine Haftung des Auftragsnehmers für Betriebsunterbrechungsschäden und Schäden/Aufwendungen aufgrund von Datenverlust, die beim Auftraggeber entstehen, mit einschließt und mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abdeckt:
- für Personen- und Sachschäden mind. 400.000,00 € pauschal je Schadensfall, einfach maximiert
- für Vermögensschäden mind. 250.000,00 € pauschal je Schadensfall, einfach maximiert
2) Erklärung zu Mindestumsätzen (Formblatt F -3.2):
Abgabe einer Eigenerklärung, dass die Umsatzerlöse des Bewerbers der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre [2017, 2018, 2019] im Mittel der drei Geschäftsjahre mindestens 500.000 EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
siehe oben
1) Erklärung zur Verpflichtung nach BDSG und DSGVO (Formblatt F-4.1):
Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F-4.1), dass der Bieter den Bestimmungen zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974, BGBI.I S.469, G47 – personenbezogenen Daten zusätzlich BDSG-Verpflichtung (EU-DSGVO) zustimmt.
2) Erklärung zu Zertifizierungen (Formblatt F-4.2)
Der Bewerber erklärt in einer Eigenerklärung (Formblatt F-4.2), dass auf sein Unternehmen (bzw. ein eignungsverleihendes Nachunternehmen) folgende Zertifizierungen ausgestellt sind:
- Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 oder Erklärung, dass ein vergleichbares Qualitätsmanagementsystem besteht, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 9001 dargestellt sein muss
- Zertifizierung eines Informationssicherheits-Managementsystems nach ISO/IEC 27001 (Informationssicherheit) oder Erklärung, das ein vergleichbares Informationsmanagement-Managementsystem bzw. vergleichbare Maßnahmen bestehen
Die Bewerber haben Nachweise über die auf ihr Unternehmen / ein Unternehmen der Bewerbergemeinschaft / einen eignungsverleihenden Nachunternehmer ausgestellte o. g. Zertifizierungen dem Teilnahmeantrag beizufügen.
3) Geeignete Referenzen über in den letzten 5 Jahren (ab 2015) ausgeführte Aufträge (Formblatt F-4.3)
Zu jeder Referenz sind mind. folgende Angaben zu machen (Formblatt F-4.3):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Auftraggeber, mit Angabe der Organisationseinheit
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojekts (in Anzahl Projekt-/Personentagen)
- Projektauftrag mit einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Lieferobjekte
- Erläuterung, warum das Referenzprojekt aus Sicht der Bewerber mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist und welche Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung vom Referenzprojekt abgedeckt werden; die ausgeschriebenen Leistungen umfassen dabei die folgenden Leistungsbestandteile:
(I.) Bereitstellung der Software(-lizenzen) einer GIS-Anwendung (für die cloudbasierte Nutzung)
(II.) Wartung, Pflege der Software und Anwender-Support (Helpdesk)
(III.) mit der Softwarebeschaffung verbundene Dienstleistungen für Konfiguration (1.), Customizing (2.), Herbeiführung der Betriebsbereitschaft (3.), Datenmigration (4.) und Anwender-Schulungen (5.)
(IV.) Ausbaufähigkeit der Lösung, die sich in den optionalen Teilen darstellt.
Es ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich, dass jede einzelne Referenz die o.g. Leistungsbestandteile (I.) bis (III.) sowie den optionalen Teil (IV) abdeckt. Es gilt, dass die Leistungsbestandteile (I.) bis (IV.) mind. über alle Referenzen verteilt vollständig abgedeckt sein müssen. Dies betrifft auch alle 5 Dienstleistungen aus Leistungsbereich (III.). Die Erfüllung des Leistungsbereiches (III.) kann sich also über die Referenzen verteilen, insofern die Dienstleistungen 1.-5. in der Gesamtheit durch die Referenzen abgedeckt sind.
4) Zahlen an fachlichen Mitarbeitern der Geschäftsjahre 2018 und 2019 mit Expertise in den geforderten Leistungsbereichen (Formblatt F-4.4)
Zahlen an fachlichen Mitarbeitern der Geschäftsjahre 2018 und 2019 gemäß der folgenden Personalkategorien:
- Projektleiter (mind. 5 Jahre Berufserfahrung): mindestens 5 Mitarbeiter
- Customizing/Entwicklung (mind. 3 Jahre Berufserfahrung): mindestens 10 Mitarbeiter
- Entwicklungsabteilung für das verwendete Produkt: mindestens 80 Mitarbeiter
- Anforderungsmanager (mind. 2 Jahre Berufserfahrung): mindestens 3 Mitarbeiter
- Trainer (mind. 2 Jahre Berufserfahrung): mindestens 5 Mitarbeiter
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
07.09.2020
12:00
- Deutsch (DE)
30.11.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
05.08.2020